Zolltarifnummer 4202.92.98.90.0: Reisekoffer, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4202.92.98.90.0 steht für Reisekoffer, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4202.92.98.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4202.92.98.90.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
- 4202Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen
- 4202.92andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen
- 4202.92.98aus Spinnstoffen, andere
- 4202.92.98.90andere
- 4202.92.98.90.0Reisekoffer, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4202.92.98.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Isoliertasche für Nahrungsmittel oder Getränke, sog. Kühltasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit einer isolierenden Innenlage aus einer silberfarbenen Folie, - mit zwei integrierten Handtragegriffen, - mit einem entlang des oberen Randes verlaufenden Reißverschluss, - - ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 33 cm (Breite) x 30 cm (Höhe) x 17 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient der Aufrechterhaltung der Temperatur von Speisen und Getränken während des Transports. "Isoliertasche für Nahrungsmittel oder Getränke, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Gürteltasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit einem angenähten, längenverstellbaren Hüftgurt mit Schnappverschluss, - an der Rückseite mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - das Hauptfach ist mit einem entlang des vorderen, oberen Rands verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 30 cm (Breite) x 15 cm (Höhe) x 7 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet"
Tiertransporttasche, Foto siehe Anlage, - mit einer flächenmäßig überwiegenden Außenseite aus Spinnstoffen (charakterbestimmend), - an den Schmalseiten und der Oberseite mit Einsätzen ("Fenster") aus netzartig durchbrochenen, vollständig mit Kunststoff überzogenen Spinnstoffen (Flächenerzeugnis des Kapitels 39), - - an einer Schmalseite und an der Oberseite sind die Einsätze mit Reißverschlüssen versehen, - - an der Oberseite überdeckt von einem an einer Seite angenähten und an der gegenüber- liegenden Seite mittels Klettverschluss befestigten Zuschnitt aus Spinnstoff, - am Bodenteil mit vier Stellfüßen aus Kunststoff, - mit zwei zusammenfassbaren Handtragegriffen, - mit einem abnehmbaren, längenverstellbaren Schultertragegurt, - an einer Längsseite mit einem aufgesetzten Einsteckfach mit einer Überschlagklappe mit Klettverschluss, - das Hauptfach ist mit einem entlang der Ränder der Schmalseiten und des Oberteils verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert und gepolstert; innen mit einer angenähten Kurzleine mit Karabinerhaken sowie mit einer herausnehmbaren, gepolsterten Bodenplatte ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 40 cm (Breite) x 27 cm (Höhe) x 25 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet"
Tiertransporttasche, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - im oberen Bereich einer Schmalseite mit einem mittels Reißverschluss abnehmbaren Zuschnitt aus Netzstoff (Kettengewirke des Kapitels 60), - mit zwei zusammenfassbaren Tragegriffen, - an der Vorder- und der Rückseite mit einem aufgesetzten, offenen Einsteckfach, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert und gepolstert; innen mit einer angenähten Kurzleine mit Karabinerhaken ausgestattet, - - mit einem mittels umlaufenden Reißverschluss abnehmbaren Bodenteil, - mit den Abmessungen: ca. 54 cm (Breite) x 30 cm (Höhe) x 25 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - in unterschiedlichen Farben. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet"
Tiertransporttasche, Fotos siehe Anlage, - aus verschiedenen Flächenerzeugnissen aus Spinnstoffen, die die Außenseite der Tasche bilden, - - flächenmäßig überwiegend aus Geweben (charakterbestimmend), - - an den Schmalseiten, an der Oberseite und mittig an der Vorderseite mit Einsätzen ("Fenster") aus Netzstoff (Kettengewirke mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen), - mit einem längenverstellbaren, gepolsterten Schultertragegurt mit einem eingesetzten Reißverschlussfach, - mit einem längenverstellbaren Taillengurt mit Schnappverschluss, - das Hauptfach ist mit zwei entlang der "Fenster" an der Oberseite und der Schmalseite verlaufenden Reißverschlüssen versehen, - - teilweise gefüttert und gepolstert; innen mit einem an einer Seite angenähten, gepolsterten Bodenteil und mit einer angenähten Kurzleine mit Karabinerhaken ausgestattet, - mit den Abmessungen: ca. 30 cm (Breite) x 35 cm (Höhe) x 25 cm (Tiefe), - soll vor dem Oberkörper getragen werden, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet"
Isoliertasche für Nahrungsmittel oder Getränke, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit einer isolierenden Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Innenlage aus silberfarbener Kunststofffolie, - mit zwei Handtragegriffen, - mit einem entlang des oberen Rands an drei Seiten verlaufenden Reißverschluss, - - ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 26 cm (Breite) x 22 cm (Höhe) x 20 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient der Aufrechterhaltung der Temperatur von Speisen und Getränken während des Transports. "Isoliertasche für Nahrungsmittel oder Getränke, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Isoliertasche für Getränke, sog. Tumbler holder (Bottle carrier), Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - - dreilagiges Flächenerzeugnis mit einer äußeren Lage aus Spinnstoffen, einer Zwischenlage aus Neopren (Kautschuk) und einer Innenlage aus Spinnstoffen, - mit einem abnehmbaren, verstellbaren Schultertragegurt, - an der Vorderseite mit einem aufgesetzten Reißverschlussfach, innen mit einem Karabinerhaken ausgestattet; mit einem außen eingesetzten Reißverschlussfach, - das Hauptfach ist am oberen Ende offen; mit einem Klett- und Hakenband zu verengen, - - ungefüttert; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 15 cm (Breite) x 23 cm (Höhe) x 6 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - dient der Aufrechterhaltung der Temperatur von Getränken während des Transports. "Isoliertasche für Getränke, mit Außenseite aus Spinnstoffen, nicht handgearbeitet"
Etui für einen Laptop, Foto siehe Anlage, - mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, - mit einem aufgesetzten Vorfach mit vertikal verlaufendem Reißverschluss, - das Hauptfach ist mit einem entlang des oberen Rands bis zu den Seiten verlaufenden Reißverschluss versehen, - - gefüttert und gepolstert; ohne Inneneinteilung, - mit den Abmessungen: ca. 37 cm (Breite) x 28 cm (Höhe) x 3 cm (Tiefe), - ohne Hinweise auf Handarbeit, - zur Aufnahme eines Laptops bestimmt. "Ähnliches Behältnis, anderes als in den Unterpositionen 4202 1110 bis 4202 3900 genannte, mit Außenseite aus Spinnstoffen, anderes als in der Unterposition 4202 9291 genannte, nicht handgearbeitet"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4202 91 bis 4202 99: Hierher gehören auch sogenannte Schreibmappen (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 4202 Absatz 4, in denen ,Schreibmappe‘ als Beispiel für die im zweiten Teil der Position 4202 genannten „ähnlichen Behältnisse“ aufgeführt werden) Schreibmappen sind normalerweise verstärkt und für eine längere Verwendung vorgesehen. Sie weisen üblicherweise ein oder mehrere Einsteckfächer und Schlaufen für die Befestigung eines Notizblocks sowie von Papieren, Schreibgeräten, Büromaterial usw. auf. Schreibmappen können mit einem umlaufenden Reißverschluss oder einem Gummiband, einer Schnalle oder einer Lasche mit Druckknopf verschlossen werden. Das Vorhandensein bzw. die Art eines Verschlusses ist jedoch kein entscheidendes Kriterium für die Einreihung von Schreibmappen in Position 4202. Auch Schreibmappen ohne Verschluss werden in diese Position eingereiht. …
Zu Unterposition 4202 92: 1. Tragbare Picknickisoliertaschen, bestehend aus einer äußeren Hülle mit einer Außenseite aus Kunststoff-Folie und aus einem Isolierkern aus polymerem Schaumkunststoff mit geschlossenen Zellen, in den Größen von 30 cm x 46 cm x 19 cm bis 23 cm x 18 cm x 15 cm. Diese Taschen sind mit Griffen oder Schulterriemen aus Kunststoff oder Spinnstoff versehen und dazu bestimmt, zum Tragen von Nahrungsmitteln oder Getränken zwischen Haus und Büro, auf Reisen, zum Picknicken, auf Sportfesten oder bei anderen Veranstaltungen verwendet zu werden. (Anmerkung BMF: Behältnisse, ähnlich den Reisetaschen und Einkaufstaschen).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3471/89 der Kommission vom 17. November 1989 (ABl. EG Nr. L 337/8) (RV L 3471/89): Rucksack aus Gewebe aus synthetischen Spinnfasern (100 %), an den ein leichtes anorakähnliches Kleidungsstück aus Gewebe angenäht worden ist, das gefaltet in einem der drei Fächer des Rucksacks untergebracht werden kann. Unterposition 4202 92 91 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 4202 und 4202 92 91. Die Ware kann nicht in das Kapitel 62 eingereiht werden, weil sie nur gelegentlich als Kleidungsstück verwendet wird. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855/00), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EU Nr. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Zusammenfassung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2004 Az.: C-400/03 In der Rechtssache C-400/03 ... vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit der Erläuterungen zu den Unterpositionen 4202 12 11 und 4202 12 19 der Kombinierten Nomenklatur, die in der Mitteilung der Kommission „Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Gemeinschaften“ ... enthalten sind, mit der Kombinierten Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs ... erlässt der Gerichtshof (Vierte Kammer) ...folgendes Urteil. Rechtlicher Rahmen Zu der im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit galt die Fassung der Kombinierten Nomenklatur (im Folgenden: KN), die in Anhang I der Verordnung Nr. 2263/2000 enthalten ist. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4202.92.98.90.0?
Die Zolltarifnummer 4202.92.98.90.0 umfasst Reisekoffer, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4202.92.98.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 4202.92.98.90.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4202.92.98.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420292. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4202.92.98.90.0?
4202.92.98.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4202.92.98.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
4202.92.98.90.0 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4202 Reisekoffer, Handkoffer, Kosmetikkoffer und Aktenkoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Brillenetuis, Etuis für Ferngläser, Fotoapparate, Filmkameras, Musikinstrumente oder Waffen und ähnliche Behältnisse; Reisetaschen, Isoliertaschen für Nahrungsmittel oder Getränke, Toilettentaschen (Necessaires), Rucksäcke, Handtaschen, Einkaufstaschen, Brieftaschen, Geldbörsen, Kartentaschen, Zigarettenetuis, Tabakbeutel, Werkzeugtaschen, Taschen für Sportartikel, Schachteln für Flakons oder Schmuckwaren, Puderdosen, Besteckkästen und ähnliche Behältnisse, aus Leder, rekonstituiertem Leder, Kunststofffolien, Spinnstoffen, Vulkanfiber oder Pappe, oder ganz oder überwiegend mit diesen Stoffen oder mit Papier überzogen > 420292 andere, mit Außenseite aus Kunststofffolien oder Spinnstoffen > 42029298 aus Spinnstoffen, andere > 4202929890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4202.92.98.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4202.92.98.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI8616/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4202.92.98.90.0?
Warennummer 4202.92.98.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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