Zolltarifnummer 4202.11.10.90: Aktenkoffer, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4202.11.10.90 steht für Aktenkoffer, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4202.11.10.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4202.11.10.90
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
- 4202.11Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- 4202.11.10Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse
- 4202.11.10.90Aktenkoffer, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.11.10.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Aktentaschenähnliches Behältnis, sog. Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder, - mit zwei Handtragegriffen und einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - mit einem aufgesetzten Vorfach mit Reißverschluss, - - ausgestattet mit einem Einsteckfach für ein Mobiltelefon und zwei Stiftlaschen, - mit einem eingesetzten Reißverschlussfach an der anderen Längsseite, - Hauptfach mit einem entlang dem oberen Rand verlaufenden Reißverschluss, - - unterteilt durch einen Mittelsteg mit integriertem Reißverschlussfach, - - ausgestattet mit einem Einsteckfach mit Reißverschluss an einer Seite sowie zwei offenen Einsteckfächern und fünf Stiftlaschen an der anderen Seite, - in den Abmessungen: ca. 36 cm x 30 cm x 13 cm, - aufgrund der Größe und der Ausstattung handelt es sich um ein aktentaschenähnliches Behältnis, somit keine Einreihung als Handtasche, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Aktentaschenähnliches Behältnis, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Een aktetas met onder meer de volgende kenmerken: - met een buitenzijde van geperste ledervezels bedekt met kunststof in vellen, zonder celstructuur; - met aan de binnenzijde 3 opbergvakken; - afsluitbaar door middel van een metalen sluiting met een slotje; - voorzien van een handvat en een verstelbare draagriem; - afmetingen van ongeveer 40 x 30 cm. De tas wordt ingedeeld naar de buitenzijde van leder of kunstleder omdat de kunststof laag aan de buitenzijde niet met het blote oog zichtbaar is. Deze BTI vervangt de BTI met het referentienummer NL RTD-2012-002199, naar aanleiding van de uitspraak van de Rechtbank Haarlem van 19 februari 2014, bekend onder procedurenummer AWB 13/1837.
Aktentasche, sog. Damen-Businesstasche, Foto siehe Anlage, - gemeinsam mit einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen für den Einzelverkauf aufgemacht (der Beutel ist in die Aktentasche eingelegt); der Beutel ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen der Hauptware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - mit einer Außenseite aus Leder, - mit zwei Tragegriffen, - auf einer Seite mit einem Vorfach mit einer seitlichen Öffnung mit Reißverschluss, - mit zwei gefütterten Hauptfächern, - - beide mit einem entlang der Schmalseiten und des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - ein Hauptfach: - - - auf einer Seite mit drei offenen Einsteckfächern und zwei Stiftlaschen, auf der anderen Seite mit einem Reißverschlussfach und einem abnehmbaren Lederriemen mit Karabinerhaken an den Enden ausgestattet, - - ein weiteres Hauptfach: - - - auf einer Seite mit einem großen, offenen Einsteckfach (z. B. zur Aufnahme eines Tablet-PCs) und am Boden mit drei längs verlaufenden, starren Stäben ausgestattet, - in den Abmessungen: ca. 40 cm (Breite) x 30 cm (Höhe) x 13 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Aktentasche, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Aktentasche, sog. Damen-Businesstasche, Foto siehe Anlage, - gemeinsam mit einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen für den Einzelverkauf aufgemacht (der Beutel ist in die Aktentasche eingelegt); der Beutel ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen der Hauptware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - mit einer Außenseite aus Leder, - mit zwei Handtragegriffen und mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - auf einer Seite mit zwei quer verlaufenden Reißverschlüssen (zur Befestigung der Aktentasche an einem Trolleygestänge), - mit zwei gefütterten Hauptfächern, - - beide mit einem entlang der Schmalseiten und des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - ein Hauptfach: - - - auf einer Seite mit drei offenen Einsteckfächern und zwei Stiftlaschen, auf der anderen Seite mit einem Reißverschlussfach und einem abnehmbaren Lederriemen mit Karabinerhaken an den Enden ausgestattet, - - ein weiteres Hauptfach: - - - mit drei am Boden längs verlaufenden, starren Stäben ausgestattet, - in den Abmessungen: ca. 39 cm (Breite) x 30 cm (Höhe) x 10 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Aktentasche, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Aktentasche, sog. Businesstasche, Foto siehe Anlage, - gemeinsam mit einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen für den Einzelverkauf aufgemacht (der Beutel ist in die Aktentasche eingelegt); der Beutel ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen der Hauptware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - mit einer Außenseite aus Leder, - mit zwei Handtragegriffen und mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - auf einer Seite mit einem Vorfach: - - mit einem dreiseitig umlaufenden Reißverschluss, - - auf einer Seite mit drei offenen Einsteckfächern und zwei Stiftlaschen, - auf der anderen Seite mit zwei quer verlaufenden Reißverschlüssen (zur Befestigung der Aktentasche an einem Trolleygestänge), - mit einem gefütterten Hauptfach: - - mit einem dreiseitig umlaufenden Reißverschluss, - - zweigeteilt; mit einem Trennsteg in Form eines Reißverschlussfachs, - - auf einer Seite mit drei offenen Einsteckfächern und mit einer eingelegten Bodenverstärkung, auf der anderen Seite mit einem am Boden längs verlaufenden, starren Stab ausgestattet, - in den Abmessungen: ca. 39 cm (Breite) x 30 cm (Höhe) x 10 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Aktentasche, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Aktentasche, sog. Damen-Businesstasche, Foto siehe Anlage, - gemeinsam mit einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen für den Einzelverkauf aufgemacht (der Beutel ist in die Aktentasche eingelegt); der Beutel ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen der Hauptware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - mit einer Außenseite aus Leder, - mit einem Handtragegriff und mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - auf einer Seite mit zwei quer verlaufenden Reißverschlüssen (zur Befestigung der Aktentasche an einem Trolleygestänge), - mit zwei gefütterten Hauptfächern, - - ein Hauptfach: - - - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - - mit einem am Boden längs verlaufenden, starren Stab ausgestattet, - - ein weiteres Hauptfach: - - - mit einem entlang der Schmalseiten und des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - - zweigeteilt; mit einem Trennsteg in Form eines Reißverschlussfachs; außen mit drei offenen Einsteck- fächern und zwei Stiftlaschen, - - - auf einer Seite mit drei am Boden längs verlaufenden, starren Stäben ausgestattet, - - - auf der anderen Seite mit einem Reißverschlussfach und einem abnehmbaren Lederriemen mit Karabiner- haken an den Enden ausgestattet, - in den Abmessungen: ca. 35 cm (Breite) x 26 cm (Höhe) x 9 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Aktentasche, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Aktentasche, sog. Businesstasche, Foto siehe Anlage, - gemeinsam mit einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen für den Einzelverkauf aufgemacht (der Beutel ist in die Aktentasche eingelegt); der Beutel ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen der Hauptware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - mit einer Außenseite aus Leder, - mit einem Handtragegriff und mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - auf einer Seite mit zwei quer verlaufenden Reißverschlüssen (zur Befestigung der Aktentasche an einem Trolleygestänge), - mit zwei gefütterten Hauptfächern, - - ein Hauptfach: - - - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - - mit einem am Boden längs verlaufenden, starren Stab ausgestattet, - - ein weiteres Hauptfach: - - - mit einem entlang der Schmalseiten und des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - - zweigeteilt; mit einem Trennsteg in Form eines Reißverschlussfachs; außen mit drei offenen Einsteck- fächern und zwei Stiftlaschen, - - - auf einer Seite mit drei am Boden längs verlaufenden, starren Stäben ausgestattet, - - - auf der anderen Seite mit einem Reißverschlussfach und einem abnehmbaren Lederriemen mit Karabinerhaken an den Enden ausgestattet, - in den Abmessungen: ca. 39 cm (Breite) x 29 cm (Höhe) x 10 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Aktentasche, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Aktentasche, sog. Day Bag - Damen-Businesstasche, Foto siehe Anlage, - gemeinsam mit einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen für den Einzelverkauf aufgemacht (der Beutel ist in die Aktentasche eingelegt); der Beutel ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen der Hauptware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - mit einer Außenseite aus Leder, - mit zwei Tragegriffen, - auf einer Seite mit einem Vorfach mit einer seitlichen Öffnung mit Reißverschluss, - mit zwei gefütterten Hauptfächern, - - beide mit einem entlang der Schmalseiten und des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - ein Hauptfach: - - - auf einer Seite mit drei offenen Einsteckfächern und zwei Stiftlaschen, auf der anderen Seite mit einem Reißverschlussfach und einem abnehmbaren Lederriemen mit Karabinerhaken an den Enden ausgestattet, - - ein weiteres Hauptfach: - - - auf einer Seite mit großen, offenen Einsteckfach (z. B. zur Aufnahme eines Tablet-PCs) und am Boden mit drei längs verlaufenden, starren Stäben ausgestattet, - in den Abmessungen: ca. 40 cm (Breite) x 30 cm (Höhe) x 13 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Aktentasche, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4202 11 10 und 4202 11 90: Wegen der Begriffe „Lackleder“ und „rekonstituiertes Leder“ siehe die Erläuterungen zu Position 4114 des HS, Teil II, erster Absatz Ziffer 1 bzw. zu Position 4115 des HS, Teil I.
Zu Unterpositionen 4202 11, 4202 21, 4202 31 und 4202 91: Im Sinne dieser Unterpositionen beinhaltet die Bezeichnung „mit Außenseite aus Leder“, Leder, das mit einer dünnen, mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbaren Lage aus Kunststoff oder synthetischem Kautschuk versehen ist (gewöhnlich von weniger als 0,15 mm Dicke), um das Leder zu schützen, wobei Veränderungen der Farbe oder Glanz, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht bleiben.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.11.10.90?
Die Zolltarifnummer 4202.11.10.90 umfasst Aktenkoffer, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.11.10.90?
Der Drittlandszollsatz für 4202.11.10.90 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4202.11.10.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420211. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.11.10.90?
4202.11.10.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4202.11.10.90 im Zolltarif eingeordnet?
4202.11.10.90 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420211 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder > 42021110 Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.11.10.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.11.10.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI26291/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.11.10.90?
TARIC-Code 4202.11.10.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.