Zolltarifnummer 4015.19.00.00.0: Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4015.19.00.00.0 steht für Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4015.19.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 40. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4015.19.00.00.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4015.19.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A004bProtective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
- 2B352fBiological manufacturing and handling equipment, as follows:
- 0007Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)
- 1A004Protective and detection equipment and components not specially designed for military use, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Angaben des Antragstellers: Haushaltshandschuhe / Handschuhe aus Naturkautschuk mit gerauten Fingerspitzen und Handflächen. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch Abbildungen der Verkaufsverpackung veranschaulicht. Befund: Andere Fingerhandschuhe aus Weichkautschuk.
Angaben des Antragstellers: Elektrikerhandschuh, rot, paarweise verpackt, in verschiedenen Größen Material: Naturkautschukmischung Warenmuster wurden nicht vorgelegt. Befund: Es liegen andere Handschuhe aus Weichkautschuk vor.
Angaben des Antragstellers: Ungepuderte Nitril-Einweghandschuhe mit mikrogerauter Oberfläche, beidseitig tragbar, zum Schutz vor Chemikalien, für Lebensmittel zugelassen. Feststellung an einem Warenmuster: Es wurde ein grüner, oberflächlich angerauter Einweghandschuh aus einem Acrylnitril-Butadien-Kautschuk vorgelegt. Befund: Anderer Fingerhandschuh aus Weichkautschuk.
Angaben des Antragstellers: Chemikalienschutzhandschuhe für den Umgang mit aggressiven, organischen Lösemitteln. Die Handschuhe bestehen aus Nitril mit einem PVA-Überzug. Feststellungen an einem Warenmuster: Blaue, elastische Handschuhe, die aus einer inneren, dickeren Lage aus Nitrilkautschuk und einer äußeren, sehr dünnen Beschichtung aus Polyvinylalkohol bestehen. Befund: Andere Fingerhandschuhe aus Weichkautschuk
Angaben: Es handelt sich um Spezialhandschuhe aus Latex. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden dicke, beige, elastische Fingerhandschuhe mit sehr langer Stulpe vorgelegt. Die Handschuhe bestehen aus Naturkautschuk. Befund: Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, andere
Angaben: Spezialhandschuhe aus Latex. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden schwarze, dicke, elastische Fingerhandschuhe mit leichter Innenbeflockung vorgelegt. Die Handinnenfläche und Fingerinnenflächen der Handschuhe sind mit einer Wabenstruktur versehen. Befund: Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, andere
Angaben: Einweguntersuchungshandschuhe aus Latex. Die Handschuhe entsprechen nicht den Normen EN 455-1 und EN 455-2. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden weiße, elastische Fingerhandschuhe aus Naturkautschuk vorgelegt. Befund: Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, andere
Angaben: Haushaltshandschuhe aus Latex. Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurden blaue, elastische Fingerhandschuhe mit leichter Innenbeflockung vorgelegt. Die Handinnenfläche und Fingerinnenflächen der Handschuhe sind mit einer Wabenstruktur versehen. Die Handschuhe bestehen aus Naturkautschuk. Befund: Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, andere
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4015 19 00: Hierzu gehören z. B.: 1. Fausthandschuhe und Stulpenhandschuhe für die Industrie; 2. Handschuhe für Radiologen, die durch einen Überzug auf der Grundlage von Bleicarbonat für Röntgenstrahlen undurchlässig gemacht sind.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Einreihung von so genannten Haarbändern in die Kombinierte Nomenklatur (vgl. ABL. C 305 – Seite 5 vom 15.9.2017) Im Sinne der Position 9615 umfasst die Bezeichnung ‚Haarspangen und dergleichen‘ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu Position 9615. Diese werden wie folgt eingereiht: a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. …
1. Als „Kautschuk" im Sinne der Nomenklatur gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, die folgenden Erzeugnisse, auch weich oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten; synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate (RV E4001000). 2. Zu Kapitel 40 gehören nicht: a) Waren des Abschnittes XI (Spinnstoffe und Waren daraus) (RV E4002A00); b) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64 (RV E4002B00); c) Kopfbedeckungen und Teile davon (einschließlich Badekappen) des Kapitels 65 (RV E4002C00); d) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische oder elektrische Apparate sowie alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken des Abschnitts XVI (RV E4002D00); e) Waren des Kapitels 90, 92, 94 oder 96 (RV E4002E00); f) Waren des Kapitels 95, ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und …
1. Warenzusammenstellungen, die aus zwei oder mehreren voneinander getrennten Bestandteilen bestehen, von denen einige oder alle zu diesem Abschnitt gehören, und die erkennbar dazu bestimmt sind, durch Vermischen ein Erzeugnis des Abschnitts VI oder VII herzustellen, sind der für dieses Erzeugnis zutreffenden Position zuzuweisen unter der Voraussetzung, dass die Einzelbestandteile: a) ohne weiteres Umpacken aufgrund ihrer Aufmachung eindeutig erkennbar dazu bestimmt sind, zusammen verwendet zu werden (RV C0701A00) b) zusammen gestellt werden und (RV C0701B00) c) entweder aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer entsprechenden Mengen als einander ergänzend erkennbar sind (RV C0701C00). 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4015.19.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 4015.19.00.00.0 umfasst Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4015.19.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4015.19.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4015.19.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 401519. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4015.19.00.00.0?
4015.19.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4015.19.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4015.19.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 40 KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS > 4015 Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe) für alle Zwecke, aus Weichkautschuk > 401519 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4015.19.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4015.19.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI44373/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 4015.19.00.00.0 von der EUDR betroffen?
Ja. 4015.19.00.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff rubber). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ist 4015.19.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 4015.19.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A004b, 2B352f, 0007, 1A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4015.19.00.00.0?
Warennummer 4015.19.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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