Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4417.00.00.00.0: Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4417.00.00.00.0 steht für Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4417.00.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 44. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4417.00.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
  2. 4417Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz
  3. 4417.00.00.00.0Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4417.00.00.00.0

HS-Code4417.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4417.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4417.00.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4417.00.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwood2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI19131/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-07

Rundstricknadeln aus Bambus zum Stricken (Abbildungen siehe Anlage) - zwei vorn angespitzte und mittels Stahlhülsen mit einem kunststoffummantelten Stahlseil verbundene Stricknadeln aus Bambus (lt. Antragsteller), in verschiedenen Nadelstärken: Gr. 3,0; 4,0 bzw. 5,0; Gesamtlänge 80 cm, Nadellänge: 14,5 cm, - zur Maschenbildung beim Handstricken, - in einer handelsüblichen Verpackung (Polybeutel mit Pappkarte) zum Einzelverkauf. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs, des Wertes und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. "Werkzeug aus Holz (zusammengesetzte Ware aus Holz - charakterbestimmend - Stahl und Kunststoff), Rundstricknadeln aus Bambus"

DEBTI59948/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-24

Kastanienbohrer Peggy Diggledey, Art. 58515 (Abbildung siehe Anlage) - aus einer ca. 8,0 x 7,5 cm großem Halterung aus massivem Buchenholz (lt. Antragsteller), mit einer mittigen Aussparung (Durchmesser ca. 4,2 cm), auf der Oberseite mit einer Gewindebohrung versehen, in die ein ca. 5,5 cm langer Holzstab mit Gewinde und Haltegriff eingeschraubt ist (zum Einspannen von z.B. Kastanien), sowie 4 kleinen Löchern seitlich bzw. unten, - einem ca. 12 cm langen Handbohrer aus Metalldraht, - zusammen auf einem bedruckten Pappkarton zur direkten Abgabe an den Endverbraucher aufgemacht, - die Kastanie wird in die mittige Aussparung der Halterung gelegt, der Holzstab nach unten gedreht und die Kastanie durch den damit ausgeübten Druck fixiert, anschließend kann mit dem Metallbohrer ein Loch in die Kastanie gebohrt werden. - zur Ausübung einer gemeinsamen Tätigkeit bestimmt (Basteln mit Kastanien, kein Spielzeug in Aufmachung, keine Ware der Pos 4419). Das Werkzeug aus Holz bestimmt hinsichtlich des Umfangs und des Wertes den Charakter der Warenzusammenstellung. "Werkzeug aus Holz (Warenzusammenstellung aus charakterbestimmendem Holzwerkzeug sowie Handbohrer aus unedlem Metall)"

DEBTI1965/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-05-05

Schuhlöffel (Abbildung siehe Anlage), - aus massivem Holz, lackiert, mit einer löffelförmigen Einkerbung am unteren Ende, am oberen Ende mit Metallöse und verknoteter Schlaufe aus Leder zum Aufhängen, Länge ca. 38 cm, - bedruckt mit Schriftzug "Kempinski, Hoteliers since 1897" (nur nebensächlicher Art), - zur Verwendung als Schuhanzieher. Das Holz bestimmt hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung den Charakter des Ganzen. "Werkzeug aus Holz (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- Metall und Leder)"

DEBTI6662/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-08-06

Schuhspanner Set (Abbildung siehe Anlage), - bestehend aus einem Paar Schuhspanner -- mit einem fußförmigen, spreizbaren Vorderteil und einem fußförmigen Hinterteil mit Griff aus Massivholz (Zedernholz, lt. Antragsteller), beweglich verbunden durch jeweils zwei Rohrstücke und drei Federn aus unedlem Metall (kupferbeschichtetes Eisen, lt. Antragsteller), -- in verschiedenen Schuhgrößen erhältlich, -- zum Weiten und Erhalten der Form von Schuhen, - einem Schuhlöffel -- aus massivem Holz (Zedernholz, lt. Antragsteller), mit einer löffelförmigen Einkerbung am unteren Ende sowie mit einer verknoteten Kunstlederschlaufe zum Aufhängen am oberen Ende versehen, -- zur Verwendung als Schuhanzieher, - gemeinsam in Sets aus einem, zwei bzw. fünf Paar Schuhspanner mit je einem Schuhlöffel verpackt. Der Charakter der zusammengesetzten Waren wird aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. "Schuhspanner und Werkzeug aus Holz (zusammengesetzte Waren aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall bzw. Kunstleder); sog. Schuhspanner Set"

DEBTI6662/23-2Erteilt von DEGültig bis 2026-08-06

Schuhspanner Set (Abbildung siehe Anlage), - bestehend aus zwei Paar Schuhspanner, mit einem fußförmigen, spreizbaren Vorderteil und einem Endstück aus Massivholz (Kiefernholz, lt. Antragsteller), beweglich verbunden durch jeweils eine Feder aus unedlem Metall (verchromter Stahl, lt. Antragsteller), - in verschiedenen Schuhgrößen in Sets aus einem, zwei oder fünf Paaren, - zum Weiten und Erhalten der Form von Schuhen, Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird aufgrund des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. "Schuhspanner aus Holz (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall)"

DEBTI35733/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-05

Tunesische Häkelnadel, Art. 11517 (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Stab mit einem hakenförmigen Ende (Durchmesser ca. 3,5 mm) aus Birkenschichtholz (lt. Antrag), am anderen Stabende mit Schraubverbindung aus unedlem Metall versehen (sog. tunesische Häkelnadel), - gemeinsam verpackt in einem Kunststoffbeutel in Aufmachung für den Einzelverkauf mit einem ca. 76 cm langen Verlängerungsseil sowie Endkappen aus Kunststoff und einem Seilschlüssel aus unedlem Metall, - zur Ausübung einer gemeinsamen Tätigkeit (tunesisch Häkeln). Die Charakter bestimmend aus Holz bestehende Häkelnadel bestimmt hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. "Werkzeug aus Holz (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Verlängerungsseil, Endkappen aus Kunststoff sowie Seilschlüssel aus unedlem Metall)"

DEBTI22265/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-11

Holz-Kaffee-Rührstäbe (Abbildungen siehe Anlage) - in Form eines dünnen Streifens aus glattem, hellem Birkenholz (lt. Antrag), mit einer Länge von 14 cm, - zu 1000 St. in einem Pappkarton verpackt, bzw. einzeln in einer Papierhülle verpackt zu 1000 St. in einem Pappkarton, - universell als Werkzeug einsetzbar. "Werkzeug aus Holz; Kaffee Rührstäbe"

DEBTI24231/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-10-06

Bambus-Rührstäbchen (Abbildung siehe Anlage), - aus einem dünnen, flachen Streifen aus Bambus (lt. Antragsteller), beidseitig halbkreisförmig abgerundet, mit einer Länge von: 14,0 cm, - universell als Werkzeug einsetzbar, - zu 2.000 Stück in einem Beutel verpackt. "Werkzeug aus Holz - Bambus-Rührstäbchen"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4417

Zu Position 4417 0000: Siehe die Anmerkung 5 zu Kapitel 44. (entfallen) und Hierher gehören auch Griffe für Pinsel oder Rasierpinsel.

Pos. 4417

Zu Position 4417 00: 1. Schleifwerkzeuge aus einem Holzkörper, dessen untere Fläche mit auswechselbaren Schleifpapier-Bändern versehen ist; die Bänder werden an einem Ende in einem Schlitz des Holzkörpers und am anderen Ende durch einen Keil gehalten, mit dem sie in eine entsprechende Kerbe gepresst werden.

Kapitel 44

1. Zu Kapitel 44 gehören nicht: a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211) (RV E4401A00); b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401) (RV E4401B00); c) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404) (RV E4401C00); d) Aktivkohle (Position 3802) (RV E4401D00); e) Waren der Position 4202 (RV E4401E00); f) Waren des Kapitels 46 (RV E4401F00); g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4401G00); h) …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4417.00.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 4417.00.00.00.0 umfasst Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4417.00.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4417.00.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4417.00.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 441700. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4417.00.00.00.0?

4417.00.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4417.00.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4417.00.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 44 HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE > 4417 Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen, Stiele und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4417.00.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4417.00.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI19131/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4417.00.00.00.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 4417.00.00.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4417.00.00.00.0?

Warennummer 4417.00.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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