Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3926.10: Büro- oder Schulartikel

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3926.10 steht für Büro- oder Schulartikel. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

3926.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
3926.10
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3926II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914
  3. 3926.10Büro- oder Schulartikel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3926.10

HS-Code3926.106 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FR-RTC-2015-007543Erteilt von FRGültig bis 2022-01-27

PORTE-DOCUMENTS EN MATIERE PLASTIQUE IMITATION CUIR.

RO2015/001872Erteilt von ROGültig bis 2021-04-07

Conform descrierii solicitantului şi a fotografiei anexate, produsul reprezintă o mapă de birou, confecţionată din material plastic (polipropilenă)cu sistem de închidere cu capsă. Produsul, cu dimensiunile de 34cmx24cm, are formă de plic şi este utilizat la păstrarea/transportul documentelor.

RO2015/001871Erteilt von ROGültig bis 2021-04-07

Conform descrierii solicitantului şi a fotografiei anexate produsul reprezintă o mapă din material plastic. Produsul este confecţionat din folii de polipropilenă, are un sistem de închidere cu elastic şi este utilizat la păstrarea/transportul documentelor cu dimensiunea formatului A4.

FR-RTC-2014-001469Erteilt von FRGültig bis 2020-05-22

CONFERENCIER, CONFECTIONNE EN VOILES DE BATEAUX RECYCLEES, DE MATIERE PLASTIQUE NON ALVEOLAIRE DE POLYETHYLENE TEREPHTALATE, RENFORCEE DE FIBRES DE CARBONE, DE FIBRES D'ARAMIDE ET DE FIBRES DE POLYESTER FORMANT UN RESEAU DE DESSINS GEOMETRIQUES, COMPORTANT DEUX RABATS INTERIEURS ET UN PETIT RABAT TRANSPARENT, SANS SYSTEME DE FERMETURE.

DE4973/16-1Erteilt von DEGültig bis 2017-02-23

Es handelt sich um eine aufklappbare Mappe Im DIN-A4 Format (ca. 23 x 32 x 1 cm), aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die mit abgerundeten Ecken versehende Ware ist innen sowohl mit einer Einstecktasche als auch mit einer Klammer aus unedlem Metall versehen, die zur Befestigung von Dokumenten dient. Das Erzeugnis ist in einem Polybeutel aufgemacht und wird als Klemmmappe bzw. -brett üblicherweise im Büro verwendet. Derartige Waren werden als "andere Waren aus Kunststoff, Büro- oder Schulartikel" eingereiht.

FR-E4-2007-004344Erteilt von FRGültig bis 2013-11-21

ARTICLE DE BUREAU, GENRE CLASSEUR A SPIRALE, DONT LA COUVERTURE EST EN MATIERE PLASTIQUE (POLYPROPYLENE), CONTENANT CENT FEUILLES DE PAPIER, CINQ INTERCALAIRES ET UNE REGLE, AVEC UN ELASTIQUE POUR MAINTENIR LE CLASSEUR FERME, LOGO PUBLICITAIRE IMPRIME SUR LA COUVERTURE.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3926

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Kapitel 94 - Allgemeines). Die KN-Erläuterungen zu Kapitel 94 - Allgemeines - lauten wie folgt: "Für die Zwecke dieses Kapitels umfasst der Ausdruck „Möbel“ Waren, die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, in Privatwohnungen oder Gärten usw. zu verbleiben. Siehe auch die Definition des Ausdrucks „Möbel“ in den HS-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines, Absatz 2, Buchstabe A. Folglich sind aufblasbare Waren (wie aufblasbare Sitze, aufblasbare Liegesessel usw.), die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, an verschiedene Orte (z. B. Campingplätze, Strand usw.) mitgenommen und dort vorübergehend verwendet zu werden, keine Möbel im Sinne des Kapitels 94, sondern je nach ihrer stofflichen Beschaffenheit Campingausrüstungen der Position 6306 oder Waren des Kapitels 39 oder 40. …

Pos. 3926

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören anderweit weder genannte noch inbegriffene Waren aus Kunststoffen (wie sie in der Anmerkung 1 zu diesem Kapitel definiert sind) oder aus anderen Stoffen der Pos. 3901 bis 3914. Hierher gehören insbesondere: 1) Bekleidung und Bekleidungszubehör (ausgenommen Spielzeug), durch Nähen oder Kleben aus Kunststoff-Folien gefertigt, insbesondere Schürzen, Gürtel, Kinderlätzchen, Regenmäntel, Regenumhänge; abnehmbare Kapuzen aus Kunststoff, die mit den zugehörigen Kunststoff-Regenumhängen zusammen eingeführt werden, bleiben in dieser Position. 2) Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen. 3) Statuetten und andere Ziergegenstände. …

Pos. 3926

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 810/83 der Kommission vom 5. April 1983 (ABl. EG Nr. L 90/11) (RV L 810/83), geändert durch Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L193/6): 4. Spardose aus Kunststoff in Form eines Pinguins, mit einer Höhe von etwa 16 cm, mit einem roten Halstuch bekleidet und mit einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen versehen Unterposition 3926 40 00 Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 208/24) (RV L2087/92): 1. Waren in Form von Tieren (Pferde und Rehe), aus Kunststoff, überzogen mit einer durch Leimen aufgebrachten Scherstaubschicht. Unterposition 3926 40 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3926 und 3926 40 00. Verordnung (EG) Nr. …

Pos. 3926

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3926.10?

Die Zolltarifnummer 3926.10 umfasst Büro- oder Schulartikel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3926.10?

Der Drittlandszollsatz für 3926.10 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 3926.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3926.10?

3926.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3926.10 im Zolltarif eingeordnet?

3926.10 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3926 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3926.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3926.10 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2015-007543. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3926.10?

HS-Unterposition 3926.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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