Zolltarifnummer 3923.29.90: Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3923.29.90 steht für Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3923.29.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3923.29.90
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3923II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
- 3923.29Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus anderen Kunststoffen
- 3923.29.90Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3923.29.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Les produits sont des sachets en matières plastiques (polypropylène orienté - OPP) de différentes formes, tailles et couleurs, destinés à être garnis de chocolats. Dimensions 70 X 210 mm et 70 X150 mm.
Article de transport et d’emballage se présentant sous la forme d’un sac en matière plastique de type polymères du propylène (polypropylène – PP). Ce sac à usage industriel est doté d'anses, et est destiné au transport et à l’emballage de poudre de toner. Le sac sera réexporté vers le fournisseur après utilisation.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Standbodenbeutel aus miteinander verschweißten Folien aus Polyethylenterephthalat (PET), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die in unterschiedlichen Größen gestalteten Waren (Füllvolumen von ca. 500 ml, 1000 ml und 1500 ml), verfügen über einen integrierten Ausgießer und sind auf der Außenseite produktspezifisch bedruckt. Die Beutel dienen als Transport- oder Verpackungsmittel für medizinische Sondennahrung und sind für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Beutel aus anderen Kunststoffen als Polymeren des Ethylens oder Polyvinylchlorid" eingereiht.
Dle deklarovaných údajů se jedná o plastové transparentní sáčky ve tvaru obdélníku, které se používají k balení potravinářských výrobků. Materiál: polypropylenová (PP) fólie s mikroperforací. Rozměry sáčků: 16 x 25 cm až 20 x 30 cm. Sáčky jsou spojené v bloku po 2000 - 4000 kusech, v horní části jsou podélně perforované pro odtržení po jednotlivých kusech.
Dle deklarovaných údajů se jedná o průhledný sáček, zhotovený z polypropylenové fólie. Účel použití: balení potravin (např. sušenek, chipsů, čaje, apod.). Materiál: biaxiálně orientovaný polypropylen (OPP). Dodáváno v různých rozměr, ve variantách s křížovým nebo obdélníkovým dnem. Rozměry: - křížové dno: 4 x 9,5 x 16 cm – 7,4 x 18 x 30 cm (hloubka x šířka x výška), tl. 0,03 mm; - obdélníkové dno: 7+4 x 19 cm – 10+6 x 28 cm (šířka+šíře skladu x výška), tl. 0,04 mm.
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen sogenannten Standbeutel, bestehend aus einem zweilagigen Verbunderzeugnis mit einer Innenseite aus einer Folie aus Polylactid, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 und einer Außenseite aus Kraftpapier. Der etwa 35 x 25 x 7,5 cm (H x B x T) große Beutel weist eine Gesamtdicke von etwa 0,107 mm auf, wobei die Foliendicke etwa 0,0917 mm und die Papierlage etwa 0,0153 mm beträgt (laut wissenschaftlicher Untersuchung). Zusätzlich ist das Erzeugnis einseitig mit einem transparenten Sichtfenster sowie an einer Schmalseite mit einem Druckverschluss mit Einreißhilfe ausgestattet. Die Ware dient als Transport- oder Verpackungsmittel für z. B. Hundefutter und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Da die Kunststofflage mehr als die Hälfte der Gesamtdicke der Waren ausmacht, kommt eine Einreihung in das Kapitel 48 nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus anderen Kunststoffen als von den KN-Unterpositionen 3923 2100 bis 3923 2910 erfasst".
Nach den Antragsangaben, der Produktinformation sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sogenannten „kompostierbaren und biologisch abbaubaren Beutel“ um einen transparenten Folienbeutel aus Polymerharzmischungen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das weiße Erzeugnis (ca. L 39 x B 25 cm) ist bestehend aus zwei miteinander verschweißten Folien mit einer selbstklebenden Verschlusslasche an der Einfüllöffnung und verfügt über insgesamt vier ausgestanzte Luftlöcher. Die Ware wird als Transport- oder Verpackungsmittel für Abfall verwendet und ist somit als „Einweg Bioplastik- Müllbeutel“ nicht für eine mehrfache Verwendung vorgesehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus anderen Kunststoffen als von den KN-Unterpositionen 3923 2100 bis 3923 2910 erfasst".
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen Hygienebeutel aus miteinander verschweißten Folien aus PLA (Polyactide), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das flachliegend etwa 29 x 13,6 cm große Erzeugnis dient zu Transport- oder Verpackungszwecken für z. B. benutzte Damenhygieneartikel und ist für eine längere Verwendung nicht vorgesehen. Der Beutel ist in einem bedruckten Papiersachet verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen, Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), nicht aus Polymeren des Ethylens oder Polyvinylchlorid".
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 3923, RZ 02.0. (Sitzungsbericht TAXUD-A4/AB/akn D (2014) 2177443) vom 26. Juni 2014, TOP 5.7) Siehe Foto. Ein Behälter, versehen mit einem Deckel, mit den Maßen 17 x 13,9 x 3 cm, hergestellt aus transparentem Kunststoff (PET), der der Verpackung von Lebensmitteln dient, ist in die Unterposition 3923 10 10 1) der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 a und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 10 10. Siehe auch Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) zu Position 3923, RZ 02.0. Siehe Foto. Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Bereich Agrar/Chemie (86. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 4. bis 6. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …
1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3923.29.90?
Die Zolltarifnummer 3923.29.90 umfasst Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3923.29.90?
Der Drittlandszollsatz für 3923.29.90 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3923.29.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392329. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3923.29.90?
3923.29.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3923.29.90 im Zolltarif eingeordnet?
3923.29.90 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3923 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen > 392329 Säcke und Beutel (einschließlich Tüten), aus anderen Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3923.29.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3923.29.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-02960. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3923.29.90?
KN-Code 3923.29.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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