Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 3926.90.97.05.0: Waren des technischen Bedarfs, für zivile Luftfahrzeuge

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 3926.90.97.05.0 steht für Waren des technischen Bedarfs, für zivile Luftfahrzeuge. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

3926.90.97.05.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 39. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
3926.90.97.05.0
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 39KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  2. 3926II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914
  3. 3926.90andere
  4. 3926.90.97andere
  5. 3926.90.97.05Waren des technischen Bedarfs, für zivile Luftfahrzeuge
  6. 3926.90.97.05.0Waren des technischen Bedarfs, für zivile Luftfahrzeuge

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 3926.90.97.05.0

HS-Code3926.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code3926.90.978 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code3926.90.97.0510 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer3926.90.97.05.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1A001aComponents made from fluorinated compounds, as follows:
  • 1A004aProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
  • 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
  • 1C010"Fibrous or filamentary materials", as follows:
  • 2B350aChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 2B350cChemical manufacturing facilities, equipment and components, as follows:
  • 2B352aBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
  • 3B001hEquipment for the manufacturing of semiconductor devices or materials, as follows and specially designed components and accessories therefor:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 3926

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zu Kapitel 94 - Allgemeines). Die KN-Erläuterungen zu Kapitel 94 - Allgemeines - lauten wie folgt: "Für die Zwecke dieses Kapitels umfasst der Ausdruck „Möbel“ Waren, die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, in Privatwohnungen oder Gärten usw. zu verbleiben. Siehe auch die Definition des Ausdrucks „Möbel“ in den HS-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines, Absatz 2, Buchstabe A. Folglich sind aufblasbare Waren (wie aufblasbare Sitze, aufblasbare Liegesessel usw.), die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, an verschiedene Orte (z. B. Campingplätze, Strand usw.) mitgenommen und dort vorübergehend verwendet zu werden, keine Möbel im Sinne des Kapitels 94, sondern je nach ihrer stofflichen Beschaffenheit Campingausrüstungen der Position 6306 oder Waren des Kapitels 39 oder 40. …

Pos. 3926

Zu Unterposition 3926 90: 1. Extrudierte Netze, flach oder in Schlauchform. 2. Kabelschellen zum Tragen (Befestigen) von isolierten Leitungen, aus einer Schelle aus Kunststoff und einem Metallstift als Befestigungsvorrichtung. 3. Dreieckige Signalplatten für Rückstrahler aus rot gefärbtem Kunststoff mit pyramidenförmigen Buckeln zum besseren Reflektieren der Strahlen, nicht montiert. Siehe auch Avis 8716 90/1. 4. Bedienungsknöpfe aus Kunststoff, die sowohl für Rundfunk- oder Fernsehgeräte oder Recorder des Abschnitts XVI als auch für Messgeräte usw. des Abschnitts XVIII verwendbar sind. 5. Schutzüberzüge, gefertigt aus einer einzelnen rechteckigen Kunststoff-Folie, die zur Hälfte gefaltet und an den Seiten verschweißt wurde. Die obere Seite (Öffnung) ist mit einem Gummiband versehen und dadurch etwas gerafft. …

Pos. 3926

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 810/83 der Kommission vom 5. April 1983 (ABl. EG Nr. L 90/11) (RV L 810/83), geändert durch Verordnung (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 (ABl. EG Nr. L193/6): 4. Spardose aus Kunststoff in Form eines Pinguins, mit einer Höhe von etwa 16 cm, mit einem roten Halstuch bekleidet und mit einem Schlitz im Rücken zum Einwerfen von Münzen versehen Unterposition 3926 40 00 Verordnung (EWG) Nr. 2087/92 der Kommission vom 22. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 208/24) (RV L2087/92): 1. Waren in Form von Tieren (Pferde und Rehe), aus Kunststoff, überzogen mit einer durch Leimen aufgebrachten Scherstaubschicht. Unterposition 3926 40 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3926 und 3926 40 00. Verordnung (EG) Nr. …

Pos. 3926

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 3926.90.97.05.0?

Die Zolltarifnummer 3926.90.97.05.0 umfasst Waren des technischen Bedarfs, für zivile Luftfahrzeuge. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 3926.90.97.05.0?

Für 3926.90.97.05.0 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 3926.90.97.05.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 392690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 3926.90.97.05.0?

3926.90.97.05.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 3926.90.97.05.0 im Zolltarif eingeordnet?

3926.90.97.05.0 steht in dieser Hierarchie: 39 KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS > 3926 II. ABFÄLLE, SCHNITZEL UND BRUCH; HALBERZEUGNISSE; FERTIGERZEUGNISSE, Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914 > 392690 andere > 39269097 andere > 3926909705 Waren des technischen Bedarfs, für zivile Luftfahrzeuge. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 3926.90.97.05.0?

Zu 3926.90.97.05.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 3926.90.97.05.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 3926.90.97.05.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A001a, 1A004a, 1A006b, 1C010, 2B350a, 2B350c, 2B352a, 3B001h. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 3926.90.97.05.0?

Warennummer 3926.90.97.05.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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