Zolltarifnummer 4205.00.90: Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4205.00.90 steht für Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4205.00.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 42. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4205.00.90
- Drittlandszoll
- 2,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4205.00.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Schlüsselanhänger aus Leder, Foto siehe Anlage, - in Form von zwei geflochtenen Kordeln, einer Quaste und drei glockenartigen Elementen, - - alle aus Leder, - eine Kordel ist an beiden Enden mit einer Kappe aus unedlem Metall verziert, - die Quaste und die glockenartigen Elemente sind über die Kordeln an einem drehbaren Ring mit Karabinerhaken aus unedlem Metall befestigt, - mit einer Gesamtlänge von ca. 24 cm, - das Leder bestimmt nach dem Umfang und dem äußeren Erscheinungsbild den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"
Accessoire de maroquinerie de type bandoulière de sac, en cuir de veau teint, présentant des motifs géométriques ajourés. L’article existe en une déclinaison de coloris. Dimensions : 90x5x0.5 cm. Fabrication à la machine.
Hundekauerzeugnis, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - aus getrocknetem Rohhautleder (aus 100 % Rinderhaut), - - - enthaarte und von Bindegeweberesten befreite tierische Haut, die durch eine sorgfältige Bearbeitung und kontrollierte Trocknung so verändert wurde, dass sie der allgemeinen Begriffsbestimmung eines einfachen Rohhautleders entspricht, - - in Knochenform gepresst, mit geknoteten Enden, - durch die Formung und kontrollierte Trocknung weitergehend bearbeitet als in der Position 0511 zugelassen, - keine Einreihung in die Position 2309, da keine durch starke Bearbeitung oder durch Vermischung verschiedener Nähstoffe hergestellte Zubereitung zum Füttern vorliegt. "Andere Ware aus Leder (Hundekauerzeugnis), nicht zu technischen Zwecken"
Sbozzi in pelle di colore nero, secondo le informazioni fornite dal richiedente, a forma di campana e destinati alla produzione di calzature da donna. Dall’esame visivo e dai risultati delle analisi effettuate, i campioni forniti presentano le caratteristiche proprie di sbozzi in pelle ovina depilata, predisposti per essere sottoposti a ulteriori lavorazioni dopo l’esportazione. La struttura mostra uno strato inferiore (“carne”), che costituisce la quasi totalità dello spessore, e uno strato superficiale (“fiore”), privo di rifinizioni evidenti sia all’osservazione diretta sia tramite analisi SEM. L’analisi spettrofotometrica IR evidenzia tuttavia la presenza di un possibile trattamento superficiale a base di nitrocellulosa. Sulla base degli elementi osservati, il campione fornito, mostra una forma generica e non può essere considerato una tomaia né una parte di essa. La sagoma impartita agli sbozzi risulta tuttavia specificamente definita per ottimizzare le successive fasi di lavorazione e per limitare la produzione di sfridi.
Hundekauerzeugnis, sog. Kauartikel für Hunde in Form von geknoteten Knochen, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus getrocknetem Rohhautleder (100 % Rinderhaut), - - enthaarte und von Bindegeweberesten befreite tierische Haut, die durch eine sorgfältige Bearbeitung und kontrollierte Trocknung so verändert wurde, dass sie der allgemeinen Begriffsbestimmung eines einfachen Rohhautleders entspricht, - in Knochenform geknotet, - in zwei Längen, - durch die Formung und kontrollierte Trocknung weitergehend bearbeitet als in der Position 0511 zugelassen, - keine Einreihung in die Position 2309, da keine durch starke Bearbeitung oder durch Vermischung verschiedener Nähstoffe hergestellte Zubereitung zum Füttern vorliegt, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt. "Andere Ware aus Leder (Hundekauerzeugnis), nicht zu technischen Zwecken"
Hundekauerzeugnis, sog. Kauartikel für Hunde in Knochenform gepresst, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus getrocknetem Rohhautleder (100 % Rinderhaut), - - enthaarte und von Bindegeweberesten befreite tierische Haut, die durch eine sorgfältige Bearbeitung und kontrollierte Trocknung so verändert wurde, dass sie der allgemeinen Begriffsbestimmung eines einfachen Rohhautleders entspricht, - in Knochenform gepresst, - mit unterschiedlichen Längen, - durch die Formung und kontrollierte Trocknung weitergehend bearbeitet als in der Position 0511 zugelassen, - keine Einreihung in die Position 2309, da keine durch starke Bearbeitung oder durch Vermischung verschiedener Nähstoffe hergestellte Zubereitung zum Füttern vorliegt, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt. "Andere Ware aus Leder (Hundekauerzeugnis), nicht zu technischen Zwecken"
Hundekauerzeugnis, sog. Kauartikel für Hunde in Form von Stangen, Foto siehe Anlage, ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - aus getrocknetem Rohhautleder (100 % Rinderhaut), - - enthaarte und von Bindegeweberesten befreite tierische Haut, die durch eine sorgfältige Bearbeitung und kontrollierte Trocknung so verändert wurde, dass sie der allgemeinen Begriffsbestimmung eines einfachen Rohhautleders entspricht, - in Form von ca. 12,5 cm langen, gedrehten Stangen, - durch die Formung und kontrollierte Trocknung weitergehend bearbeitet als in der Position 0511 zugelassen, - keine Einreihung in die Position 2309, da keine durch starke Bearbeitung oder durch Vermischung verschiedener Nährstoffe hergestellte Zubereitung zum Füttern vorliegt, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt. "Andere Ware aus Leder (Hundekauerzeugnis), nicht zu technischen Zwecken"
Pferdespielzeug aus Leder, Foto siehe Anlage, - spezifisch geformtes Erzeugnis aus mehreren zusammengenähten Zuschnitten aus Leder, - mit Wattierungsstoff (laut Antrag aus Polyester) gefüllt, - am oberen Ende und an den Schmalseiten jeweils mit einem festgenähten Seil aus laut Antrag Baumwolle, - am unteren Ende mit vier festgenähten Seilen aus laut Antrag Baumwolle; zu einem "Zopf" geflochten, - das Leder bestimmt nach dem äußeren Erscheinungsbild und dem Umfang den Charakter der Ware, - soll der Förderung der Aktivität durch Spielen mit dem Maul und den Zähnen eines Pferdes dienen, - keine Einreihung als Spielzeug der Position 9503, da aufgrund der Aufmachung (laut mit einem Splint befestigtem Etikett: Toy for horses), der Form und des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt, - in verschiedenen Ausführungen (Formen). "Andere Ware aus Leder, nicht zu technischen Zwecken"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4205 00 90: Siehe die Erläuterungen zu Position 4205 des HS, dritter Absatz.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2518/98 der Kommission vom 23. November 1998 (ABl. EG Nr. L 315/4) (RV L 2518/98), ), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L317/1): Ein Artikel (Terminplaner) mit den ungefähren Abmessungen Breite 10,5 cm, Höhe 14 cm, Dicke 4 cm. Der Umschlag des Artikels besteht aus Leder. Er umfasst: - eine Verschlusslasche aus Leder mit Druckknopf, - eine Lederlasche zum Befestigen eines Kugelschreibers, - drei offene Fächer zum Einstecken von Papieren, - vier Steckfächer für Scheckkarten, - eine ausklappbare Tasche aus durchsichtiger Kunststofffolie, - eine Tasche mit Reißverschluss. Der Umschlag ist wiederholt verwendbar. Der Umschlag enthält eine Ringbuchmechanik zur Befestigung der austauschbaren Innenseiten. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 31. Mai 2013, Az.: RS 4 K 29/12 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob verschiedene Erzeugnisse einheitlich als Warenzusammenstellung einzureihen sind und unter welche Position der Kombinierten Nomenklatur. Die Klägerin beantragte die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für ein „Galaxy S II Leather Pouch“, beschrieben als Tasche/Etui für ein Mobiltelefon der Marke …, mit Außenseite aus Leder mit einer Prägung, mit einem Tuch zur Reinigung des Mobiltelefon-Display, verpackt in einer Verkaufsaufmachung aus durchsichtigem Kunststoff. Die Klägerin erklärte, dass ihrer Auffassung nach das Etui für die Einreihung charakterbestimmend sei und schlug die Unterposition 4202 9180 xx vor. …
1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder (RV E4201000). 2. Zu Kapitel 42 gehören nicht: a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006) (RV E4202A00); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304) (RV E4202B00); c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608 (RV E4202C00); d) Waren des Kapitels 64 (RV E4202D00); e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65 (RV E4202E00); f) Peitschen, Reitpeitschen und and …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4205.00.90?
Die Zolltarifnummer 4205.00.90 umfasst Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4205.00.90?
Der Drittlandszollsatz für 4205.00.90 beträgt 2,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4205.00.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 420500. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4205.00.90?
4205.00.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4205.00.90 im Zolltarif eingeordnet?
4205.00.90 steht in dieser Hierarchie: 42 LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE;WAREN AUS DÄRMEN > 4205 Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder > 420500 Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4205.00.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4205.00.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI4703/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4205.00.90?
KN-Code 4205.00.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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