Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4006.90.00.00: Andere Formen (z. B. Stäbe, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4006.90.00.00 steht für Andere Formen (z. B. Stäbe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4006.90.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4006.90.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 40KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  2. 4006Andere Formen (z. B. Stäbe, Stangen, Rohre, Profile) und Waren (z. B. Scheiben, Ringe), aus nicht vulkanisiertem Kautschuk
  3. 4006.90andere
  4. 4006.90.00.00Andere Formen (z. B. Stäbe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4006.90.00.00

HS-Code4006.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4006.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4006.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstrubbernur teilweise erfasst2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI6326/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-06

Angaben des Antragstellers: Radiergummis in Form von Dinosauriern (T-Rex) in verschiedenen Farben aus TPR. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden vier Radiergummis in Form von Dinosauriern in verschiedenen Farben (orange, blau, hellgrün und dunkelgrün) vorgelegt. Die Radiergummis bestehen aus drei Teilen, die zusammengesteckt werden können und sind ca. 5 , 5 cm lang und ca. 1 , 3 cm breit. Die Radiergummis bestehen aus nicht vulkanisiertem Kautschuk. Befund: Andere Ware aus nicht vulkanisiertem Kautschuk.

DEBTI2451/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-05

Angaben des Antragstellers: Dichtscheibe für Spenglerschrauben Feststellungen: Es wurden schwarze Dichtscheiben (Durchmesser ca. 25 mm) aus nicht vulkanisiertem Kautschuk vorgelegt. Die Scheiben sind mit einem Stahlblech versehen. Nach den durchgeführten Untersuchungen bestehen die Dichtscheiben aus einem thermoplastischen Elastomer, das sich als Kautschuk im Sinne des Kapitel 40 darstellt. Für die Ware ist der Anteil an nicht vulkanisiertem Kautschuk charakterverleihend. Befund: Andere Ware aus nicht vulkanisiertem Kautschuk

FRBTIFR-BTI-2025-08110Erteilt von FRGültig bis 2029-07-02

Ouvrage divers en caoutchouc synthétique non alvéolaire, non vulcanisé et non durci, à usage domestique, de type organisateur de câbles, se présentant sous la forme d'une baguette avec une face adhésive et une face à 5 fentes pour y insérer les câbles. Le produit est conditionné par lot de 4. Poids : 20g Dimensions 2.6x6.7x1.1 cm

DEBTI50779/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-14

Angaben des Antragstellers: Fahrradgriffe; griffiges Profil. Material: TPR; Farbe: schwarz; Innendurchmesser: 22 mm; Außendurchmesser: 29 mm; Mögliche Längen: 130 mm / 105 mm / 90 mm / 70 mm / 50 mm; Verpackung: Gebunden auf Karte mit Euro-Lochung. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden zwei schwarze, zylinderförmige Lenkergriffe aus einem elastischen Material vorgelegt. Die ca. 13 cm langen Griffe sind an einem Ende geschlossen, weisen einen Durchmesser von ca. 3 cm auf und verfügen über eine strukturierte Oberfläche. Die Griffe bestehen aus nicht vulkanisiertem Kautschuk und sind zu zweit verpackt. Befund: Es handelt sich um eine andere Ware aus nicht vulkanisiertem Kautschuk.

DEBTI674/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Angaben des Antragstellers: TIAKI Katzenmassage-Kaktus; Massage- und Beschäftigungsspielzeug für Katzen; fördert Wohlbefinden und Spieltrieb; kann an Möbeln befestigt oder per Hand genutzt werden; Material aus ABS, TPE und Katzenminze; mit Klebestreifen zur Befestigung an Möbeln Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine zusammengesetzte Ware vorgelegt, die aus einer Schale aus einem grünen, harten, nicht elastischen Material (Kunststoff) besteht, die mit einer gebogenen Kappe aus einem gelben, leicht elastischen Material (nicht vulkanisierter Kautschuk) mit wabenförmigen, erhabenen Stacheln verschlossen ist. Das gelbe Material weist eine Runde Öffnung auf, aus der ein kleiner, grünlicher Ball aus einem gepressten, pflanzenartigen Material herausschaut, der sich im Inneren der Ware befindet. Die Ware ist zusammen mit einer Produktinformation und Klebestreifen in Aufmachung für den Einzelverkauf in einer Pappschachtel verpackt und als Tierspielzeug deklariert. Befund: Andere Formen und Waren aus nicht vulkanisiertem Kautschuk: Andere

DEBTI48033/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Angaben des Antragstellers: Beschäftigungsspielzeug für Katzen in Form einer Windmühle ( ca. L 6 cm × B 16 cm × H 7 , 5 cm) mit drehbarem Oberteil, Massagenoppen in der Mitte, großem Saugnapf zur Befestigung und gepresster Katzenminze zur Spielanregung. Die Windmühle besteht aus TPR und Polystyrol und ist in einer Einzelverpackung für den Endverbraucher geeignet. Feststellungen / Untersuchungen an einem Warenmuster: Es wurde ein grünes, elastisches Katzenspielzeug mit gepressten Pflanzenkugeln vorgelegt. Die Form des Spielzeugs ähnelt der eines Zweiblatt-Propellers oder einer Windmühle. Der Grundkörper besteht aus nicht vulkanisiertem Kautschuk. Die Ware ist in einem Karton, erkennbar als Tierspielzeug, für den Einzelverkauf aufgemacht. Befund: Andere Formen aus nicht vulkanisiertem Kautschuk.

DEBTI8469/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Angaben des Antragstellers: Schuhspikes Material: TPR, aus nicht vulkanisierter Kautschuk, elastischem Material Material Spikes: Aus Kohlenstoffstahl in einer Kunststofffassung (rote Spikes: harten Noppen die einen Metallstift umfassen). Feststellungen an einem Warenfoto: Schwarze Schuhüberzieher (auf dem Foto flachliegend) mit roten Nietköpfen. Befund: Andere Formen aus nicht vulkanisiertem Kautschuk.

DEBTI50793/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Angaben des Antragstellers: Wurfball, zur Nutzung als Hundespielzeug Beschreibung: Grüne Kugel aus nicht vulkanisiertem Kautschuk, deren Oberfläche mit einer geriffelten Struktur, umlaufend mit erhabenen Hundeknochenmotiven und einem mittigen Loch versehen ist. Die Kugel ist mit einem ca. 35 cm langen Seil verbunden, welches durch die Öffnung der Kugel gefädelt und am Ende mit einem Knoten versehen ist. Erhältlich in unterschiedlichen Größen (7 bzw. 9 cm). Aufgemacht für den Einzelverkauf mit einer bedruckten Pappkarte. Feststellungen an einem Warenmuster: Grüner, elastischer, hohler Ball aus einem elastischen Material (Durchmesser ca. 8 cm). Der Ball ist mit einem Seil verbunden. Nach den durchgeführten Untersuchungen besteht der Ball aus einem nicht vulkanisierten Ball (SEBS-Copolymer). Der Ball ist mit einem Pappanhänger aufgemacht, der die Ware als Tierspielzeug deklariert. Befund: Es handelt sich um eine andere Ware aus nicht vulkanisierten Kautschuk.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4006

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nichtvulkanisierter, auch gemischter Kautschuk in anderen als in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels genannten Formen, sowie Waren aus nichtvulkanisiertem, auch gemischtem Kautschuk. Zu dieser Position gehören: A) Profile aus nichtvulkanisiertem Kautschuk, z. B. Platten und Streifen mit anderem als quadratischem oder rechteckigem Querschnitt, die in der Regel durch Strangpressen (Extrusion) hergestellt werden. Zu dieser Position gehören insbesondere Rohlaufstreifen mit leicht trapezförmigem Querschnitt, die zum Erneuern der Lauffläche von Reifen dienen. B) Schläuche aus nichtvulkanisiertem Kautschuk, die durch Extrusion hergestellt worden sind und insbesondere für die Innenauskleidung von Schläuchen der Pos. 5909 verwendet werden. C) Andere Waren aus nichtvulkanisiertem Kautschuk, z. …

Kapitel 40

1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …

Abschnitt VII

1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4006.90.00.00?

Die Zolltarifnummer 4006.90.00.00 umfasst Andere Formen (z. B. Stäbe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4006.90.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4006.90.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4006.90.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 400690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4006.90.00.00?

4006.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4006.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4006.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4006 Andere Formen (z. B. Stäbe, Stangen, Rohre, Profile) und Waren (z. B. Scheiben, Ringe), aus nicht vulkanisiertem Kautschuk > 400690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4006.90.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4006.90.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI6326/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4006.90.00.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 4006.90.00.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4006.90.00.00?

TARIC-Code 4006.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.