Zolltarifnummer 4202.21.00.90.0: Handtaschen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4202.21.00.90.0 steht für Handtaschen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4202.21.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4202.21.00.90.0
- Drittlandszoll
- 3 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
- 4202.21mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- 4202.21.00Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- 4202.21.00.90andere
- 4202.21.00.90.0Handtaschen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.21.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Handtasche, sog. Smartphone-Tasche für Damen und Herren, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder (laut Antrag Ziegenleder), - mit einem längenverstellbaren Schultertragegurt, - mit einem Vorfach mit einer Überschlaglasche mit Druckknopfverschluss, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit drei aufgesetzten, offenen Einsteckfächern im Bankkartenformat ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 18 cm (Breite) x 11 cm (Höhe) x 3 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Handtasche, sog. 5th avenue Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder, - mit einem längenverstellbaren Schultertragegurt, - an der Vorderseite mit einem aufgesetzten, offenen Einsteckfach, - Hauptfach mit einem entlang des oberen Randes bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss zu öffnen, - gefüttert; innen mit einem offenen Einsteckfach ausgestattet, - in den Abmessungen von ca. 14 cm (Breite) x 19 cm (Höhe) x 3 cm (Tiefe), - nicht handgearbeitet (laut Antrag), - Handtasche, da aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder (laut Antrag Velours-Kalbsleder), - mit einem längenverstellbaren Schultertrageriemen, - an der Rückseite mit einem aufgesetzten, offenen Einsteckfach, - mit einer Überschlagklappe mit Schnappverschluss, - innen in drei Fächer unterteilt; das mittlere Reißverschlussfach dient gleichzeitig als Trennsteg für die beiden anderen Fächer; ausgestattet mit Einsteckfächer im Kreditkartenformat, - in den Abmessungen von ca. 29 cm (Breite) x 19 cm (Höhe) x 4 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Handtasche, da aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Handtasche, sog. Tasche black leather, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Leder, - mit einem in der Länge verstellbaren Schultertrageriemen, - mit einer über die Vorderseite reichenden Überschlagklappe mit Magnetknopfverschluss und einem darunter liegenden Reißverschluss zu öffnen, - mit einem Reißverschlussfach auf der Überschlagklappe, - innen mit zwei aufgesetzten Einsteckfächern und einem eingesetzten Reißverschlussfach ausgestattet, - aufgrund der Form, Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen, - mit den Abmessungen von ca. 24 cm (Breite) x 26 cm (Höhe) x 4 cm (Tiefe), - keine Handarbeit laut Antrag. "Handtasche, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Handtasche, sog. Handtasche aus Leder, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite überwiegend aus Leder (patchworkartig zusammengenähte Lederstücke), - am Bodenteil und am oberen Ende mit einer Außenseite aus Kunststofffolie, - das Leder bestimmt nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Außenseite, - mit einem verstellbaren Schultertrageriemen, - mit einem eingesetzten Vorfach mit Reißverschluss, - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss zu öffnen, - innen mit einem eingesetzten Reißverschlussfach und einem aufgenähten Einsteckfach ausgestattet, - mit einer Größe von ca. 23 x 17 x 5 cm, - Einreihung als Handtasche, da aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu bestimmt, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Handtasche, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Handtasche, sog. Handtasche mit Außenseite aus Rindsleder, Foto siehe Anlage, - in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus: - einer Handtasche, - - mit einer Außenseite aus Leder (lt. Antrag vom Rind), - - mit einem Schultertragegurt, - - mit zwei Fächern mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - - gefüttert, ohne weitere Ausstattung oder Aufteilung, - - mit zwei oben offenen Fächern, - - - gefüttert, ohne weitere Ausstattung oder Aufteilung, - - in den Abmessungen: ca. 21 cm (Breite) x 12,5 cm (Höhe) x 3,5 cm (Tiefe), - - ohne Hinweise auf Handarbeit, - - aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen, - einem brieftaschenähnlichen Behältnis, - - mit einer Außenseite aus Leder (lt. Antrag vom Rind), - - mit einer Überschlagklappe mit einem integrierten Magnetverschluss, - - unter der Überschlagklappe mit sechs offenen Einsteckfächern zur Aufnahme von z. B. Kreditkarten, - - mit einem Hauptfach, - - - gefüttert, ohne weitere Ausstattung oder Aufteilung, - - das brieftaschenähnliche Behältnis kann so in das vordere, offene Einsteckfach der Handtasche ein- gesteckt werden, dass seine Überschlagklappe einen Teil der Vorderseite der Handtasche bildet, - nach dem Umfang bestimmt die Handtasche den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - gemeinsam mit einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen für den Einzelverkauf aufgemacht (der Beutel ist in die Handtasche eingelegt); der Beutel ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen der Hauptware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen. "Handtasche, mit einer Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Handtasche, sog. 5th avenue - black, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus schwarzem Leder, - mit einem längenverstellbaren Schultertragegurt, - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - innen: - - gefüttert, - - auf einer Seite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, auf der anderen Seite mit zwei aufgesetzten Einsteckfächern ausgestattet, - in den Abmessungen: ca. 22 cm (Breite) x 16 cm (Höhe) x 3 cm (Tiefe), - laut Antrag nicht handgearbeitet, - aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit einer Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Handtasche, sog. Handtasche aus Patchworkleder und PVC, Art. 62157, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite überwiegend aus Leder (patchworkartig zusammengenähte Lederstücke), - am Bodenteil und am oberen Rand mit einer Außenseite aus Kunststofffolie, - das Leder bestimmt nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Außenseite, - mit einem verstellbaren Schultertragegurt, - an den beiden Längsseiten mit jeweils einem eingesetzten Fach mit Reißverschluss, - mit zwei Hauptfächern, jeweils mit einem entlang dem oberen Rand verlaufenden Reißverschluss zu öffnen, - in den Hauptfächern mit jeweils einem Innenfach ausgestattet, - mit einer Größe von ca. 29 cm x 7 cm x 21 cm, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Handtasche, da aufgrund der Form, der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Leder, nicht handgearbeitet"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4202 11, 4202 21, 4202 31 und 4202 91: Im Sinne dieser Unterpositionen beinhaltet die Bezeichnung „mit Außenseite aus Leder“, Leder, das mit einer dünnen, mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbaren Lage aus Kunststoff oder synthetischem Kautschuk versehen ist (gewöhnlich von weniger als 0,15 mm Dicke), um das Leder zu schützen, wobei Veränderungen der Farbe oder Glanz, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht bleiben.
Zu Unterposition 4202 21: 1. Handtasche, auf der Außenseite aus geprägtem Leder und der Innenseite aus Spinnstoff bestehend (Abmessungen: ca. 35 x 22,5 x 17 cm), mit einem ovalen festem Boden. Mittels Reißverschluss ist die vollständig gefütterte Ware zu öffnen, die im Innern wiederum eine kleine mit Reißverschluss zu verschließende Seitentasche und ein Handyfach aufweist. Die Ware ist mit zwei Ledertrageriemen versehen. Das Leder der Ware ist mit einer sehr dünnen Kunststoffbeschichtung zugerichtet worden. Die Beschichtung ist mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.21.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 4202.21.00.90.0 umfasst Handtaschen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.21.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 4202.21.00.90.0 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4202.21.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420221. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.21.00.90.0?
4202.21.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4202.21.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
4202.21.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420221 mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder > 42022100 Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder > 4202210090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.21.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.21.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI2648/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.21.00.90.0?
Warennummer 4202.21.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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