Zolltarifnummer 4420.90.99.90: Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4420.90.99.90 steht für Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4420.90.99.90 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 44. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4420.90.99.90
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
- 4420Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94
- 4420.90andere
- 4420.90.99andere, andere
- 4420.90.99.90Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4420.90.99.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Innenausstattungsgegenstand (Abbildung siehe Anlage) - in Form einer Holzkugel, eingelegt in eine schalenartige Unterlage mit Vertiefung zur Aufnahme der Kugel, aus Walnussholz (lt. Antragsangaben, Kugeldurchmesser ca. 2 , 5 cm, Durchmesser Unterlage ca. 5 cm, Unterlagen- höhe ca. 2 cm, Abmessungen nach vorliegendem Muster), - Kugel soll mit Duftöl (nicht Gegenstand der vZTA) beträufelt werden, welches von den Holzporen aufgenommen wird und durch passive Abgabe den Raum beduften soll, - zum Aufstellen auf Tischen, Regalen, usw. (keine Ware des Kapitels 94), - in einer dafür üblichen Verpackung aufgemacht. Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu diesem Kapitel, kein Stammstück"
Holzpräsenter für Multifunktionswerkzeuge (Abbildung siehe Anlage) - aus einem Zylinder aus Eichenholz (lt. Antragsteller), augenscheinlich gebeizt, mit Bohrung an der Oberseite und einer Einkerbung an der Seitenfläche versehen (Bohrung z.B. zum Einstellen der Werkzeugspitze bzw. Einkerbung zur Ablage eines Multifunktionswerkzeuges gedacht), Abmessungen: Durchmesser ca.: 4 , 5 cm Höhe ca. 4 cm, - auf der Oberseite und der Standfläche jeweils mit einem Firmenlogo bedruckt (Druck von nebensächlicher Art), - zum Präsentieren von Werkzeugen auf Verkaufsflächen im Innenbereich. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"
Schmuckkästchen mit Spiegel (Abbildung siehe Anlage), - sorgfältig gearbeitetes quaderförmiges Kästchen aus überwiegend lagenförmig verarbeiteten Bambuslamellen (lt. Antragsteller Bamboo), mit aufklappbarem Deckel mit Metallscharnieren, an dem ein Spiegel mit Holzrahmen durch Metallscharniere beweglich befestigt ist (Abmessungen ca. 25 x 19 x 11 , 2 cm), - im oberen Teil in 4 Fächer eingeteilt, im unteren Teil mit einer Schublade mit Nut und runder Griffbohrung zum Herausziehen, - zur Aufbewahrung von z.B. Schmuck und verschiedenen Kleingegenständen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel). Der Charakter der Ware wird aufgrund des Umfangs und des äußeren Erscheinungsbildes durch das Holz bestimmt. "Den Schmuckkassetten ähnliche Ware aus Holz, ohne Einlegearbeit, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz - charakterbestimmend – Spiegel aus Glas und unedlem Metall)“
Badewannenablage (Abbildung siehe Anlage), - rechteckiges Erzeugnis aus aufeinander verleimten Bambuslamellen (lt. Antrag), lackiert, bestehend aus einem rechts und links abgestuften Rahmen mit mehreren quer verlaufenden Leisten, die den Boden bilden (ca. 70 x 14 , 3 x 4 , 5 cm), - mit Papiereinleger verpackt, - wird auf die Badewannenränder gelegt und dient der Ablage unterschiedlicher Gegenstände (z.B. Badeutensilien). „Innenausstattungsgegenstand aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück“
Ouvrage en bois de hêtre, de type porte-étiquette, à poser sur une table, sous la forme d’une pince conique fendue, dotée d’un élastique. Vendu par lot de quatre pièces. Diamètre 3 x H.3.3 cm
Verkaufsdisplay Baum für Weihnachtshänger (Abbildung siehe Anlage) - quaderförmiges, oben offenes Behältnis, in den Abmessungen von ca. 22 x 12 x 8 cm, auf der Vorderseite mit aufgeklebten Verzierungen in Form eines Schriftzuges (x-mas), einer Schneeflocke und eines Weihnachtsmannes versehen, aus Pappelsperrholz (Populus lt. Antrag), auf der Rückseite mit einem mittels Kleben und Nageln befestigten ca. 40 cm hohen Sperrholzzuschnitt (Populus lt. Antrag) in Form eines Baumes versehen, der Zuschnitt ist mit bunten Verzierungen bedruckt und mit sechs Holzstiften mit daran befestigten Holzkugeln (aus Kiefernholz lt. Antragsteller), welche als Aufhängevorrichtung dienen, versehen, - soll dem Präsentieren von Weihnachtshängern (nicht Bestandteil dieser vZTA) auf Verkaufstheken oder in Verkaufsregalen dienen (kein Möbel des Kapitels 94 und aufgrund des Gebrauchswertes kein Weihnachtsfestartikel der Position 9505). "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"
Badewannenablage (Abbildung siehe Anlage), - aus einem stufenlos verstellbaren Rahmen und Bodenleisten aus Lagenholz aus aufeinander und nebeneinander verleimten Bambuslamellen (lt. Antragsteller), mit zwei ausgesägten Haltevorrichtungen für z.B. Gläser und aufstellbarer Buch- stütze aus unedlem Metall, Abmessungen L x B x H ca. 70 x 22 x 4 cm, max. Länge ca. 105 cm, - zum losen Auflegen auf Badewannenränder, - dient der Ablage unterschiedlicher Gegenstände (z.B. Badeutensilien, Bücher oder Gläser), - verpackt in einem bedruckten Karton. Der Charakter des Ganzen wird hinsichtlich des Umfangs durch das Holz bestimmt. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz - charakterbestimmend - und unedlem Metall)"
Weinregal für 10 Flaschen (Abbildung siehe Anlage) - aus rautenförmig übereinandergelegten und scherenartig auseinanderziehbaren Bambusleisten (lt. Antrag), Abmessungen ca. 54 , 0 x 14 , 5 x 38 , 0 cm, - dient der Aufnahme und Lagerung von Weinflaschen, - ist aufgrund seiner Größe dazu geeignet auf Anrichten, Tische, in Regale oder ähnliche Möbel gestellt zu werden (daher kein Möbel der Position 9403), - mit einem Papiereinleger in Kunststofffolie verpackt. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück - Weinregal"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.
Zu Unterposition 4420 90: 1. Kunst-Staffelei für den Tisch, die eine Schublade zur Aufnahme von Künstlerbedarf enthält. Abmessungen von 10 cm in der Höhe (zusammengeklappt) x 40 cm in der Breite x 38 cm in der Tiefe; die Ware hält Leinwände oder Tafeln bis zu einer Höhe von 86 cm. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 810/83 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 1) (RV L 2080/91): 5. Spardose aus bemaltem Holz in Form einer stilisierten Kinderfigur von etwa 16 cm Höhe, bestehend aus einem zylinderförmigen Behälter aus Holz, mit Schlitz zum Einwerfen von Münzen und im oberen Teil mit einem Holzstab versehen, der zur Entnahme der Münzen herausgezogen werden kann und der drei Kugeln trägt, die die Arme und den Kopf, der nicken kann, darstellen. Unterposition 4420 10 2) 1) ABl. EG Nr. L 193/6 2) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffende KN-Codes 4420 11 10 bis 4420 19 00 Gerichtliche Entscheidung (GE) Gerichtliche Entscheidung (GE) - national Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 23. November 2012 - 4 K 281/11 - und Beschluss des BFH vom 12. September 2013 - VII B 5/13 - Einreihung von sog. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 227. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 6. bis 8. Dezember 2021: Warenbeschreibung: Bei der Ware handelt es sich um einen Halter für ein Tablet oder Buch. Der Halter ist innen aus Birkenfurnier und außen aus Bambusfurnier gefertigt. Die beiden Furnierschichten sind miteinander verpresst und verleimt. Der Halter hat folgende Abmessungen: Breite 26 cm, Höhe 17 cm. Der Halter kann auf eine ebene Fläche gestellt oder an einer Wandschiene aufgehängt werden. Auf dem Halter wird das Tablet oder Buch platziert, sodass man in einer besseren Position lesen kann. …
1. Zu Kapitel 44 gehören nicht: a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211) (RV E4401A00); b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401) (RV E4401B00); c) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404) (RV E4401C00); d) Aktivkohle (Position 3802) (RV E4401D00); e) Waren der Position 4202 (RV E4401E00); f) Waren des Kapitels 46 (RV E4401F00); g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4401G00); h) …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4420.90.99.90?
Die Zolltarifnummer 4420.90.99.90 umfasst Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4420.90.99.90?
Der Drittlandszollsatz für 4420.90.99.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4420.90.99.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 442090. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4420.90.99.90?
4420.90.99.90 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4420.90.99.90 im Zolltarif eingeordnet?
4420.90.99.90 steht in dieser Hierarchie: 44 HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE > 4420 Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94 > 442090 andere > 44209099 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4420.90.99.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4420.90.99.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI33368/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 4420.90.99.90 von der EUDR betroffen?
Ja. 4420.90.99.90 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Der Anhang-Eintrag ist enger als die Nummer, es ist also nur ein Teil betroffen. Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4420.90.99.90?
TARIC-Code 4420.90.99.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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