Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4202.39.00.90.0: Taschen- oder Handtaschenartikel, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4202.39.00.90.0 steht für Taschen- oder Handtaschenartikel, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4202.39.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4202.39.00.90.0
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  3. 4202.39andere
  4. 4202.39.00Taschen- oder Handtaschenartikel, andere
  5. 4202.39.00.90andere
  6. 4202.39.00.90.0Taschen- oder Handtaschenartikel, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.39.00.90.0

HS-Code4202.396 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4202.39.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4202.39.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4202.39.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI13369/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-15

Schlüsseltasche, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Kork, der flächendeckend auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen aufgeklebt ist (Flächenerzeugnis der Position 5907) und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses bildet, - - mit einem entlang des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss, - - - gefüttert; innen mit einer RFID-hemmenden Schutzfolie und einem an einer Lasche befestigten Schlüsselring ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 11 cm (Breite) x 8 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Ähnliches Behältnis, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 3100 bis 4202 3290 genannte, nicht handgearbeitet"

DEBTI13371/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-08

Den Brieftaschen ähnliches Behältnis, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Kork, der flächendeckend auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen aufgeklebt ist (Flächenerzeugnis der Position 5907) und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses bildet, - - aufklappbar; ohne Verschluss, - - - gefüttert; mit einer RFID-hemmenden Schutzfolie versehen; an beiden Innenseiten mit einem offenen Einsteckfach aus klarsichtiger Kunststofffolie (sog. Ausweisfächer) und an einer Innenseite mit zwei weiteren, offenen Einsteckfächern aus klarsichtiger Kunststofffolie (sog. Kartenfächer) ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 9 cm (Breite) x 13 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Den Brieftaschen ähnliches Behältnis, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 3100 bis 4202 3290 genannte, nicht handgearbeitet"

DEBTI10301/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-04

Etui für Hörgeräte, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus formgepresstem Kunststoff, - aufklappbar; über einen Druckknopf zu öffnen, - - innen in zwei Fächer mit elastischen Einsätzen aus Kunststofffolien unterteilt und mit einem herausnehmbaren Einsatz aus Kunststoff zur Aufbewahrung von Batterien ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 9 cm (Breite) x 2,5 cm (Höhe) x 5,5 cm (Tiefe), - speziell zur Aufnahme von Hörgeräten mit Zubehör hergerichtet, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Ähnliches Behältnis (Hörgeräte-Etui), Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus einem anderen Stoff als die in den Unterpositionen 4202 3100 bis 4202 3290 genannten, nicht handgearbeitet"

DEBTI36222/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-10-12

Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Brillenetui und einem Brillenreinigungstuch, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (das Reinigungstuch befindet sich im Brillenetui), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Brillenetui: - - mit einer Außenseite aus Papier auf einer Unterlage aus Pappe, - - an den Schmalseiten mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - aufklappbar, mit magnetischem Verschluss, - - innen mit Spinnstoff ausgekleidet, - - mit den Abmessungen: ca. 16 cm (Breite) x 4 cm (Höhe) x 5,5 cm (Tiefe), - - in Form und Größe zur Aufnahme einer Brille gearbeitet, - - ohne Hinweise auf Handarbeit, - Brillenreinigungstuch: - - aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen, - - auf einer Seite mit einem Firmenlogo versehen, - - mit den Abmessungen: ca. 20 cm x 20 cm, - - dient dem Reinigen einer Brille, - das Brillenetui bestimmt aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung. "Brillenetui, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus einem anderen als den in den Unterpositionen 4202 3100 bis 4202 3290 genannten Stoffe, nicht handgearbeitet"

DEBTI13601/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-15

Schlüsseltasche, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer Außenseite aus Kork, der flächendeckend auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen aufgeklebt ist (Flächenerzeugnis der Position 5907) und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses bildet, - - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - gefüttert; innen mit einer RFID-hemmenden Schutzfolie und mit einem an einer Lasche befestigten Schlüsselring ausgestattet, - - mit den Abmessungen: ca. 11,5 cm (Breite) x 8 cm (Höhe). "Ähnliches Behältnis (Schlüsseltasche), Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 3100 bis 4202 3290 genannte, nicht handgearbeitet"

DEBTI13605/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-01

Den Brieftaschen ähnliches Behältnis, sog. Ausweistasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kork, der flächendeckend auf einer Unterlage aus Gewebe aus Spinnstoffen aufgeklebt ist (Spinnstoff der Position 5907) und den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses bildet, - aufklappbar; ohne Verschluss, - mit einer RFID-hemmenden Schutzfolie ausgestattet und gefüttert, - an beiden Innenseiten jeweils mit einem offenen Einsteckfach aus klarsichtiger Kunststofffolie (sog. Ausweisfächer) versehen; an einer Innenseite mit zwei weiteren, offenen Einsteckfächern aus klarsichtiger Kunststofffolie (sog. Kartenfächer) versehen, - in den Abmessungen: ca. 9,5 cm (Breite) x 13,5 cm (Höhe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Den Brieftaschen ähnliches Behältnis, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus anderen Stoffen als in den Unterpositionen 4202 3100 bis 4202 3290 genannte, nicht handgearbeitet"

DEBTI46862/21-1Erteilt von DEGültig bis 2022-09-12

Etuiähnliches Behältnis, sog. Headphone Case, Foto siehe Anlage, - passgenaues Behältnis für in einem Ladegehäuse aufgemachte, kabellose Kopfhörer, - vollständig aus Kunststoff (Silikon), - in Form einer Pommes-Frittes-Schachtel mit einem auf das Ladegehäuse aufzusteckenden Deckel aus Pommes-Frittes-Nachbildungen; ohne Verschluss, - mit einer Aussparung für ein USB-Ladekabel und seitlich mit einem Karabinerhaken aus unedlem Metall versehen, - in den Abmessungen: ca. 6,5 cm (Höhe) x 5 cm (Breite) x 2,1 cm (Tiefe), - wird nach Art und Gestaltung in der Tasche oder der Handtasche mitgeführt. "Ähnliches Behältnis (Etui für Kopfhörer), Taschen- oder Handtaschenartikel, mit Außenseite aus Kunststoff"

DEBTI29879/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-07-25

Brieftaschenähnliches Behältnis, Taschen- oder Handtaschenartikel, sog. Passhülle aus Carbon (Artikelnummer 4090002599), Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite überwiegend aus dunkelgrauen Geweben aus Kohlenstofffasern (laut Antrag Carbonfasern), die auf der Außenseite mit einer klarsichtigen Kunststofffolie überzogen sind, - - das Überziehen mit der Kunststofffolie ist mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar, - mit einer Randeinfassung aus Leder, - die Gewebe aus Kohlenstofffasern bestimmen nach dem Umfang den wesentlichen Charakter der Außenseite, - vorn mit einem Markennamen bedruckt, - aufklappbar, ohne Verschluss, - - auf beiden Innenseiten jeweils mit einem großen, offenen Einsteckfach, links zusätzlich mit fünf aufgesetzten, offenen Einsteckfächern im Kreditkartenformat, - in den Abmessungen (geschlossen): ca. 10 cm (Breite) x 14 cm (Höhe) x 0,5 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Brieftaschenähnliches Behältnis, Taschen- oder Handtaschenartikel, mit einer anderen Außenseite als in den Unterpositionen 4202 3100 bis 4202 3290 genannte, nicht handgearbeitet"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 31 00 bis 4202 39 00: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 31, 4202 32 und 4202 39 des HS. Hierzu gehören auch Mobiltelefonhüllen, die nach ihrer Art und Gestaltung normalerweise in der Tasche oder der Handtasche mitgeführt werden. Zu diesen Unterpositionen gehörende Etuis für Mobiltelefone werden vom ersten Teil des Wortlauts der Position erfasst und können aus jedem beliebigem Material bestehen. Sie können so gestaltet sein, dass sie für ein bestimmtes Modell eines Mobiltelefons oder für unterschiedliche Modelle von Mobiltelefonen mit denselben Abmessungen passen. Sie können einen Verschluss haben. Sie umhüllen das Mobiltelefon, indem sie die Rückseite, die Seitenflächen und die Vorderseite des Mobiltelefons abdecken, um es zu schützen. …

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 31, 4202 32 und 4202 39: Zu diesen Positionen gehören Taschen- und Handtaschenartikel, insbesondere Brieftaschen, Geldbörsen, Schlüsseltaschen, Zigarren- oder Pfeifenetuis sowie Tabakbeutel. entfallen bis

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.39.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 4202.39.00.90.0 umfasst Taschen- oder Handtaschenartikel, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.39.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 4202.39.00.90.0 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4202.39.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420239. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.39.00.90.0?

4202.39.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4202.39.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

4202.39.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420239 andere > 42023900 Taschen- oder Handtaschenartikel, andere > 4202390090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.39.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.39.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI13369/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.39.00.90.0?

Warennummer 4202.39.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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