Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4004.00.00.00: Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4004.00.00.00 steht für Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4004.00.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4004.00.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 40KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  2. 4004Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert
  3. 4004.00.00.00Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4004.00.00.00

HS-Code4004.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4004.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4004.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

BGBTIBG009999-2025-BTI83Erteilt von BGGültig bis 2028-10-09

Гранули с размер от 0.2 mm до 0.8 mm от използвани гуми от превозни средства. Гумите са от стирен-бутадиенов каучук, невтвърден, преминали процеси на нарязване, гранулиране и очистване от метални и текстилни вложения. Посочената употреба е за направа на настилки на спортни площадки, и за влагане в технически продукти.

FRBTIFR-BTI-2023-04551Erteilt von FRGültig bis 2026-08-15

Déchets en caoutchouc non durci, consistant en des bandages usagés, pouvant être de formes différentes : galets fermés, galets ouverts, profils. Les « galets » sont des anneaux de 10 à 100 cm de diamètre et d'une dizaine centimètres de largeur. Ceux de type « profil » peuvent faire plusieurs mètres de long et une dizaine de centimètres de largeur. Au cours de leur phase d'utilisation, ces bandages servaient à guider le câble des remontées mécaniques. Ils sont récupérés en fin de vie (usure) afin d’être recyclés. Ces articles sont conditionnés dans des caisses ou des palettes.

FRBTIFR-BTI-2023-02978Erteilt von FRGültig bis 2026-05-21

Granulés de caoutchouc non durci obtenus après le broyage de balles de tennis. À la fin du processus de broyage, le feutre présent dans les balles de tennis se retrouve dans le produit de façon sporadique (entre 3 et 5%). Ce broyat sera réutilisé pour la fabrication de semelles de chaussures. Le produit est conditionné dans un emballage plastique entouré de papier et placé sur des palettes.

ITBTI2021-0125A-055100Erteilt von ITGültig bis 2024-04-25

RITAGLI DI PNEUMATICI USATI, DI DIMENSIONI E FORME ETEROGENEE. RIFIUTI.

FRBTIFR-BTI-2019-14978Erteilt von FRGültig bis 2022-09-26

Poudre obtenue à partir du broyage de pneumatiques usagés.

BEBTID.T.309.517Erteilt von BEGültig bis 2022-09-16

Assortiment constitué: - de granulés de couleur noire, de formes irrégulières, constitués de caoutchouc (100% de butyl) provenant de déchets de production de pneumatiques et - d’une colle naturelle non toxique (biosourcée à 95%). Ce produit est utilisé pour l’élaboration de sous-couches acoustiques des sols.

BEBTID.T.309.393Erteilt von BEGültig bis 2022-07-02

Niet-gevulkaniseerde synthetische rubberafval bestaande uit EPDM (Ethyleen-Propyleen-Dieen-monomeer) en verkregen bij het productieproces van rubber.

ES2017SOL0000000000400Erteilt von ESGültig bis 2020-06-18

Gránulos y polvo de caucho vulcanizado procedente de la trituración mecánica de neumáticos fuera de uso. Embalaje: 1000 kg.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4004

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Der Begriff Abfälle, Bruch und Schnitzel ist in der Anmerkung 6 zu diesem Kapitel definiert. Zu dieser Position gehören: 1) Abfälle, Bruch und Schnitzel, die aus der Herstellung oder Bearbeitung von nichtvulkanisiertem oder vulkanisiertem Weichkautschuk stammen. 2) Waren aus Weichkautschuk, die wegen Zerschneidens, Abnutzung oder aus anderen Gründen eindeutig nicht mehr als solche verwendbar sind. Diese Warengruppe umfasst auch zum Runderneuern ungeeignete, gebrauchte Reifen sowie die von diesen gebrauchten Reifen stammenden Abfälle, die meist wie folgt hergestellt wurden: a) Durch Abschneiden der Wülste, bei denen mit einer Spezialmaschine der Reifen möglichst dicht an den Drahteinlagen oder Wülsten abgeschnitten wird. b) Durch Spalten zum Abtrennen der Lauffläche. c) Durch Zerschneiden in Stücke. …

Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4004.00.00.00?

Die Zolltarifnummer 4004.00.00.00 umfasst Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4004.00.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4004.00.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4004.00.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 400400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4004.00.00.00?

4004.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4004.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4004.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4004 Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4004.00.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4004.00.00.00 erfasst, zum Beispiel BGBTIBG009999-2025-BTI83. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4004.00.00.00?

TARIC-Code 4004.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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