Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4202.92.11.00.0: Reisetaschen, aus Kunststofffolien, Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires)…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4202.92.11.00.0 steht für Reisetaschen, aus Kunststofffolien, Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel. Der Drittlandszollsatz beträgt 9,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4202.92.11.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4202.92.11.00.0
Drittlandszoll
9,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
  3. 4202.92andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
  4. 4202.92.11Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel
  5. 4202.92.11.00.0Reisetaschen, aus Kunststofffolien, Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.92.11.00.0

HS-Code4202.926 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4202.92.118 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4202.92.11.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4202.92.11.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll9,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI21846/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Toilettentasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus durchsichtigen, irisierenden Kunststofffolien, - mit einer abnehmbaren Handtrageschlaufe, - an den Schmalseiten durch Nähen zusammengefügt, - mit einem entlang des oberen Randes an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - bedingt durch das Material mit wasserabweisender Innenseite, - mit den Abmessungen: ca. 21 cm (Breite) x 12 cm (Höhe) x 7 cm (Tiefe), - soll der Aufnahme von Toiletten- und Kosmetikartikeln dienen. "Toilettentasche (Necessaire), mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI17936/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-06

Reisetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - mit zwei zusammenfassbaren Handtragegriffen, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - an einer Längsseite mit einem angenähten Zuschnitt zur Befestigung an einem Trolley, - an der anderen Längsseite mit drei offenen Vorfächern, - an den Schmalseiten jeweils mit zwei offenen Einsteckfächern aus Netzstoff, - mittig mit einem an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, sodass die Reisetasche in der Mitte aufgeklappt werden kann, - an beiden Innenseiten mit einem Hauptfach mit einem an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - gefüttert; ohne Inneneinteilung, - - auf einem Hauptfach mit einem aufgesetzten, netzartigen Einsteckfach mit drei Klettverschlüssen, - - auf dem anderen Hauptfach mit einem aufgesetzten Reißverschlussfach, - mit den Abmessungen: ca. 53 cm (Breite) x 32 cm (Höhe) x 25 cm (Tiefe). "Reisetasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI21461/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Toilettentasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus durchsichtigen, metallisch schimmernden Kunststofffolien, - - auf der Vorderseite mit einem Schriftzug bedruckt, - mit einer Randeinfassung aus Kunststofffolien auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, - mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 23 cm (Breite) x 15 cm (Höhe) x 6 cm (Tiefe), - soll der Aufnahme von Toiletten- und Kosmetikartikeln dienen. "Toilettentasche (Necessaire), mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI15120/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Rucksack, Foto siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien (charakterbestimmend), - an den Schmalseiten mit Einsätzen ("Fenstern") mit einer Außenseite aus Geweben aus Spinnstoff, - mit zwei längenverstellbaren Rückentragegurten, - mit zwei Handtragegriffen; mittels einer Druckknopflasche zusammenfassbar, - an der Vorderseite mit einem aufgesetzten Reißverschlussfach, welches mit einem eingesetzten Reißverschlussfach ausgestattet ist, - mit einem im Rückenteil eingesetzten Reißverschlussfach, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands bis zu den Schmalseiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - innen mit einer angenähten Kurzleine mit Karabinerhaken und mit einer gepolsterten, herausnehmbaren Bodenplatte ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 31 cm (Breite) x 24 cm (Tiefe) 43 x cm (Höhe), - soll dem Transport von Haustieren dienen. "Rucksack, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI6542/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-04

Rucksack, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien, - an der Vorderseite mit einem aufgenähten, reflektierenden Zuschnitt aus Mikroglaskugeln versehen, - an der Rückseite mit zwei aufgenähten Polstern mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit zwei gepolsterten Rückentragegurten, einem Brustgurt und einem Hüftgurt (alle sind längenverstellbar), - mit einem Handtragegriff, - an der Vorderseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach mit vertikaler Öffnung, - das Hauptfach ist mit einem Rollpackverschluss, der durch Umschlagen des oberen Randes und Verschließen mit zwei Schnappverschlüssen gebildet wird, versehen, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 42 cm (Breite) x 17 cm (Tiefe) x 50 cm (Höhe), - in unterschiedlichen Farben. "Rucksack, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI34186/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-09-29

Reisetasche, Foto siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Kunststofffolien (charakterbestimmend), - am Bodenteil mit einer Außenseite aus Spinnstoffen und vier Stellfüßen aus Kunststoff, - mit zwei zusammenfassbaren Handtragegriffen, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - an der Rückseite und an beiden Schmalseiten mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - an einer Schmalseite mit zwei offenen Einsteckfächern aus Netzstoffen versehen, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; innen mit einer herausnehmbaren Bodenplatte, einem offenen Einsteckfach und einem Reißverschlussfach ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 56,5 cm (Breite) x 30 cm (Höhe) x 30 cm (Tiefe). "Reisetasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI40117/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-31

Toilettentasche, sog. LCREDI Kosmetiktasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Kunststofffolien (narbenartig geprägt; mit Ausnahme des Bodens bedruckt), - mit einem entlang des oberen Randes bis zu den Schmalseiten verlaufenden Reißverschluss, - mit einem wasserabweisenden Innenfutter, - innen mit einem eingesetzten Reißverschlussfach ausgestattet, - in den Abmessungen von ca. 20 cm (Länge) x 9 cm (Breite) x 12 cm (Höhe), - soll dem Transport und der Aufbewahrung von Toilettenartikeln und Kosmetika dienen. "Toilettentasche (Necessaire), mit Außenseite aus Kunststofffolien"

DEBTI34060/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-16

Reisetasche, sog. Reisetasche mit Teleskopauszug und Rollen, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus flächenmäßig überwiegenden Kunststofffolien (charakterbestimmend), - an der Unterseite, umlaufend am unteren Rand und an der Oberseite (zwei Deckel) mit einer Außen- seite aus Spinnstoffen, - an einer Schmalseite mit einem Handtragegriff und einem ausziehbaren Griff zum Ziehen der Tasche auf zwei Rollen (Trolleyfunktion), - an der Unterseite mit zwei Kunststoffschienen, - an der Oberseite und an beiden Längsseiten mit jeweils einem Handtragegriff sowie an der anderen Schmalseite mit einer Tragevorrichtung aus formstabilem Kunststoff, - mit zwei angenähten, längenverstellbaren Kompressionsgurten mit Schnappverschlüssen, - an der Oberseite mit zwei eingesetzten Reißverschlussfächern und einem Adresssteckfach aus klarsichtigen Kunststofffolien, - Hauptfächer mit einem über drei Seiten umlaufenden Reißverschluss zu öffnen, - gefüttert; innen, durch netzartige Gewirkezuschnitte, eine Seite in ein Reißverschlussfach, die andere Seite in drei Reißverschlussfächer unterteilt, - an der Unterseite und am unteren Rand formstabil, - in den Abmessungen von ca. 77 cm (Länge) x 42 cm (Breite) x 40 cm (Höhe). "Reisetasche, mit Außenseite aus Kunststofffolien"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4202

Zu Unterpositionen 4202 92 11 bis 4202 92 19: Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 1211 und 4202 1219. Zu Unterpositionen 4202 91 bis 4202 99: Hierher gehören auch sogenannte Schreibmappen (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 4202 Absatz 4, in denen ,Schreibmappe‘ als Beispiel für die im zweiten Teil der Position 4202 genannten „ähnlichen Behältnisse“ aufgeführt werden) Schreibmappen sind normalerweise verstärkt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie weisen üblicherweise ein oder mehrere Einsteckfächer und Schlaufen für die Befestigung eines Notizblocks sowie von Papieren, Schreibgeräten, Büromaterial usw. auf. Schreibmappen können mit einem umlaufenden Reißverschluss oder einem Gummiband, einer Schnalle oder einer Lasche mit Druckknopf verschlossen werden. Das Vorhandensein bzw. …

Pos. 4202

Zu Unterposition 4202 92: 1. Tragbare Picknickisoliertaschen, bestehend aus einer äußeren Hülle mit einer Außenseite aus Kunststoff-Folie und aus einem Isolierkern aus polymerem Schaumkunststoff mit geschlossenen Zellen, in den Größen von 30 cm x 46 cm x 19 cm bis 23 cm x 18 cm x 15 cm. Diese Taschen sind mit Griffen oder Schulterriemen aus Kunststoff oder Spinnstoff versehen und dazu bestimmt, zum Tragen von Nahrungsmitteln oder Getränken zwischen Haus und Büro, auf Reisen, zum Picknicken, auf Sportfesten oder bei anderen Veranstaltungen verwendet zu werden. (Anmerkung BMF: Behältnisse, ähnlich den Reisetaschen und Einkaufstaschen).

Pos. 4202

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …

Pos. 4202

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.92.11.00.0?

Die Zolltarifnummer 4202.92.11.00.0 umfasst Reisetaschen, aus Kunststofffolien, Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.92.11.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4202.92.11.00.0 beträgt 9,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4202.92.11.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420292. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.92.11.00.0?

4202.92.11.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4202.92.11.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4202.92.11.00.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420292 andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen > 42029211 Reisetaschen, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke und Taschen für Sportartikel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.92.11.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.92.11.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI21846/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.92.11.00.0?

Warennummer 4202.92.11.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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