Zolltarifnummer 3926.20.00: Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 3926.20.00 steht für Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe). Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
3926.20.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 3926.20.00
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- 3926II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914
- 3926.20Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe)
- 3926.20.00Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3926.20.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
- 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
- 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Dle deklarovaných údajů se jedná o jednorázové rukavice, které jsou vyrobeny z plastu (HDPE/LDPE/TPE). Účel použití: ochrana rukou při práci v oblasti potravinářství.
Dle deklarovaných údajů se jedná o jednorázové rukavice, které jsou vyrobeny z plastu (vinyl). Pra snazší navlékání mohou být rukavice na vnitřní straně opatřeny vrstvou pudru. Účel použití: ochrana rukou při práci v oblasti potravinářství, zdravotnictví, farmacii či pro účely úklidu.
Biustonosz samonośny wykonany z tworzyw sztucznych (silikon 97%, poliuretan 3%) z zapięciem z przodu i regulowanymi odpinanymi ramiączkami. Miseczki pokryte są od strony wewnętrznej klejem medycznym i zabezpieczone folią. Grubość miseczek 7,5 mm. Występuje w różnych rozmiarach (A-D), kolor miseczek beżowy, ramiączka transparentne. Towar opakowany w pudełko kartonowe. Na czas transportu zbiorczo pakowany jest w worki foliowe po 10 sztuk, następnie 10 worków w karton. Niniejszą decyzję wydano w miejsce wiążącej informacji taryfowej PL BTI WIT-2022-001205 z 25 października 2022 r.
Biustonosz samonośny wykonany z tworzyw sztucznych (silikon 97%, poliuretan 3%), bez ramiączek. Pomiędzy miseczkami od przodu posiada zapięcie. Miseczki pokryte są od strony wewnętrznej klejem medycznym i zabezpieczone folią. Grubość miseczek 7,5 mm. Występuje w różnych rozmiarach (A-D), w kolorze beżowym. Opakowany w pudełko kartonowe. Towar na czas transportu zbiorczo pakowany jest w worki foliowe po 10 sztuk, następnie 10 worków w karton. Niniejszą decyzję wydano w miejsce wiążącej informacji taryfowej PL BTI WIT-2022-001204 z 25 października 2022 r.
Niet-steriele wegwerpjas (kiel), vervaardigd uit LDPE-folie (polyethyleen). De jas is bedoeld om in het operatiekwartier te worden gebruikt ter preventie van overdracht van infectie verwekkende micro-organismen tussen zorgmedewerkers en patiënten.
Nach den Antragsangaben sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um einen sog. "Regen Poncho" mit Kapuze aus miteinander verschweißten, transparenten Folien aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das Kleidungsstück ist in einem klarsichtigen, bedruckten Polybeutel mit Eurolochung für den Verkauf verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Kunststoffen, Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe)".
Produsul reprezinta manusi de unica folosinta, cu cinci degete, fabricate din polietilena, nesterile. Sunt fabricate conform standardului EN 420. Se prezinta ambalate câte 100 de bucati intr-o punga de plastic și 100 de pungi intr-o cutie de carton.
Conform descrierii puse la dispozitie de solicitant si imaginilor publicate in baza de date, produsul reprezinta sort de unica folosinta, din polietilena, marime universala destinat protejarii corpului in timpul lucrului.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Kapitel 94 - Allgemeines). Die KN-Erläuterungen zu Kapitel 94 - Allgemeines - lauten wie folgt: "Für die Zwecke dieses Kapitels umfasst der Ausdruck „Möbel“ Waren, die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, in Privatwohnungen oder Gärten usw. zu verbleiben. Siehe auch die Definition des Ausdrucks „Möbel“ in den HS-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines, Absatz 2, Buchstabe A. Folglich sind aufblasbare Waren (wie aufblasbare Sitze, aufblasbare Liegesessel usw.), die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, an verschiedene Orte (z. B. Campingplätze, Strand usw.) mitgenommen und dort vorübergehend verwendet zu werden, keine Möbel im Sinne des Kapitels 94, sondern je nach ihrer stofflichen Beschaffenheit Campingausrüstungen der Position 6306 oder Waren des Kapitels 39 oder 40. …
Zu Unterposition 3926 20: 1. Schutzüberzüge, hergestellt aus einer einzelnen Kunststoff-Folie, die gefärbt und bedruckt, zur Hälfte gefaltet und an den Seiten verschweißt ist, dazu bestimmt, die untere Beinhälfte zu überdecken. Diese Waren sollen bei z. B. nassem oder matschigem Boden über das normale Schuhwerk gezogen werden (s. Abb.). Abbildung zu obigem Avis: 2. Schutzüberzüge, hergestellt aus zwei gleich großen durchsichtigen Kunststoff-Folien, die mehr oder weniger in Fußform zugeschnitten und an den Seiten miteinander verschweißt wurden, wobei am oberen Ende eine Öffnung belassen wurde, durch die der Fuß, einschließlich Schuhwerk, hineinschlüpfen kann (s. Abb.). Abbildung zu obigem Avis:
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 810/83 der Kommission vom 5. April 1983 (ABl. EG Nr. L 90/11) (RV L 810/83), geändert durch Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L193/6): 4. Spardose aus Kunststoff in Form eines Pinguins, mit einer Höhe von etwa 16 cm, mit einem roten Halstuch bekleidet und mit einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen versehen Unterposition 3926 40 00 Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 208/24) (RV L2087/92): 1. Waren in Form von Tieren (Pferde und Rehe), aus Kunststoff, überzogen mit einer durch Leimen aufgebrachten Scherstaubschicht. Unterposition 3926 40 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3926 und 3926 40 00. Verordnung (EG) Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 3926.20.00?
Die Zolltarifnummer 3926.20.00 umfasst Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 3926.20.00?
Der Drittlandszollsatz für 3926.20.00 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 3926.20.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3926.20.00?
3926.20.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 3926.20.00 im Zolltarif eingeordnet?
3926.20.00 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3926 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914 > 392620 Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3926.20.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 3926.20.00 erfasst, zum Beispiel CZBTI47/137424/2026-300000-ZI/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 3926.20.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3926.20.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004b, 2B352f, 2B352f. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 3926.20.00?
KN-Code 3926.20.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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