Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3925.30.00.00.0: Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3925.30.00.00.0 steht für Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3925.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3925.30.00.00.0
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3925II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 3925.30Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon
  4. 3925.30.00.00.0Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3925.30.00.00.0

HS-Code3925.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3925.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3925.30.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3925.30.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12265/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-30

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um ein sogenanntes Insektenschutz-Rollo-Fenster, bestehend aus einer Rollokassette aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 und aus zwei seitlichen Kunststoffführungsschienen. In der Kassette befindet sich ein aufgerolltes Fiberglasgewebe mit Kunststoffgriffleiste und Bürsteneinsatz. Die Seitenschienen sind U-förmig gestaltet und an den offenen Seiten ebenfalls mit eingeschobenen Bürstensegmenten (textiler Staubfang) versehen. Das in zwei Größen gearbeitete Rollo-Fenster (Abmessungen ca. 100 x 130 cm bzw. ca. 130 x 150 cm) wird in der Fensterlaibung montiert und dient als Insektenschutz. Im Hinblick auf den Umfang verleihen die Kunststoffe der Ware ihren wesentlichen Charakter, die zerlegt und mit Montagematerial in einem Pappkarton aufgemacht ist. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 2000 00 0 erfasst, als Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren" eingereiht.

DE14020/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-02

Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (bedruckter Pappkarton). Die zerlegte Ware besteht aus - zwei ca. 160 cm lange Führungsschienen, -- U - Profilen aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, --- an der offenen Seite mit eingeschobenen Bürstensegmenten (textiler Staubfang) versehen, - einer ca. 130 cm langen Rollokassette, -- ebenfalls aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 -- in der sich ein aufgerolltes Fliegengitter (lt. Antrag Fiberglasgewebe) befindet - Befestigungsmaterial (18 Schauben mit einer Länge von 0,7 bis 5,3 cm; 5 verschiedene Kunststoffformteile; ein Zugband). Die Führungsschienen und die Rollokassette werden zu einem U-förmigen Rahmen montiert. Das ca. 130 x 160 cm große Erzeugnis dient nach dem Herunterziehen des Gewebes als Insektenschutz. In Bezug auf den Umfang und die Verwendung der Ware ist der U-förmige Rahmen aus Kunststoff charakterverleihend. Derartige Waren werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 3925 1000 bis 3925 2000 erfasst, als Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren" eingereiht.

DE9820/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-05-26

Bei dem als Kunststoff-Jalousie bezeichneten Artikel handelt es sich um eine Fensterjalousie aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kap 39. Die in verschiedenen Größen und Farben gefertigte Ware besteht aus einer Führungsschiene mit Mechanik, 25,00 mm breiten Lamellen und einer Abschlussschiene. Dem mit Zugschnüren aus Spinnstoff und einer Drehstange variabel einstellbaren Erzeugnis ist ein Montagesatz beigefügt. Derartige Waren werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Jalousien" in die Codenummer 3925 3000 00 0 eingereiht.

DEHH/189/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-02-25

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Polybeutel mit Pappkarte) zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs (hier: Befestigung von Schiebevorhängen), bestehend aus: - einem Ballaststab (Länge: ca. 58 cm) aus unedlen Metallen mit Kunststoffüberzug, - Bügelband aus Kunststoff (Länge: ca. 60 cm, Breite: ca. 3 cm), - Flauschband aus textilen Spinnstoffen (Länge: ca. 60 cm, Breite: ca. 3 cm) und - einem so genannten Paneelwagen in Form einer flachen, einseitig mit Klettband beklebten Schiene aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware wird mittels der drei Laufrollen in ein an der Decke befestigtes Profil (Vorhangschiene) eingeschoben. Im Hinblick auf den Wert bestimmt der Paneelwagen aus Kunststoff den Charakter der Warenzusammenstellung.

DEHH/421/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-03-05

Es handelt sich um einen so genannten X-Gleiter aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware in Form eines U-Profils (4 x 1,5 x 0,8 cm) ist auf der Oberseite mit einem x-förmigen Gleiter versehen. Der X-Gleiter dient der Aufnahme eines Paneelwagens für Schiebevorhänge und wird in ein an der Decke befestigtes Profil (Vorhangschiene) eingeschoben. Das Erzeugnis ist ein erkennbares Teil eines Schienensystems für Schiebevorhänge.

DEHH/1524/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-07-30

Jalousie (ca. 60 cm x 160 cm) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware besteht aus einer Führungsschiene mit Mechanik, 25 mm breiten Lamellen und einer Abschlussschiene. Desweiteren ist das Erzeugnis mit "Zugschnüren" aus Spinnstoff und eine Stange ausgestattet, dass der variablen Lichteinfall- und Höheneinstellung dient. Der verpackten Ware ist ein Montagesatz beigefügt.

DEHH/56/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-01-15

Teil eines Schienensystem für Schiebevorhänge, so genannter "Paneelwagen". Die Ware ist in Form einer flachen Schiene aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 gefertigt. Die Schiene ist einseitig mit einem Klettband versehen, an dem ein Flächenerzeugnis zur Verwendung als Vorhang, Sonnenschutz, Gardine oder Raumteiler befestigt wird. Die Ware wird mittels der drei Laufrollen in ein an der Decke befestigtes Profil (Vorhangschiene) eingeschoben.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3925

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2016/137 der Kommission vom 26. Januar 2016 (ABl. EU Nr. L 27/1) (RV L 16/137) Eine Ware, die aus einem rechteckigen Stück transparenten Spinnstoffgewirks aus Synthetikfasern, einer Kunststoffschiene und einem Aufrollmechanismus aus Kunststoff und Metall besteht. Das Spinnstoffstück ist an einem Ende am Aufrollmechanismus befestigt, der dazu konstruiert ist, dauerhaft im Türpaneel eines bestimmten Kraftfahrzeugmodells eingebaut zu werden. Am anderen Ende ist das Spinnstoffstück an einer Kunststoffschiene befestigt, die eine Befestigungsvorrichtung hat, mit der sie am Fensterrahmen des Kraftfahrzeugs befestigt werden kann, wenn das Spinnstoffstück ausgerollt ist, um vor der Sonne zu schützen. Die Ware deckt die Fensterscheibe nicht vollständig ab. …

Kapitel 39

1. Als „Kunststoffe" gelten in der Nomenklatur die Stoffe der Positionen 3901 bis 3914, die im Zeitpunkt der Polymerisation oder in einem späteren Stadium unter einer äußeren Einwirkung (im Allgemeinen Wärme und Druck, falls erforderlich auch unter Zuhilfenahme von Lösemitteln oder Weichmachern) durch Gießen, Pressen, Strangpressen, Walzen oder ein anderes Verfahren eine Form erhalten können oder erhalten haben, die auch nach Beendigung der äußeren Einwirkung erhalten bleibt (RV E3901100). Der Begriff „Kunststoffe" umfasst in der Nomenklatur auch Vulkanfiber. Dagegen ist dieser Begriff nicht anwendbar auf Stoffe, die als Spinnstoffe des Abschnitts XI gelten (RV E3901200). 2. …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3925.30.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 3925.30.00.00.0 umfasst Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3925.30.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 3925.30.00.00.0 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3925.30.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392530. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3925.30.00.00.0?

3925.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3925.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

3925.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3925 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen > 392530 Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3925.30.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3925.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI12265/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3925.30.00.00.0?

Warennummer 3925.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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