Zolltarifnummer 4202.32: Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4202.32 steht für Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
4202.32 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4202.32
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
- 4202.32Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.32
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
A CARD HOLDER WITH OUTER SURFACE OF TEXTILE CANVAS. WITH CHAIN IN ONE CORNER.
A PASSPORT HOLDER WITH OUTER SURFACE OF TEXTILE CANVAS. WITH DEER HIDE LEATHER FLAP/CLASP.
ETUI A LUNETTES DONT LA SURFACE EXTERIEURE EST EN FEUILLE DE MATIERE PLASTIQUE COLLEE SUR UNE COQUE RIGIDE. CET ETUI COMPORTE UNE LINGETTE DONT LES BORDS SONT CRANTES ET EST CONDITIONNE DANS UNE BOITE EN CARTON COULISSANTE.
ETUI A LUNETTES DONT LA SURFACE EXTERIEURE EST EN FEUILLE DE MATIERE PLASTIQUE COLLEE SUR UNE COQUE RIGIDE, COMPORTANT DEUX ANSES CLOUTÉES SUR LA COQUE, GENRE PETIT SAC. CET ETUI COMPORTE UNE LINGETTE DONT LES BORDS SONT CRANTES.
ÉTUI A LUNETTES DONT LA SURFACE EXTÉRIEURE EST EN FEUILLE DE MATIÈRE PLASTIQUE COLLÉE SUR UNE COQUE RIGIDE. CET ÉTUI COMPORTE UNE LINGETTE DONT LES BORDS SONT CRANTES.
Brillenetui, sog. Brillenetui aus Metall mit Kunstleder überzogen, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (geprägt), - mit einem Korpus aus unedlem Metall, - mit Abmessungen von ca. 16 x 7 x 3 cm, - mit einem Scharnier an der Rückseite, - innen mit Scherstaub beflockt, - mit abgerundeten Ecken, - zur Aufnahme einer zusammengeklappten Brille bestimmt. "Taschen- oder Handtaschenartikel (Brillenetui), mit Außenseite aus Kunststofffolien"
Brieftaschenähnliches Behältnis, Taschen- und Handtaschenartikel, sog. Fahrermappe, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus lederartig geprägter Kunststofffolie, - mit den Abmessungen von ca. 21 (H) x 10 (B) c 0,5 (T) cm, aufklappbar, - innen auf einer Seite ein Einsteckfach ohne Verschluss, auf der anderen Seite mit diversen Einsteckfächern für Visitenkarten ausgestattet, - gefüttert. "Brieftaschenähnliches Behältnis, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien"
Geldbörse (Taschen- oder Handtaschenartikel), Artikel, 2266, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus bedruckten Spinnstoffen (geraute Gewebe), - zweiseitig aufklappbar; mit Druckknopfverschluss, - - innen jeweils ausgestattet mit einem Scheinfach und Einsteckfächern (u.a. für Kredit- und Visitenkarten), - mit einem separat zu öffnenden, unterteilten Münzfach mit Reißverschluss, - in den Abmessungen (geschlossen): 13 cm x 10 cm x 3 cm. "Geldbörse, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Spinnstoffen"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4202 32 10: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 1211 und 4202 1219.
Zu Unterpositionen 4202 31, 4202 32 und 4202 39: Zu diesen Positionen gehören Taschen- und Handtaschenartikel, insbesondere Brieftaschen, Geldbörsen, Schlüsseltaschen, Zigarren- oder Pfeifenetuis sowie Tabakbeutel. entfallen bis
Zu Unterposition 4202 32: 1. Abdeckung aus Kunststoff für ein bestimmtes Mobiltelefonmodell. Die Abdeckung hat einen Magneten, der mit einer integrierten Hall-Schaltung im vorderen Teil des Mobiltelefons verbunden ist. Das Mobiltelefon erfasst, ob die Abdeckung geöffnet oder geschlossen ist, indem es die Änderung des Magnetfelds erfasst. Wenn die Abdeckung geschlossen ist, aktiviert das Mobiltelefon den Benutzeroberflächenmodus, indem die Größe des Anzeigebereichs an das transparente Fenster auf der vorderen Abdeckung angepasst wird. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.32?
Die Zolltarifnummer 4202.32 umfasst Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.32?
Für 4202.32 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 4202.32?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420232. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.32?
4202.32 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4202.32 im Zolltarif eingeordnet?
4202.32 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.32?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.32 erfasst, zum Beispiel GBBTI504007991. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.32?
HS-Unterposition 4202.32 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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