Zolltarifnummer 4015.19: Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4015.19 steht für Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4015.19 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4015.19
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4015.19
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Einweghandschuhe aus Nitril, latexfrei, links und rechts passend, nicht steril Unterschungsergebnisse an Warenmustern: Dünne Fingerhandschuhe aus einem weißen, elastischen Material. Befund: Es liegen andere Handschuhe aus Weichkautschuk im Sinne der Position 4015 vor.
Angaben des Antragstellers: Reinraumhandschuh aus Latex mit strukturierten Fingerkuppen Nach einem vorgelegten Datenblatt sind die Handschuhe für den Einsatz in der Halbleiterindustrie, der Pharma- / Chemieindustrie sowie dem medizinischen Bereich vorgesehen. Sie erfüllen nicht die Norm EN 455 Teil 1 und 2. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden zwei gelbliche Handschuhe aus einem elastischen Material (Kautschuk) vorgelegt. Gemäß Datenblatt sind 100 Handschuhe in einem Beutel sowie 10 Beutel in einem Karton verpackt. Befund: Es liegen Handschuhe aus Weichkautschuk im Sinne der Unterposition (KN) 4015 1900 vor.
Angaben des Antragstellers: Torwarthandschuhe aus Weichkautschuk Untersuchungsergebnisse an einem Muster: Schwarz-weißer Torwarthandschuh mit einer Grifffläche aus Zellkautschuk. Der Handschuh ist auf der Oberseite mit einem Firmenlogo versehen. Die Handschuhe sind paarweise in einer Verkaufsverpackung aufgemacht. Charakterverleihend für die Handschuhe ist die Handinnenfläche, die aus einer Zellkautschuklage besteht. Befund: Anderer Fingerhandschuh aus Weichkautschuk
Mănuşi de protecţie antichimice. Material: cauciuc nitrilic
Mănuşi de protecţie uz menajer. Material: latex
Mănuşi antichimice. Material: cauciuc policloroprenic
Mănuşi de protecţie antichimice. Material: latex+cauciuc policloroprenic
Conform descrierii solicitantului, produsul reprezintă mănuşi de protecţie confecţionate din latex, nesterile, pudrate în interior.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4015 19 00: Hierzu gehören z. B.: 1. Fausthandschuhe und Stulpenhandschuhe für die Industrie; 2. Handschuhe für Radiologen, die durch einen Überzug auf der Grundlage von Bleicarbonat für Röntgenstrahlen undurchlässig gemacht sind.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihung von so genannten Haarbändern in die Kombinierte Nomenklatur (vgl. ABL. C 305 – Seite 5 vom 15.9.2017) Im Sinne der Position 9615 umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu Position 9615. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …
1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4015.19?
Die Zolltarifnummer 4015.19 umfasst Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4015.19?
Der Drittlandszollsatz für 4015.19 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4015.19?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 401519. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4015.19?
4015.19 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4015.19 im Zolltarif eingeordnet?
4015.19 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4015 Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4015.19?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4015.19 erfasst, zum Beispiel DE21392/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 4015.19 von der EUDR betroffen?
Ja. 4015.19 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4015.19?
HS-Unterposition 4015.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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