Zolltarifnummer 4202.22.10: Handtaschen, aus Kunststofffolien
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4202.22.10 steht für Handtaschen, aus Kunststofffolien. Der Drittlandszollsatz beträgt 9,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4202.22.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4202.22.10
- Drittlandszoll
- 9,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
- 4202.22Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
- 4202.22.10Handtaschen, aus Kunststofffolien
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.22.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 9,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Article de maroquinerie, de type sac à main porté épaule ou en bandoulière (crossbody). Celui-ci est majoritairement constitué, sur sa surface extérieure, de matière plastique (PVC à 63%), et comporte des éléments secondaires en matière textile (toile composée de 50% polyester et 50% coton) ainsi que des garnitures minoritaires en cuir (10%). L'article est fabriqué à la machine et présente les caractéristiques suivantes : Dimensions : Environ 23 x 17 x 7 cm. Conditionnement : Présenté pour la vente au détail dans un pochon de protection (dustbag) et une boîte. Coloris : Décliné en plusieurs coloris (vert, bleu, noir et bordeaux).
Handtasche, sog. Crossbody/Umhängetasche, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren, bestehend aus einer Handtasche und einem ähnlichen Behältnis: - Handtasche: - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (lederartig geprägt), - - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - - an der Vorderseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - - gefüttert; innen mit drei offenen Einsteckfächern im Bankkartenformat und einem Reißverschlussfach ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 19 cm (Breite) x 13 cm (Höhe) x 4 cm (Tiefe), - - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen, - ähnliches Behältnis: - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - - mit einem entlang des oberen Rands bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - - gefüttert; ohne Inneneinteilung, - - mit den Abmessungen: ca. 7 cm (Breite) x 7 cm (Höhe) x 3 , 5 cm (Tiefe), - - mit einem angenähten Karabinerhaken; mit dem Karabinerhaken am Schultertragegurt der Handtasche befestigt, - die Handtasche bestimmt aufgrund des Umfangs und ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Handtasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
Handtasche, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - - mit einem kurzen Trageriemen und einem längenverstellbaren Schultertragegurt (beide sind abnehmbar), - - am oberen Rand nach außen umgeschlagen, - - das Hauptfach ist mit einem ca. 5 cm unterhalb des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss versehen, - - - gefüttert; innen mit zwei offenen Einsteckfächern sowie einem Reißverschlussfach ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 29 cm (Breite) x 24 cm (Höhe) x 10 cm (Tiefe), - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (lederartig geprägt), - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, womit die Tasche quer über dem Oberkörper getragen werden kann, - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - gefüttert; innen mit einem offenen Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 27 cm (Breite) x 16 cm (Höhe) x 4 cm (Tiefe), - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen, - in unterschiedlichen Farben. "Handtasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
Handtasche, Foto siehe Anlage, - an den Schmalseiten und am Bodenteil mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (lederartig geprägt), - an den Längsseiten aus einem Gewebe mit einem Schuss aus Streifen mit einer Außenseite aus Kunststofffolien und mit einer Kette aus Garnen mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit einem Handtragegurt, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - mit einem entlang des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss, - - gefüttert; innen mit einem aufgesetzten, offenen Einsteckfach und einem Reißverschlussfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 31 cm (Breite) x 23 cm (Höhe) x 9 cm (Tiefe), - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen, - die Kunststofffolien bestimmen nach ihrem flächenmäßigen Umfang den wesentlichen Charakter der Außenseite der Handtasche. "Handtasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
Handtasche, Foto siehe Anlage, aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus: - einer Handtasche: - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (lederartig geprägt), - - mit einem längenverstellbaren Schultertragegurt, - - an der Rückseite mit einem aufgesetzten, offenen Einsteckfach, - - mit einem aufgesetzten Vorfach mit einer Lasche mit Druckknopfverschluss, - - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss versehen, - - - gefüttert; innen mit einem offenen Einsteckfach und einem Reißverschlussfach ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 22 cm (Breite) x 12 cm (Höhe) x 3 cm (Tiefe), - - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen, - einem den Geldbörsen ähnlichen Behältnis: - - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (lederartig geprägt), - - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - - gefüttert; innen mit drei Einsteckfächern im Bankkartenformat ausgestattet, - - passgenau zur Aufnahme in dem Vorfach der Handtasche gearbeitet, - - mit den Abmessungen: ca. 18 cm (Breite) x 10 cm (Höhe) x 1 cm (Tiefe), - die Handtasche bestimmt aufgrund des Umfangs den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. "Handtasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien auf einer Unterlage aus Spinnstoff, - - der mit dem bloßen Auge wahrnehmbare Kunststoff (laut Antrag aus Polyurethan) bedeckt den Spinnstoff vollständig und gleicht einer aufgebrachten, vorgefertigten Kunststofffolie, - - wattiert gepolstert; durch Steppnähte in Form eines Firmenlogos abgeteilt, - mit zwei Handtragegriffen, - mit einem ca. 3 cm unterhalb des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem offenen Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 33 cm (Breite) x 21 cm (Höhe) x 13 cm (Tiefe), - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen, - in einem Staubbeutel mit Kordelzugverschluss verpackt. "Handtasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - mit zwei Handtragegriffen, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - gefüttert; innen mit zwei offenen Einsteckfächern und einem eingesetzten Reißverschlussfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 35 cm (Breite) x 24 cm (Höhe) x 14 cm (Tiefe), - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4202 22 10: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002 Az.: IV 87/00 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin führte im Mai 199. sog. Shopper aus der Volksrepublik China ein. Diese etwa 39 (L) x 28 (H) x 10 (B) cm großen Taschen, deren Außenseiten aus Spinnstoff bestehen, weisen drei durch einen Mittelsteg geteilte und jeweils durch einen Reißverschluss zu schließende Fächer auf, die durch in das Innenfutter eingenähte Seiten- bzw. Einsteckfächer weiter unterteilt sind. ... Nachdem die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt bei der Oberfinanzdirektion ... …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.22.10?
Die Zolltarifnummer 4202.22.10 umfasst Handtaschen, aus Kunststofffolien. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.22.10?
Der Drittlandszollsatz für 4202.22.10 beträgt 9,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4202.22.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420222. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.22.10?
4202.22.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4202.22.10 im Zolltarif eingeordnet?
4202.22.10 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420222 Handtaschen, auch mit Schulterriemen, einschließlich solche ohne Handgriff, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.22.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.22.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-02322. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.22.10?
KN-Code 4202.22.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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