Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3923.40: Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3923.40 steht für Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

3923.40 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3923.40
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3923II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  3. 3923.40Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3923.40

HS-Code3923.406 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE11963/13-1Erteilt von DEGültig bis 2014-12-10

Es handelt sich um Trägerplatten für Fächerschleifscheiben - in Form von nicht flexiblen, runden Scheiben in unterschiedlichen Größen (gem. Antrag von 10 bis 17,8 cm), - bestehend aus mehreren, mit Phenolharz (einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) beschichteten Lagen aus Glasfasergewebe, - mit einer zentrierten, in einen Metallring eingefassten Bohrung zur Befestigung auf einer Maschinenwelle, - ohne aufgeklebte Schleiflamellen und somit ohne Schleifmittel, - teilweise rückseitig mit einem Papieretikett versehen. Im Hinblick auf den Verwendungszweck (Härte bzw. Steifigkeit der Erzeugnisse) ist die Kunststoffbeschichtung als charakterverleihend anzusehen. Eine Einreihung in die Positionen 6804 und 6805 kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht mit Schleifstoffen beschichtet ist. Eine Einreihung der Trägerscheiben als Waren aus Glasfasern in die Position 7019 scheidet ebenfalls aus. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger aus Kunststoffen" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3923

Zu Unterposition 3923 40: 1. Audio- oder Videokassetten ohne Magnetband, in Form eines Kunststoffgehäuses, in dem sich zwei Spulen aus Kunststoff seitlich nebeneinander angebracht befinden. Gehäuse und Spulen stellen eine Einheit dar mit den Spulen als arbeitendem Teil: das Auf- und Abwickeln (Umspulen) des Aufnahmebandes erfolgt ausschließlich über die Mechanik des Aufnahmegerätes und die Spulen. Das Gehäuse dient lediglich als Behälter. Anwendung der Anmerkung 1 c) zu Abschnitt XVI.

Pos. 3923

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …

Pos. 3923

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3923.40?

Die Zolltarifnummer 3923.40 umfasst Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3923.40?

Für 3923.40 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 3923.40?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3923.40?

3923.40 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3923.40 im Zolltarif eingeordnet?

3923.40 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3923 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3923.40?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3923.40 erfasst, zum Beispiel DE11963/13-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3923.40?

HS-Unterposition 3923.40 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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