Zolltarifnummer 4202: Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4202 steht für Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
4202 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4202
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4202 11 10 und 4202 11 90: Wegen der Begriffe „Lackleder“ und „rekonstituiertes Leder“ siehe die Erläuterungen zu Position 4114 des HS, Teil II, erster Absatz Ziffer 1 bzw. zu Position 4115 des HS, Teil I. Zu Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19: Im Sinne dieser Unterposition gilt: Wenn das Außenmaterial aus einem Verbundstoff besteht, dessen mit bloßem Auge wahrnehmbare äußere Lage eine Kunststoff-Folie ist (z. B. Gewebe aus Spinnstoffen in Verbindung mit einer Kunststoff-Folie ), so kommt es für die Einreihung in diese Unterposition nicht darauf an, ob die Folie vor der Herstellung des Verbundstoffes vorgefertigt wurde oder ob die Kunststofflage dadurch entstanden ist, dass ein Stoff (z. B. Gewebe aus Spinnstoff) mit Kunststoff bestrichen oder überzogen wurde. …
Zu Unterpositionen 4202 11, 4202 21, 4202 31 und 4202 91: Im Sinne dieser Unterpositionen beinhaltet die Bezeichnung „mit Außenseite aus Leder“, Leder, das mit einer dünnen, mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbaren Lage aus Kunststoff oder synthetischem Kautschuk versehen ist (gewöhnlich von weniger als 0,15 mm Dicke), um das Leder zu schützen, wobei Veränderungen der Farbe oder Glanz, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht bleiben. Zu Unterpositionen 4202 31, 4202 32 und 4202 39: Zu diesen Positionen gehören Taschen- und Handtaschenartikel, insbesondere Brieftaschen, Geldbörsen, Schlüsseltaschen, Zigarren- oder Pfeifenetuis sowie Tabakbeutel. entfallen bis
Zu Unterposition 4202 12 1. Tragbare Dokumententasche aus Kunststoff mit mehreren Innenfächern, einer vorderen Verriegelungsmöglichkeit (Kunststoffschnalle) und einem Griff. Alle äußeren Seiten sind zur Verstärkung gesäumt. Die Ware dient zum Aufbewahren, Organisieren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6. 2. Tragbare Dokumententasche mit einem Fach und einem vorderen Verschluss zum Schließen (Knopf und Gummiband). Alle Seiten und Kanten sind mit einem Gewebe aus Spinnstoff gesäumt und die beiden Schmalseiten und der Boden sind vollständig mit Spinnstoff ausgestattet. Die übrigen Oberflächen, einschließlich der Vorder- und Rückseite, bestehen aus Kunststoff. Die Ware dient zum Aufbewahren und Tragen von Dokumenten, Papieren, Akten usw. und ist für eine längere Verwendung konzipiert. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 4202.11Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- 4202.12Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, mit Außenseite aus Kunststoff oder aus Spinnstoffen
- 4202.19Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen und ähnliche Behältnisse, andere
- 4202.21mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- 4202.22Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
- 4202.29andere
- 4202.31mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- 4202.32Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
- 4202.39andere
- 4202.91andere, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- 4202.92andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
- 4202.99andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4202?
Die Zolltarifnummer 4202 umfasst Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4202?
Für 4202 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 4202?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 4202. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202?
4202 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4202 im Zolltarif eingeordnet?
4202 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202?
Zu 4202 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4202?
Position 4202 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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