Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4420.90.99.90: Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4420.90.99.90 steht für Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4420.90.99.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 44. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4420.90.99.90
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
  2. 4420Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94
  3. 4420.90andere
  4. 4420.90.99andere, andere
  5. 4420.90.99.90Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4420.90.99.90

HS-Code4420.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4420.90.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4420.90.99.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwood2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI24371/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-16

Badewannenablage (Abbildung siehe Anlage), - aus einem stufenlos verstellbaren Rahmen und Bodenleisten aus Lagenholz aus aufeinander und nebeneinander verleimten Bambuslamellen (lt. Antragsteller), mit zwei ausgesägten Haltevorrichtungen für z.B. Gläser und aufstellbarer Buch- stütze aus unedlem Metall, Abmessungen L x B x H ca. 70 x 22 x 4 cm, max. Länge ca. 105 cm, - zum losen Auflegen auf Badewannenränder, - dient der Ablage unterschiedlicher Gegenstände (z.B. Badeutensilien, Bücher oder Gläser), - verpackt in einem bedruckten Karton. Der Charakter des Ganzen wird hinsichtlich des Umfangs durch das Holz bestimmt. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz - charakterbestimmend - und unedlem Metall)"

DEBTI17624/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-26

Weinregal für 10 Flaschen (Abbildung siehe Anlage) - aus rautenförmig übereinandergelegten und scherenartig auseinanderziehbaren Bambusleisten (lt. Antrag), Abmessungen ca. 54 , 0 x 14 , 5 x 38 , 0 cm, - dient der Aufnahme und Lagerung von Weinflaschen, - ist aufgrund seiner Größe dazu geeignet auf Anrichten, Tische, in Regale oder ähnliche Möbel gestellt zu werden (daher kein Möbel der Position 9403), - mit einem Papiereinleger in Kunststofffolie verpackt. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück - Weinregal"

DEBTI17613/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Ablagebox (Abbildung siehe Anlage), - Ablagefach aus einem Boden, einem umlaufenden Rahmen mit Griffausschnitt sowie zwei länglichen Standfüßen, aus Lagenholz aus Birkenholz (lt. Antragsteller), Abmessung ca. 23 x 32 x 7 cm, - zum Aufstellen z.B. auf Schreibtischen, in Regalen (nicht dazu be- stimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel), dient dort zur Aufbewahrung von z.B. Akten, Unterlagen oder Ähnlichem. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"

FRBTIFR-BTI-2025-07458Erteilt von FRGültig bis 2029-07-16

Article d'ameublement en bois non tropical (noyer), se présentant sous la forme d’une panière à linge de forme rectangulaire, composée d’une structure et d’un couvercle en bandes de bois. L’article est doté d’un sac confectionné en matière textile de coton. Ce panier est destiné à contenir du linge sale.

DEBTI15736/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Zahnputzbecher (Abbildung siehe Anlage), - zylindrischer Becher aus Holz (lt. Antragsteller Akazienholz, Abmessungen (Ø x H) ca. 7 , 2 cm x 11 cm), - in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht, - zur Aufbewahrung von z.B. Zahnbürsten. "Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück; Zahnputzbecher"

DEBTI19684/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-12

Mini Regal mit 2 Ablagebrettern (Abbildungen siehe Anlage) - Set aus zwei Innenausstattungsgegenständen aus: - - einer Tischstaffelei in Form eines dreibeinigen Gestells aus Pappel- holzleisten, hintere Leiste mittels quer angebrachtem Holz- dübel anklappbar, Gesamthöhe ca. 16 cm, zur Verwendung als Halter/Aufsteller für z.B. ein kleines Ablageregal, und - - einem Ablageregal aus einer Rückwand mit zwei Ablageleisten aus lackierten Faserplatten (MDF) zur Ablage kleinerer Gegenstände z.B. kleinen Fotos (alle Materialangaben lt. Antragsteller), ohne Montagevorrichtung zur Wandbefestigung, - beide Innenausstattungsgegenstände sind aufgrund ihrer Größe dazu geeignet auf Tischen und ähnlichen Möbelstücken sowie an einer Wand angelehnt aufgestellt zu werden (keine Möbel der Position 9403), - gemeinsam in einer üblichen Verpackung für den Verkauf aufgemacht. "Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"

DEBTI15739/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-05

Schubladenbox Mosaik, (Abbildung siehe Anlage) - quaderförmiges, oben offenes Behältnis (Maße ca. 12 x 12 x 12 cm), mit Boden aus Sperrholz und Seitenteilen aus massivem Holz, aus Tannenholz (lt. Antragsteller), auf einer Außenseite mit Mosaik-Muster bedrucktem Papier und einem Holzknauf versehen, - zur Aufbewahrung verschiedener Gegenstände (Stifte, Notizzettel, usw.), den Brief- ordnern und Federschalen ähnliche Ablage z.B. zum Aufstellen auf Schreibtischen, nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden (kein Möbel des Kapitels 94), - in Papier mit Barcode Sticker für den Verkauf aufgemacht. Das Holz bestimmt aufgrund der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und des Umfanges den Charakter der Ware. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend - und Papier)"

DEBTI14626/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-02

Besteckkasten, Bamboo (Abbildung siehe Anlage), - rechteckiger Ablagekasten aus lackiertem Bambus (lt. Antragsteller), mit fünffacher Inneneinteilung, Abmessungen ca. 34 x 26 x 5 cm, - zur Aufbewahrung von Besteck, - zusammen mit einem Papiereinleger in einer Kunststofffolie verpackt. "Besteckkasten aus Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4420

Zu Unterposition 4420 90: 1. Kunst-Staffelei für den Tisch, die eine Schublade zur Aufnahme von Künstlerbedarf enthält. Abmessungen von 10 cm in der Höhe (zusammengeklappt) x 40 cm in der Breite x 38 cm in der Tiefe; die Ware hält Leinwände oder Tafeln bis zu einer Höhe von 86 cm. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6

Pos. 4420

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 810/83 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 1) (RV L 2080/91): 5. Spardose aus bemaltem Holz in Form einer stilisierten Kinderfigur von etwa 16 cm Höhe, bestehend aus einem zylinderförmigen Behälter aus Holz, mit Schlitz zum Einwerfen von Münzen und im oberen Teil mit einem Holzstab versehen, der zur Entnahme der Münzen herausgezogen werden kann und der drei Kugeln trägt, die die Arme und den Kopf, der nicken kann, darstellen. Unterposition 4420 10 2) 1) ABl. EG Nr. L 193/6 2) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffende KN-Codes 4420 11 10 bis 4420 19 00 Gerichtliche Entscheidung (GE) Gerichtliche Entscheidung (GE) - national Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 23. November 2012 - 4 K 281/11 - und Beschluss des BFH vom 12. September 2013 - VII B 5/13 - Einreihung von sog. …

Pos. 4420

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 227. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 6. bis 8. Dezember 2021: Warenbeschreibung: Bei der Ware handelt es sich um einen Halter für ein Tablet oder Buch. Der Halter ist innen aus Birkenfurnier und außen aus Bambusfurnier gefertigt. Die beiden Furnierschichten sind miteinander verpresst und verleimt. Der Halter hat folgende Abmessungen: Breite 26 cm, Höhe 17 cm. Der Halter kann auf eine ebene Fläche gestellt oder an einer Wandschiene aufgehängt werden. Auf dem Halter wird das Tablet oder Buch platziert, sodass man in einer besseren Position lesen kann. …

Kapitel 44

1. Zu Kapitel 44 gehören nicht: a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211) (RV E4401A00); b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401) (RV E4401B00); c) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404) (RV E4401C00); d) Aktivkohle (Position 3802) (RV E4401D00); e) Waren der Position 4202 (RV E4401E00); f) Waren des Kapitels 46 (RV E4401F00); g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4401G00); h) …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4420.90.99.90?

Die Zolltarifnummer 4420.90.99.90 umfasst Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4420.90.99.90?

Der Drittlandszollsatz für 4420.90.99.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4420.90.99.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 442090. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4420.90.99.90?

4420.90.99.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4420.90.99.90 im Zolltarif eingeordnet?

4420.90.99.90 steht in dieser Hierarchie: 44 HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE > 4420 Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94 > 442090 andere > 44209099 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4420.90.99.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4420.90.99.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI24371/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4420.90.99.90 von der EUDR betroffen?

Ja. 4420.90.99.90 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4420.90.99.90?

TARIC-Code 4420.90.99.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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