Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4202.91.10: Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4202.91.10 steht für Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel. Der Drittlandszollsatz beträgt 3 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4202.91.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4202.91.10
Drittlandszoll
3 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  3. 4202.91andere, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  4. 4202.91.10Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.91.10

HS-Code4202.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4202.91.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2024-07377Erteilt von FRGültig bis 2027-12-29

Sac à dos, présentant une surface extérieure majoritairement constituée de cuir naturel (85 %) et d’une toile enduite dite "écaille" (15 %). Ce sac se compose d’une poche centrale munie de trois petites poches annexes sur le devant et les côtés, d’une poignée sur le dessus pour un portage à la main et de deux bretelles au dos pour un port à l'épaule. Chaque poche se referme au moyen d’une fermeture à glissière. Dimensions : 32 (l) x 34 (H) x 11 cm (P). Poids net : 1,44 kg.

FRBTIFR-BTI-2024-05480Erteilt von FRGültig bis 2026-05-08

Sac à dos à surface extérieure intégralement en cuir naturel (cuir de bovin), doté de 2 bretelles réglables, de boucleries en métal (laiton ou acier inoxydable), d’un rabat et d’une anse en cuir naturel. Selon l’opérateur, ce sac est fait à la main, et est conditionné à l’exportation dans un pochon confectionné en matière textile de coton.

FRBTIFR-BTI-2020-06501Erteilt von FRGültig bis 2023-11-10

Lot de plusieurs pièces, de tailles différentes, destinées à être assemblées pour former un sac de voyage. Il comprend 36 pièces de cuir pour monter la surface extérieure, 24 pièces textiles pour la doublure, 34 pièces pour les renforts et 2 poignées.

CZ34-0650-2014Erteilt von CZGültig bis 2020-07-23

Dle deklarovaných údajů se jedná o batohy s vnějším povrchem z přírodní usně - pštrosí useň. Jedná se o batohy střední velikosti do ruky s krátkým držadlem, s dvěma řemeny, které je možné spojit zipem a nosit přes jedno nebo obě ramena. Řemeny jsou vybaveny kovovými sponami sloužícími k úpravě délky řemenů. Batohy jsou uzavírány na zip a jsou vybaveny dvěma vnějšími kapsami a jednou vnitřní kapsou na zip. Vnitřní část batohů je vyrobena z hovězí nebo ovčí usně.

DE11351/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-06-18

Toilettentasche (Necessaire), sog. Beutel-Würfel, Art.-Nr. 163007, Abbildung siehe Anlage, - mit einer Außenseite vollständig aus Leder, - formstabil durch in den Taschenkorpus eingearbeitete Elemente, - mit einem Handtragegriff ausgestattet, - mit den Abmessungen von ca. 17,5 (B) x 9,5 (H) x 10 (T) cm, - mit einem Reißverschluss entlang der Oberseite zu öffnen, - innen ohne Einteilung oder Ausstattung, gefüttert, - dient der Aufnahme von Kosmetika und Toilettenartikeln. "Toilettentasche (Necessaire), mit Außenseite aus Leder"

DEF/599/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-02-20

Reisetasche, Art. Nr.: 38026R, schwarz, siehe Foto, - mit einer Außenseite aus (lt. Antragsangaben) Vollrindleder, - mit zwei Handtragegriffen, die mit einer Lederlasche mit Druckknopfverschluss verbunden werden können, - mit fünf Standfüßen aus Metall, - außen auf einer Längsseite mit einem aufgenähten Einsteckfach ohne Verschluss, - oben an beiden Schmalseiten mit einer angesetzen Lasche mit Druckknopf, zum Festknöpfen an den Schmalseiten (verkleinert die Tasche), - das Hauptfach ist an der Oberseite mit einem Doppelreißverschluss zu öffnen, - innen mit zwei Einsteckfächern mit Reißverschluss versehen, ansonsten nicht weiter ausgestattet, - Boden verstärkt, - gefüttert, - mit einer Größe von ca. 56 (L) x 28 (B) x 35 (H) cm, - nicht handgearbeitet.

DEF/598/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-02-20

Reisetasche, Art. Nr.: 6654, schwarz, siehe Foto, - mit einer Außenseite aus (lt. Antragsangaben) Vollrindleder, - mit zwei Handtragegriffen sowie einem verstellbaren und abnehmbaren Schultertragegurt mit Polsterung, - mit fünf Standfüßen aus Metall, - außen auf einer Längsseite mit einem aufgenähten Fach mit Doppelreißverschluss und einem Unterfach mit Reißverschluss, auf der anderen Längsseite ein Einsteckfach mit Reißverschluss, - an beiden Schmalseiten jeweils eine aufgesetzte Seitentasche mit Überschlaglasche und Druckknopfverschluss, - das Hauptfach ist an der Oberseite mit einem Doppelreißverschluss zu öffnen, - innen mit einem Einsteckfach mit Reißverschluss und zwei Einsteckfächern ohne Verschluss, mit herausnehmbarer Bodenplatte, ansonsten nicht weiter ausgestattet, - gefüttert, - mit einer Größe von ca. 49 (L) x 26 (B) x 31 (H) cm, - nicht handgearbeitet.

DEF/597/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-02-20

Reisetasche, Art. Nr.: 32941, schwarz, siehe Foto, - mit einer Außenseite aus (lt. Antragsangaben) Vollrindleder, - mit zwei Handtragegriffen sowie einem verstellbaren und abnehmbaren Schultertragegurt mit Polsterung, - mit fünf Standfüßen aus Metall, - außen auf einer Längsseite mit einem aufgenähten Einsteckfach ohne Verschluss, - das Hauptfach ist an der Oberseite mit einem Doppelreißverschluss zu öffnen, - das Hauptfach ist mit einem Einsteckfach mit Reißverschluss versehen, ansonsten nicht weiter ausgestattet, - gefüttert, - mit einer Größe von ca. 53 (L) x 23 (B) x 27 (H) cm, - nicht handgearbeitet.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 91 bis 4202 99: Hierher gehören auch sogenannte Schreibmappen (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 4202 Absatz 4, in denen ,Schreibmappe‘ als Beispiel für die im zweiten Teil der Position 4202 genannten „ähnlichen Behältnisse“ aufgeführt werden) Schreibmappen sind normalerweise verstärkt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie weisen üblicherweise ein oder mehrere Einsteckfächer und Schlaufen für die Befestigung eines Notizblocks sowie von Papieren, Schreibgeräten, Büromaterial usw. auf. Schreibmappen können mit einem umlaufenden Reißverschluss oder einem Gummiband, einer Schnalle oder einer Lasche mit Druckknopf verschlossen werden. Das Vorhandensein bzw. die Art eines Verschlusses ist jedoch kein entscheidendes Kriterium für die Einreihung von Schreibmappen in Position 4202. Auch Schreibmappen ohne Verschluss werden in diese Position eingereiht. …

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 11, 4202 21, 4202 31 und 4202 91: Im Sinne dieser Unterpositionen beinhaltet die Bezeichnung „mit Außenseite aus Leder“, Leder, das mit einer dünnen, mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbaren Lage aus Kunststoff oder synthetischem Kautschuk versehen ist (gewöhnlich von weniger als 0,15 mm Dicke), um das Leder zu schützen, wobei Veränderungen der Farbe oder Glanz, die hierdurch hervorgerufen sind, außer Betracht bleiben.

Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 91: 1. Taillen (Hüft)-tasche, mit einer Außenseite aus weichem Leder auf der Vorder- und der Oberseite und Spinnstoff auf dem Boden und der Rückseite (Abmessungen: ca. 26 x 13 x 8 cm). Die Ware hat eine große Einteilung mit zwei weiteren kleineren angenähten Einteilungen auf der Vorderseite und einer verborgenen Tasche in der Rückseite; alle Einteilungen sind mit Reißverschluss zu verschließen. Die große Einteilung und die verborgene Tasche sind vollständig mit Spinnstoff gefüttert; die zwei kleineren Einteilungen sind nur auf der jeweiligen Vorderseite mit Spinnstoff gefüttert. Die Ware weist einen verstellbaren gewebten Gurt aus Spinnstoff auf, der mit Kunststoffverschlüssen ausgestattet ist. Das Leder der Ware ist mit einer sehr dünnen Kunststoffbeschichtung zugerichtet worden. Die Beschichtung ist mit bloßem Auge nicht wahrnehmbar. …

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.91.10?

Die Zolltarifnummer 4202.91.10 umfasst Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.91.10?

Der Drittlandszollsatz für 4202.91.10 beträgt 3 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4202.91.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420291. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.91.10?

4202.91.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4202.91.10 im Zolltarif eingeordnet?

4202.91.10 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420291 andere, mit Außenseite aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.91.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.91.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2024-07377. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.91.10?

KN-Code 4202.91.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.