Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4205.00: Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4205.00 steht für Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

4205.00 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4205.00
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 42LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN
  2. 4205Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  3. 4205.00Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4205.00

HS-Code4205.006 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

CZ39-0464-2015Erteilt von CZGültig bis 2021-04-23

Dle deklarovaných údajů se jedná se o žvýkací pamlsek pro psy ve tvaru kosti. Je vyroben ze 100% lisované hovězí kůže, bez přídavných látek, ochucovadel a barviv.

GBBTI504088172Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

LEATHER STICKER FOR LAPTOP WALL PLUG CHARGER. GENUINE DEER HIDE (DYED) WITH 3M ADHESIVE ON THE BACK FOR STICKING TO THE LAPTOP CHARGER. THE LEATHER STICKER CAN BE UV PRINTED TO CUSTOMISE WITH THE CONSUMERS INITIALS. LEATHER STICKER IS SPECIFICALLY SHAPED TO FIT A SPECIFIC LAPTOP CHARGER MEASURES 61 MMS (WIDE) X 157.5 MMS (LENGTH). WITH GOLD EMBOSSED LOGO.

GBBTI504340100Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

LEATHER STICKERS FOR BACK OF LAPTOP SCREENS. 13 INCH. BLACK IN COLOUR. 3 METRES OF ADHESIVE TAPE ON REAR. HIDES CAN BE CUSTOMISED WITH CUSTOMER INITIALS. ITEM EMBOSSED WITH 20MM GOLD LOGO. COMES IN 2 SIZES AND 3 DIFFERENT COLOURS.

GBBTI504005312Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

A LEATHER WRIST STRAP. MADE FROM DYED DEER LEATHER. CAN BE ATTACHED TO ACCESSORIES BY MEANS OF A STAND ALONE CARABINER.

GBBTI504553272Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

100% LEATHER STRING, MADE FROM CALF LEATHER. THIS MEASURES 80CM IN LENGTH. IT IS ORANGE IN COLOUR WITH STITCHING IN THE MIDDLE. THIS IS MACHINE MADE AND WILL BE USED AS A NECKLACE TO HOLD CHARMS. THE CHARMS ARE NOT INCLUDED.

DE4152/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-03-27

Andere Ware aus Leder, sog. Rinderhautchips (Hundekauartikel), Foto siehe Anlage, - streifenförmig, - mit einer Breite von ca. 4 cm, - aus getrockneten Rohhautleder (lt. Antrag aus Rinderhaut), - - enthaarte und von Bindegeweberesten befreite tierische Haut, die durch eine sorgfältige Bearbeitung und kontrollierte Trocknung so verändert wurde, dass sie der allgemeinen Begriffsbestimmung eines einfachen Rohhautleders entspricht, - keine nutritiven Stoffe enthaltend (damit keine Zubereitung der Position 2309). "Andere Ware aus Leder als in den Positionen 4201 bis 4203 genannt, nicht zu technischen Zwecken"

DE6237/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-04-20

Andere Ware aus Leder, sog. "Kauknochen für Hunde", Abbildung siehe Anlage, - in Form eines Knochens, gepresst, - mit Abmessungen von ca. 12,5 x 2 x 1 cm, - aus getrockneten Rohhautleder (lt. Antragsangaben aus Rinderhaut), -- enthaarte und von Bindegeweberesten befreite tierische Haut, die durch eine sorgfältige Bearbeitung und kontrollierte Trocknung so verändert wurde, dass sie der allgemeinen Begriffsbestimmung eines einfachen Rohhautleders entspricht, - keine nutritiven Stoffe enthaltend. "Andere Ware aus Leder als in den Positionen 4201 bis 4203 genannt, nicht zu technischen Zwecken"

DE11452/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-08-02

Andere Ware aus Leder, Zierkissen, sog. Wildlederkissen mit Straußenfedern, siehe Foto (ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt), - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, lt. Antragsangaben bestehend aus - - Leder (Wildleder) in Form einer Kissenhülle, - - - lt. ergänzenden Antragsangaben mit den Abmessungen von ca. 45 x 24 cm (flach- liegend), - - - zusammengenäht aus einzelnen Lederstücken, - - Kunststoff in Form von Füllmaterial (Vitacurl, Polyester) im Kissen, - - Straußenfedern, als Verzierung in der Mitte der Vorderseite des Kissens mittels Lederband auf das Kissen aufgebracht, -- das Leder bestimmt nach dem Umfang des wesentlichen Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware, - u. a. wegen des Verwendungszwecks (Dekorationsartikel) und der Ausstattung (Straußen- federn erlauben nur ein unbequemes Betten des Kopfes) keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4205

Zu Unterposition 4205 00 11: Zu dieser Unterposition gehören die in den HS-Erläuterungen zu Position 4205 im zweiten Absatz in Ziffer 1 genannten Waren, mit Ausnahme von Eimern für Förderbänder. Zu Unterposition 4205 00 19: Zu dieser Unterposition gehören die in den HS-Erläuterungen zu Position 4205 im zweiten Absatz in Ziffer 1 genannten Eimer für Förderbänder und in Ziffer 2 genannten Waren. Zu Unterposition 4205 00 90: Siehe die Erläuterungen zu Position 4205 des HS, dritter Absatz.

Pos. 4205

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2518/98 der Kommission vom 23. November 1998 (ABl. EG Nr. L 315/4) (RV L 2518/98), ), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L317/1): Ein Artikel (Terminplaner) mit den ungefähren Abmessungen Breite 10,5 cm, Höhe 14 cm, Dicke 4 cm. Der Umschlag des Artikels besteht aus Leder. Er umfasst: - eine Verschlusslasche aus Leder mit Druckknopf, - eine Lederlasche zum Befestigen eines Kugelschreibers, - drei offene Fächer zum Einstecken von Papieren, - vier Steckfächer für Scheckkarten, - eine ausklappbare Tasche aus durchsichtiger Kunststofffolie, - eine Tasche mit Reißverschluss. Der Umschlag ist wiederholt verwendbar. Der Umschlag enthält eine Ringbuchmechanik zur Befestigung der austauschbaren Innenseiten. …

Pos. 4205

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 31. Mai 2013, Az.: RS 4 K 29/12 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob verschiedene Erzeugnisse einheitlich als Warenzusammenstellung einzureihen sind und unter welche Position der Kombinierten Nomenklatur. Die Klägerin beantragte die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für ein „Galaxy S II Leather Pouch“, beschrieben als Tasche/Etui für ein Mobiltelefon der Marke …, mit Außenseite aus Leder mit einer Prägung, mit einem Tuch zur Reinigung des Mobiltelefon-Display, verpackt in einer Verkaufsaufmachung aus durchsichtigem Kunststoff. Die Klägerin erklärte, dass ihrer Auffassung nach das Etui für die Einreihung charakterbestimmend sei und schlug die Unterposition 4202 9180 xx vor. …

Kapitel 42

1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder (RV E4201000). 2. Zu Kapitel 42 gehören nicht: a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006) (RV E4202A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304) (RV E4202B00); c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608 (RV E4202C00); d) Waren des Kapitels 64 (RV E4202D00); e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4202E00); f) Peitschen, Reitpeitschen und and …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4205.00?

Die Zolltarifnummer 4205.00 umfasst Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4205.00?

Für 4205.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 4205.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420500. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4205.00?

4205.00 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4205.00 im Zolltarif eingeordnet?

4205.00 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4205 Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4205.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4205.00 erfasst, zum Beispiel CZ39-0464-2015. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4205.00?

HS-Unterposition 4205.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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