Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4419.19.00.00.0: Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4419.19.00.00.0 steht für Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4419.19.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 44. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4419.19.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
  2. 4419Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche
  3. 4419.19andere
  4. 4419.19.00.00.0Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4419.19.00.00.0

HS-Code4419.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4419.19.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4419.19.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4419.19.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwood2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI9483/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-18

Deko-Picker (Abbildung siehe Anlage), - aus einem einseitig angespitzten Bambusspieß (lt. Antragsteller), mit einer Länge von 10 , 5 cm, am oberen Ende mit einer dekorativen Holzperle (Ahorn lt. Antragsteller) mit aufgebrachten Mustern versehen, - zum Aufspießen von Lebensmittelhäppchen, bei Tisch oder in der Küche, - zu 12 Stück in einem Beutel bzw. zu je 80 Stück in einer Box aufgemacht. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Bambus bestimmt. "Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, weder Brotbretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter noch Essstäbchen (zusammengesetzte Ware aus Bambus -charakterbestimmend- und Ahornholz)

DEBTI17762/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Bambus-Steak-Marker (beispielhafte Abbildung siehe Anlage), - in Form von Stäbchen aus Bambus (laut Antrag), einseitig angespitzt, auf der anderen Seite mit einer flaggenartigen Verbreiterung mit unterschiedlichen Bezeichnungen (jeweils am Ende eingebrannt, z.B. "RARE"), jeweils mit einer Länge von ca. 9 cm, - zu 100 Stück in einem Klarsichtbeutel verpackt, - zur Verwendung als Fingerfoodspieße, zum Aufspießen von Lebensmitteln bei Tisch oder in der Küche. "Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, weder Brot- bretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter noch Essstäbchen; sog. Bambus-Steak- Marker"

DEBTI17882/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Bambus Deko Picker (beispielhafte Abbildung siehe Anlage), - in Form von flachen z.T. in sich gedrehten Stäbchen aus Bambus (lt. Antragsteller), einseitig angespitzt, am anderen Ende entweder sich nach oben in zwei Hälften aufspaltend und in Herzform wieder mittig befestigt oder knotenartig, spiralförmig bzw. halbmondähnlich gearbeitet, mit einer Länge von 6 , 0 - 18 , 0 cm, - zu 50 - 80 Stück im Schaukarton bzw. 40 - 250 Stück in einem Klarsichtbeutel bzw. 6 - 500 Stück in einem Beutel verpackt, - zur Verwendung als Fingerfoodspieße, zum Aufspießen von Lebensmitteln bei Tisch oder in der Küche. "Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, weder Brot- bretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter noch Essstäbchen - Bambus Deko Picker"

DEBTI12208/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-26

Fingerfood Spieße aus Bambus, - in Form von Stäbchen aus Bambus (lt. Antrag) in unterschiedlichen Ausführungen, einseitig gespalten bzw. angespitzt, auf der anderen Seite flaggenartig gearbeitet, in unterschiedlichen Längen, - zur Verwendung als Fingerfoodspieße, zum Aufspießen von Lebensmitteln, bei Tisch oder in der Küche, - jeweils zu 20 - 500 Stück in einem Beutel bzw. zu 250 in einer Klarsichtbox bzw. zu 150 - 250 in einem Schaukarton verpackt. "Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, weder Brot- bretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter noch Essstäbchen - Fingerfood Spieße aus Bambus"

DEBTI6954/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Nussknacker-Set (Abbildung siehe Anlage) Warenzusammenstellung aus - aus einer Schale aus nebeneinander und aufeinander verleimten Bambuslamellen (holziger Stoff), mit passgenauer Aussparung zum Einlegen eines Nussknackers und einer runden Vertiefung zum Aufbewahren von Nüssen (ca. 26 x 17 , 5 x 3 cm), und - einem Nussknacker aus unedlem Metall, - gemeinsam in einer Verkaufsumschließung zur Abgabe an den Endverwender auf- gemacht, - zum Aufbewahren und Servieren von Nüssen bestimmt. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird bezüglich des Wertes und des Umfangs durch die Schale bestimmt. "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, weder Brotbretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter noch Essstäbchen (Warenzusammenstellung aus Bambusschale -charakterbestimmend- und Nussknacker aus Metall)"

DEBTI1755/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-12

Brotkasten, (Abbildung siehe Anlage), - annähernd zylinderförmiger Kasten mit Seitenwänden und Boden aus aufeinander und nebeneinander geleimten Bambuslamellen (holziger Stoff), einem angenieteten, aufklappbaren, mit einem Bambusgriff ausgestatteten, schwarz beschichteten Deckel aus unedlem Metall sowie vier Kunststofffüßen, Abmessungen ca. 39 x 27 x 19 cm, - in einem farbig bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht, - dient der Aufbewahrung von Brot bei Tisch oder in der Küche. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Umfangs und des Wertes durch den Bambus bestimmt. "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, weder Brotbretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter noch Essstäbchen (zusammengesetzte Ware aus Holz - charakterbestimmend -, Metall und Kunststoff)"

DEBTI37038/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

Etagere (Abbildung siehe Anlage), - bestehend aus zwei übereinander liegenden, runden Platten mit hochgezogenem Rand aus nebeneinander verleimten Lamellen aus Bambus (lt. Antrag), mit glatter, abwischbarer Oberfläche (Durchmesser: 25 cm), mit einem bogenförmigen Metallrahmen aus pulverbeschichtetem Stahl, - in einer handelsüblichen Verkaufsverpackung mit Produktaufkleber aufgemacht, - zur Verwendung bei Tisch (zum Abstellen und Anrichten von Speisen). Hinsichtlich der Menge, der Bedeutung für die Verwendung und des Umfangs ist das Holz charakterbestimmend. "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, weder Brotbretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter noch Essstäbchen (zusammengesetzte Ware aus Holz- charakterbestimmend- und unedlem Metall); Etagere"

DEBTI30468/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Salatbesteck-Set 2-tlg., Art.-Nr.: 23576 (Abbildung siehe Anlage), - bestehend aus zwei ergonomisch gearbeiteten Holzlöffeln (aus Bambus, lt. Antragsteller) mit Löffelschale, einer davon mit zwei deutlichen Einkerbungen, beide mit einer Lochbohrung für eine Aufhängevorrichtung am Griffende versehen, Abmessungen jeweils ca.: 30 x 6 x 1 cm, - zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, - in einer Verpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. "Holzware zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, weder Brotbretter, Schneidebretter und ähnliche Bretter noch Essstäbchen - Salatbesteck-Set "

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4419

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 178. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Mai 2017): Warenbeschreibung: Käsebrett-Set, bestehend aus einem Schneidbrett aus Gummibaumholz mit einem Magnetstreifen, Zubehör aus nicht rostendem Stahl und aus Keramik. Es wird bei Tisch oder in der Küche zum Servieren und Anrichten von Käse verwendet Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der AV 3 b) als Set in die Unterposition 4419 90 90 1) einzureihen. Begründung: Der wesentliche Charakter der Ware wird durch das Schneidbrett, das zum Schneiden, Anrichten und Servieren genutzt wird, verliehen. 1) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffender KN-Code 4419 90 00

Kapitel 44

1. Zu Kapitel 44 gehören nicht: a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211) (RV E4401A00); b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401) (RV E4401B00); c) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404) (RV E4401C00); d) Aktivkohle (Position 3802) (RV E4401D00); e) Waren der Position 4202 (RV E4401E00); f) Waren des Kapitels 46 (RV E4401F00); g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4401G00); h) …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4419.19.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 4419.19.00.00.0 umfasst Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, aus Bambus, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4419.19.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4419.19.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4419.19.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 441919. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4419.19.00.00.0?

4419.19.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4419.19.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4419.19.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 44 HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE > 4419 Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche > 441919 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4419.19.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4419.19.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI9483/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4419.19.00.00.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 4419.19.00.00.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4419.19.00.00.0?

Warennummer 4419.19.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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