Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4202.29.00.00: Reisekoffer, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4202.29.00.00 steht für Reisekoffer, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4202.29.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4202.29.00.00
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  3. 4202.29andere
  4. 4202.29.00.00Reisekoffer, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.29.00.00

HS-Code4202.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4202.29.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4202.29.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI49260/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Handtasche, sog. Midi Heart Bag Crystal, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus runden, facettenartig gearbeiteten Schmucksteinnachbildungen aus laut Antrag Kunststoffen, die flächendeckend auf einer Unterlage aus Geweben aus Spinnstoff (laut Antrag Satin) aufgeklebt sind (Flächenerzeugnis der Position 5907) und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche der Handtasche bilden, - mit einem abnehmbaren Handtragegriff, - mit einem abnehmbaren Schultertragegurt in Form einer Gliederkette aus unedlem Metall, - mit einem entlang des oberen Randes bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - gefüttert; ohne Inneneinteilung, - herzförmig; mit den Abmessungen: ca. 15 cm (Breite) x 14 cm (Höhe) x 6 cm (Tiefe), - in unterschiedlichen Farben, - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, aus Spinnstoffen, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"

DEBTI16718/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-19

Handtasche, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen hergestellt: - - mit einem Taschenkorpus aus Spinnstoffen (Gewebe) und Zellkunststofffolien, - - mit einem Überzug aus Netzstoff der Position 5608 (Kettengewirke mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen) und darauf aufgeklebten Schmucksteinnachbildungen aus laut Antrag Kunststoff, - - der Spinnstoff und die Kunststofffolien bestimmen insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Handtasche, - mit einer Außenseite aus Kunststoff in Form der Schmucksteinnachbildungen und aus Spinnstoff; die Schmucksteinnachbildungen aus Kunststoff bestimmen hierbei aufgrund ihrer Zierwirkung den wesentlichen Charakter der Außenseite, - mit einer abnehmbaren Handtrageschlaufe, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - gefüttert; innen mit einem offenen Einsteckfach und einem Reißverschlussfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 29 cm (Breite) x 15 cm (Höhe) x 2 cm (Tiefe), - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, aus Spinnstoffen, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"

DEBTI8874/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-03

Handtasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus runden, facettenartig gearbeiteten Schmucksteinnachbildungen aus laut Antrag Glas, die annähernd flächendeckend auf einer Unterlage aus Gewirken aus Spinnstoff aufgeklebt sind (Flächenerzeugnis der Position 5907) und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche der Handtasche bilden, - am Bodenteil und den Seitenteilen mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - die flächenmäßig überwiegenden Schmucksteinnachbildungen aus Glas bestimmen nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Außenseite der Handtasche, - mit einem Handtragegriff, - mit einer Überschlagklappe mit einem magnetischen Druckknopfverschluss, - - gefüttert; innen mit einem offenen Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 19 cm (Breite) x 14 cm (Höhe) x 6 cm (Tiefe), - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, aus Spinnstoffen, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"

DEBTI8838/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-27

Handtasche, sog. Clutch, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus glitzernden Partikeln aus Kunststoff, die flächendeckend auf einer Unterlage aus Gewirke aus Spinnstoff aufgeklebt sind (Flächenerzeugnis der Pos. 5907) und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche der Handtasche bilden, - mit einem abnehmbaren Schultertrageriemen in Form einer Gliederkette aus unedlem Metall, - mit einer Überschlagklappe mit einem magnetischen Druckknopfverschluss, - - gefüttert; innen mit einem offenen Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 20 cm (Breite) x 11 cm (Höhe) x 5 cm (Tiefe), - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, aus Spinnstoffen, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"

DEBTI39637/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-20

Handtasche, sog. Partytasche Catwalk 450, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus runden, facettenartig gearbeiteten Schmucksteinnachbildungen aus Glas, die annähernd flächendeckend auf einer Unterlage aus Gewirken aus Spinnstoff aufgeklebt sind (Flächenerzeugnis der Position 5907) und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche der Handtasche bilden, - - mit metallisch glänzenden, kleinen Partikeln im Klebstoff, - mit einer abnehmbaren Gliederkette aus unedlem Metall, - mit einer Überschlagklappe mit einem magnetischen Druckknopfverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einem aufgesetzten, offenen Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 17 cm (Breite) x 10 cm (Höhe) x 5 cm (Tiefe), - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, aus Spinnstoffen, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"

DEBTI44611/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-31

Handtasche, sog. Graceland Partytasche, JBB2360533, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen hergestellt: - - mit einem Taschenkorpus aus Spinnstoffen (Gewebe; laut Etikett aus Polyester), - - mit einem kettenartigen Überzug aus laut Antrag unedlem Metall, - - mit runden, facettenartig gearbeiteten Schmucksteinnachbildungen aus laut Antrag Kunststoff, die in Fassungen in dem kettenartigen Überzug eingesetzt sind, - - der Spinnstoff bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Handtasche, - mit einer Außenseite aus Kunststoff in Form der Schmucksteinnachbildungen, - am oberen Rand mit einem durch Metallösen geführten Schulterriemen in Form einer Schlangenkette aus unedlem Metall, - am oberen Rand mit einem magnetischen Druckknopf versehen, - - gefüttert; innen mit einem Reißverschlussfach ausgestattet, - - am Bodenteil formgebend verstärkt, - mit den Abmessungen: ca. 14 cm (Breite) x 15 cm (Höhe) x 15 cm (Tiefe), - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen, - in unterschiedlichen Farben. "Handtasche, aus Spinnstoffen, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"

DEBTI42222/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-27

Handtasche, sog. Glitzertasche, JBB2360524A, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus metallisierten, glitzernden Partikeln aus Kunststoff, die flächendeckend auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoff aufgeklebt sind (Flächenerzeugnis der Pos. 5907) und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche der Handtasche bilden, - mit einem abnehmbaren Schultertrageriemen in Form einer Gliederkette aus unedlem Metall, - mit einer Überschlagklappe mit einem magnetischen Druckknopfverschluss, - - gefüttert; innen mit einem offenen Einsteckfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 24 cm (Breite) x 11 cm (Höhe) x 5 cm (Tiefe), - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, aus Spinnstoffen, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"

DEBTI52685/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-18

Handtasche, sog. Handtasche Glitzer L. CREDI 1004066, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen Stoffen hergestellt: - - mit einem Taschenkorpus aus Spinnstoffen (Gewebe), - - mit einem netzartigen Überzug aus Spinnstoff, - - mit runden, facettenartig gearbeiteten Schmucksteinnachbildungen aus Kunststoff (laut Antrag), die in Fassungen aus unedlem Metall in dem netzartigen Überzug eingesetzt sind, - - der Spinnstoff bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Handtasche, - mit einer Außenseite aus Kunststoff in Form der Schmucksteinnachbildungen, - mit einem abnehmbaren Handtragegriff und einem abnehmbaren Schultertrageriemen, - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - gefüttert; innen mit einem eingesetzten Reißverschlussfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 22 cm (Breite) x 11,5 cm (Höhe) x 6 cm (Tiefe), - Handtasche, da aufgrund der Größe und des Gesamteindrucks in erster Linie dazu geeignet, kleinere, persönliche Gegenstände aufzunehmen. "Handtasche, aus Spinnstoffen, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 2100 bis 4202 2290 genannte"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des FG Hamburg vom 10. Dezember 2002 Az.: IV 87/00 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin führte im Mai 199. sog. Shopper aus der Volksrepublik China ein. Diese etwa 39 (L) x 28 (H) x 10 (B) cm großen Taschen, deren Außenseiten aus Spinnstoff bestehen, weisen drei durch einen Mittelsteg geteilte und jeweils durch einen Reißverschluss zu schließende Fächer auf, die durch in das Innenfutter eingenähte Seiten- bzw. Einsteckfächer weiter unterteilt sind. ... Nachdem die Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt bei der Oberfinanzdirektion ... …

Pos. 4202

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hinweise zur Einreihung von Handtaschen Handtaschen sind dazu konzipiert, sämtliche Utensilien, die Frauen oder Männer mit sich führen aufzunehmen. Es handelt sich dabei in erster Linie um kleinere persönliche Gegenstände, wie Schlüssel, Geldbörsen, Make-up Artikel, Taschenkalender und Zigaretten. Handtaschen sind gewöhnlich gefüttert und können im Innern mit diversen Fächern ausgestattet sein. Ferner können sie ein oder mehrere Außenfächer auf der Vorder- oder Rückseite aufweisen. Handtaschen sind in der Regel mit Handtragegriffen und/oder Schulterriemen ausgestattet. Gürteltaschen hingegen sind keine Handtaschen. Auch kleinere Rucksäcke, die dazu bestimmt sind, kleinere persönliche Gegenstände aufzunehmen, um eine Handtasche zu ersetzen, sind nicht als Handtaschen einzureihen. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.29.00.00?

Die Zolltarifnummer 4202.29.00.00 umfasst Reisekoffer, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.29.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 4202.29.00.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4202.29.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420229. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.29.00.00?

4202.29.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4202.29.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

4202.29.00.00 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420229 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.29.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.29.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI49260/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.29.00.00?

TARIC-Code 4202.29.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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