Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0: Transport- oder Verpackungsmittel, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 steht für Transport- oder Verpackungsmittel, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3923.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 3923.90.00.00.0
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem durch die Angaben der Antragstellerin und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis, sog. "Sicherheitsband-Dehnband", handelt es sich um eine aus zwei Folienbändern aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 konfektionierte Schlaufe. Die in verschiedenen Abmessungen und Farben hergestellte Ware weist eine Dehnbarkeit von 400 % auf und dient der Verpackung und Ladungssicherung von Waren auf Paletten. Die Bänder befinden sich durch eine Perforation voneinander trennbar auf einer Rolle (Anzahl je nach Abmessungen von 35 bis 200 Stück) und sind in einem Karton für den Verkauf aufgemacht. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3923 1010 00 0 bis 3923 5090 00 0 genannt" eingereiht.
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (bedruckte Papier-/Folienverpackung), bestehend aus - einem Probentransportröhrchen (Länge ca. 10,4 cm, Ø ca, 1,5 cm) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit abschraubbarer Verschlusskappe, -- mit einer transparenten Flüssigkeit (4,3 ml Guanidinhydrochlorid) als Transportpuffer befüllt ist und - einem steril verpackten Wattestäbchen (L: ca. 15 cm). Die Waren dienen der Gewinnung und dem Transport von humanem Probenmaterial (Abstriche) zwecks anschließender Untersuchung. Ein charakterverleihender Bestandteil ist insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung nicht ermittelbar. Die Warenzusammenstellung ist daher in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, andere als von den Unterpositionen (KN) 3923 1000 bis 3923 5090 erfasst" eingereiht.
Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei den sogenannten "Kühlboxen" um Transportkisten aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die weißen, quaderförmigen Erzeugnisse bestehen aus einem doppelwandigen Hauptbehälter aus Kunststoff- Verbundplatten, der über einen Deckel zum auflegen verfügt und von einem Faltkarton mit Tragegriffen umschlossen wird. Die passiven Kühlboxen werden hauptsächlich als wiederverwendbare Industrieverpackungen zum Transport von beispielsweise temperaturempfindlichen Waren verwendet. Die Kühlung erfolgt dabei mittels vortemperierter Kühlplatten. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die Kunststoffbox bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um " Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3923 1010 00 0 bis 3923 5090 00 0 genannt".
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um eine sog. Transportkiste, bestehend aus einem Hauptbehälter aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit Eckbeschlägen aus unedlem Metall, in den folgenden Abmessungen: - 81 cm x 62 cm x 81 cm, - 116 cm x 84 cm x 97 cm, - 143 cm x 110 cm x 158 cm, - 143 cm x 149 cm x 158 cm. Die Ware ist mit einem aufklappbaren Deckel versehen und zum Schutz sowie zu Transportzwecken auf einer palettenartigen Unterkonstruktion aus Kunststoff und Stahl montiert. Die Kiste dient zum Transport von temperaturempfindlichen, medizinischen Produkten (z.B. Impfstoffe, Blut). Die Kühlung erfolgt dabei mittels vortemperierter Kühlplatten (nicht Gegenstand dieser Auskunft), die in den Kühlraum eingelegt werden. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die Kunststoffe den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen; nicht von den Codenummern 3923 1010 00 0 bis 3923 5090 00 0 erfasst“ eingereiht.
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine zylindrische Make-Up-Hülle mit rundem Querschnitt, bestehend aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 6,3 cm lange und im Durchmesser ca. 2,6 cm große Ware verfügt über einen inneren Schraubmechanismus zum Auf- und Abbewegen des Inhalts sowie eine abnehmbare Verschlusskappe. Gemäß den Angaben der Antragstellerin dient Hülle als Verpackungsmittel u.a. für Rouge, Foundations oder Balsam. Die zu 50 Stück zerlegt in einem Polybeutel aufgemachten Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen, nicht von den Codenummern 3923 1010 00 0 bis 3923 5090 00 0 erfasst" eingereiht.
Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sogenannten „Ropac UN-Flüssigkeitseimer“ um einen Sicherheitseimer mit Deckel aus HDPE, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das schwarze, zylindrische Erzeugnis (Abmessungen ca. Ø 22 x H 23 cm) besteht aus einem hohlen Behälter mit passgenauem Deckel, der eine aufklappbare Öffnung aufweist sowie einem Tragehenkel. Zudem verfügt der Eimer über einen Schutzkragen und ist durch einen umlaufenden Siegelverschluss mit dem Deckel fest verbunden. Die Ware dient als Transportmittel für feste und flüssige Gefahrengüter und ist in den Größen 5, 10 und 20 Liter erhältlich und üblicherweise nicht zum dauerhaften Gebrauch vorgesehen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "anderes Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoff, nicht von den Codenummern 3923 1010 00 0 bis 3923 5090 00 0 erfasst".
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei dem sog. "Transportkarton mit Styroporeinsatz für Tassen" um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus - einer ca. 145 x 125 x 130 mm großen Schachtel, sogenannter Transportkarton, -- aus einem Zuschnitt aus Wellpappe, -- durch einfaches Auffalten, Knicken und Zusammenstecken aufgebaut sowie - einem zweiteiligen Kartoneinsatz, -- aus Polystyrol, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, -- mittig jeweils mit einer entsprechend geformten Ausnehmung zur Aufnahme eines Trinkbechers (nicht Gegenstand der vZTA) versehen, -- passgenau für den Umkarton gearbeitet. Die Waren dienen zusammen als Transport- oder Verpackungsmittel für stoßempfindliche Gegenstände (z.B. Keramiktassen), wobei der Kunststoffeinsatz u.a. aufgrund des Wertes als charakterverleihend anzusehen ist. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, anderes als von den Codenummern 3923 1010 00 0 bis 3923 5090 00 0 erfasst" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem so genannten "Rasterschaumstoff Würfelschaum" um Koffereinlagen aus geschäumtem Polyurethan (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die quaderförmigen Einlagen verfügen über herausnehmbare, würfelförmige Segmente (somit weitergehend bearbeitet als in Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen) und liegen in folgenden Ausführungen vor: 1. Abmessungen 440 x 315 mm, in verschiedenen Stärken (10 - 100 mm), 2. Abmessungen 345 x 550 mm, in verschiedenen Stärken (10 - 100 mm), sowie 3. Abmessungen 345 x 275 mm, in verschiedenen Stärken (10 - 100 mm). Die Erzeugnisse dienen als Koffereinsätze dem Transport und Schutz diverser Gegenstände (lt. Antrag beispielsweise für Fotoausrüstung oder Werkzeug). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, andere als von den Codenummern 3923 1010 00 0 bis 3923 5090 00 0 erfasst".
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 3923 90 00: Hierher gehören gespritzte Netze in Schlauchform, die zum Verpacken benutzt werden. Sie werden in unbestimmter Länge verkauft und werden, nachdem sie in bestimmte Längen geschnitten wurden, üblicherweise zur Herstellung von Säcken oder Beuteln für das Verpacken bestimmter Früchte und Gemüse wie z. B. Äpfel, Orangen, Kartoffeln und Zwiebeln verwendet.
Zu Unterposition 3923 90: 1. Tubenkörper mit Verschlusskappe aus Kunststoff, in unterschiedlichen Längen, Durch-messern, Farben und Füllmengen, die an einem offenen Ende mit Gewinde und Verschlusskappe versehen sind. Das andere Ende ist ebenfalls offen, jedoch dafür vorgesehen, nach dem Befüllen der Tube mit den vorgesehenen Produkten verschweißt zu werden. Diese Behälter werden üblicherweise dazu verwendet, kosmetische Zubereitungen für den Einzelverkauf abzupacken. Auf der Außenseite sind Informationen über das Produkt, mit dem die Tube befüllt wird, wie Markenname, Inhaltsstoffe, Eigenschaften, Lizenzrechte u s. w. aufgedruckt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Tablett aus Kunststoff, mit Fächern, um Gegenstände aufzunehmen. Die Ware hat keinen Deckel und wird zur Verpackung, beispielsweise von Festplatten oder elektronischen Bauteilen, verwendet. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 627/2003 der Kommission vom 4. April 2003 (ABl. EG Nr. L 90/34) (RV L 627/03): 4. Behälter aus Hartkunststoff, die beim Transport, bei der Lagerung und bei der Handhabung von Halbleiterscheiben (Wafers) verwendet werden. Die Innenwände, die als Einschubschächte dienen, sind mit Rillen versehen. An der Unterseite und an einer Längsseite sind die Behälter offen. Unterposition 3923 10 00 1 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3923 und 3923 10 00. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex hat während seiner 464. Sitzung mit qualifizierter Mehrheit folgende Stellungnahme abgeben: Ein Kunststoffbehältnis für Bade- und Duschgel in Form einer Tierfigur, mit einem Schraubverschluss unter dem abnehmbaren Kopf, ist in die Unterposition 3923 30 10 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Dieses Behältnis ist nicht für die Unterhaltung von Kindern oder Erwachsenen gestaltet und folglich handelt es sich bei diesem Erzeugnis nicht um ein Spielzeug im Sinne des Kapitels 95. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 3923, 3923 30 und 3923 30 10. Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Agrar/Chemie) – hat auf der 54. Sitzung im März 2011 und auf der 135. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 umfasst Transport- oder Verpackungsmittel, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3923.90.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 3923.90.00.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3923.90.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0?
3923.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3923.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
3923.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3923 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen > 392390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3923.90.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3923.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI51013/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 3923.90.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3923.90.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0?
Warennummer 3923.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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