Zolltarifnummer 4005.91.00: Platten, Blätter und Streifen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4005.91.00 steht für Platten, Blätter und Streifen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4005.91.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4005.91.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4005.91.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Bei der Ware handelt es sich um selbstverschweißende Kautschukstreifen und -Pads für die elektrische Isolierung von Kabelverbindungen. Die rechteckig zugeschnittenen, selbtsverschweißenden Streifen aus Mastik (unvulkanisierter Butylkautschuk) sind einseitig mit einer Folie aus schwarzem PVC bedeckt. Die PVC-Folie ist deutlich dünner (Dicke: 0,2 mm) als der Kautschukstreifen (Dicke: 1 mm oder 3 mm) und sorgt für einen zusätzlichen mechanischen Schutz und macht den Folgearbeitsschritt, in welchem die Kautschuk-Isolierung mit einem Isolierband zusätzlich umwickelt werden muss, überflüssig. Die selbstverschweißenden Streifen liegen entweder als Rollen mit Breiten von einem, zwei und vier Zoll (2,5 cm, 5 cm und 10 cm) und Längen zwischen 5 m und 20 m vor oder als rechtwinklig geschnittene Pads mit unterschiedlichen Größen (bspw. 11,4 x 16,5 cm oder 6,4 x 21,6 cm). Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Abschnitt einer schwarzen, klebrigen Masse in Streifenform vorgelegt. Der Streifen aus einem zubereiteten, nicht vulkanisierten Kautschuk ist mit einem beschichteten Schutzpapier versehen und einseitig mit einer schwarzen PVC-Folie bedeckt. Nach den Angaben im Sicherheitsdatenblatt sind weder Ruß noch Siliciumdioxid enthalten. Befund: Es handelt sich um andere Streifen aus nicht vulkanisiertem Kautschuk.
Angaben des Antragstellers: Gummiplatten für die Fußmattenproduktion Mattengröße: 1,4 m x 10 m Material: TPE Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden Abschnitte einer schwarzen Matte vorgelegt. Die Matten sind auf der Oberfläche mit einem erhabenen Streifenmuster versehen. Die Unterseite ist mit einem sehr feinem Rautenmuster versehen. Das Material der Matte stellt sich nach den durchgeführten Untersuchungen als nicht vulkanisierter Kautschuk dar. Die Matten sind ca. 0,3 cm dick. Befund: Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Platten, Blättern oder Streifen
Een zwelband bestaande uit hydrofiel zwelbare rubber. De rubber is niet-gevulkaniseerd en samengesteld uit SEBS thermoplastische rubber, poly-acrylzuur, paraffinische weekmaker, polyolefinen en calciumcarbonaat. De zwelband wordt gebruikt als afdichting voor constructievoegen. Het product is verkrijgbaar op rollen met verschillende afmetingen (B x D x L).
Een rubberen zwelband bestaande uit hydrofiel zwelbare rubber. De rubber is niet-gevulkaniseerd en samengesteld uit butylrubber, bentoniet en weekmakers. De zwelband wordt gebruikt als afdichting voor constructievoegen. Het product is verkrijgbaar op rollen met verschillende afmetingen (B x D x L).
Angaben des Antragstellers: Verschweißband, selbstvulkanisierend Abmesungen: Breite: 20 mm; Länge: 10 m Zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Gemäß Abbildung ist das Band zu einer Rolle auf einen Kern aufgerollt. Befund: Es liegt ein Streifen aus einer nicht vulkanisierten Kautschukmischung im Sinne der Position 4005 vor.
PLAQUE DE FORME RECTANGULAIRE EN CAOUTCHOUC NON VULCANISE A BASE DE CHLOROPRENE, ADDITIONNE DE SILICE, DE TEXTURE SOUPLE ET NON ALVEOLAIRE.
Rubber in vellen, zijnde een samengesteld artikel bestaande uit rubber op een drager van aluminium folie en een te verwijderen laag papier. Het product bevat –volgens opgave– butyl rubber(copolymeer van isobutyleen en isopreen) aangevuld met polyisobutyleen en wordt aangeboden in rollen met een breedte van ongeveer 15 cm een lengte van ongeveer 10 meter. Het wezenlijk karakter van het samengestelde product wordt bepaald door het rubber zoals bedoeld bij hoofdstuk 40 van de gecombineerde nomenclatuur. Het rubber wordt o.a toegepast om daken van gebouwen te repareren en waterdicht te maken.
Rubber in vellen, zijnde een samengesteld artikel bestaande uit rubber op een drager van textiel en een te verwijderen laag papier. Het product bevat –volgens opgave– butyl rubber(copolymeer van isobutyleen en isopreen) aangevuld met polyisobutyleen en wordt aangeboden in rollen met een breedte van ongeveer 15 cm een lengte van ongeveer 10 meter. Het wezenlijk karakter van het samengestelde product wordt bepaald door het rubber zoals bedoeld bij hoofdstuk 40 van de gecombineerde nomenclatuur. Het rubber wordt o.a toegepast om daken van gebouwen te repareren en waterdicht te maken.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4005 9100: Siehe die Erläuterungen zu Position 4005 des HS, vierter Absatz Buchstabe B und fünfter Absatz Ziffern 3 und 4. Hierher gehören auch Platten, Blätter und Streifen aus nichtvulkanisiertem Kautschuk, nicht zugeschnitten oder nur auf quadratische oder rechteckige Form geschnitten, die auf einer Seite mit einer Schicht aus Klebstoff bedeckt sind. Das Aufbringen des Klebstoffes gilt als eine einfache Oberflächenbearbeitung im Sinne der Anmerkung 9 zu Kapitel 40. Diese Einreihung ändert sich nicht, wenn auf der Klebeschicht zum Schutz ein Blatt oder ein Band aus Papier, Spinnstoff oder anderen Stoffen angebracht ist.
Zu Unterposition 4005 10 oder 4005 91: 1. Bänder, 2 bis 3 mm dick, die aus einem Tuch parallel gelegter, vollständig von nichtvulkanisiertem Kautschuk umhüllter Fäden aus Kohlenstoffstahl bestehen und hauptsächlich zum Herstellen von Reifenkarkassen verwendet werden.
1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4005.91.00?
Die Zolltarifnummer 4005.91.00 umfasst Platten, Blätter und Streifen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4005.91.00?
Der Drittlandszollsatz für 4005.91.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4005.91.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 400591. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4005.91.00?
4005.91.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4005.91.00 im Zolltarif eingeordnet?
4005.91.00 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4005 Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen > 400591 Platten, Blätter und Streifen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4005.91.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4005.91.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI4669/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 4005.91.00 von der EUDR betroffen?
Ja. 4005.91.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4005.91.00?
KN-Code 4005.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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