Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4420.90.99.90.0: Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4420.90.99.90.0 steht für Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4420.90.99.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 44. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4420.90.99.90.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 44HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
  2. 4420Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94
  3. 4420.90andere
  4. 4420.90.99andere, andere
  5. 4420.90.99.90andere
  6. 4420.90.99.90.0Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4420.90.99.90.0

HS-Code4420.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4420.90.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4420.90.99.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4420.90.99.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwood2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI9654/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-06-01

Allzweckkiste mit Deckel (Abbildung siehe Anlage) - sorgfältig gearbeitetes Kästchen mit Seitenwänden und aufklappbarem Deckel aus Kiefernholz (lt. Antragsteller) sowie Boden aus einer Faserplatte (HDF, lt. Antragsteller), der Deckel ist mit zwei Scharnieren aus unedlem Metall befestigt, Abmessungen ca. 40 x 30 x 14 cm, an den Schmalseiten jeweils mit einer ovalen Aussparung als Griff und innen mit einem Halteband aus Spinnstoff ausgestattet, ohne Inneneinteilung, - zur Aufbewahrung verschiedener Gegenstände (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel). "Den Schmuckkassetten ähnliche Ware aus Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"

DEBTI13579/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Holzkiste für Weinflaschen (Abbildungen siehe Anlagen), - rechteckiges Kästchen mit einem Korpus aus naturbelassenem massivem Paulowniaholz (lt. Antragsteller), mit aufklappbarem Deckel mit Schnapp- verschluss und Eckverbindungen aus unedlem Metall, geschliffen und sorgfältig gearbeitet (Seitenteile mit Zinkenverbindungen zusammengefügt, keine scharfen Kanten, innen keine sichtbaren Klebereste), an einer Schmal- seite mit einer Tragekordel aus Spinnstoff, innen mit Sperrholzstegen, Abmessungen (Innenmaß) ca.: 95 , 0 x 95 , 0 x 325 , 0 mm bzw. 95 , 0 x 193 , 0 x 325 , 0 mm, - zur passgenauen Aufnahme von Flaschen bestimmt. Das Holz bestimmt hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Den Schmuckkassetten und Besteckkästchen ähnliche Ware aus Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, unedlem Metall und Spinnstoff)"

DEBTI9660/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-14

Aufbewahrungskiste (Abbildung siehe Anlage), - quaderförmiges, oben offenes Behältnis ohne Inneneinteilung aus: - - Seitenwänden aus zwei aufeinander geleimten Bambusfurnieren (Sperrholz) , wobei jede Lage aus nebeneinandergeleimten Bambuslamellen besteht, auf Stufenfalz geschnitten und geklebt, - - einer Bodenplatte aus einer Faserplatte, beschichtet mit Papier in Bambus-Optik und Versiegelung mit Melaminharz, - vollständig lackiert und an allen Kanten gerundet/gefast (insgesamt sorgfältig ausgeführt), - an den Schmalseiten mit Grifföffnungen, - Abmessungen 30 x 20 x 14 cm, - zur Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel). "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"

DEBTI6945/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-14

Aufbewahrungsbox aus Bambus (Abbildung siehe Anlage), - quaderförmiges, oben offenes Behältnis ohne Inneneinteilung, mit Seitenwänden aus aufeinander geleimten Lagen aus Bambus, wobei jede Lage aus nebeneinandergeleimten Bambuslamellen besteht, auf Stufenfalz geschnitten und geklebt sowie nicht sichtbar genagelt, sowie einer Bodenplatte aus Bambus, außen lackiert und Griffkanten gerundet (insgesamt sorgfältig ausgeführt), - an den Schmalseiten mit Grifföffnungen versehen, - an den Längsseiten außen vertikal geriffelt, - Abmessungen 30 , 0 x 15 , 0 x 8 , 0 cm, - zur Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen (nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden, kein Möbel). "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"

DEBTI5867/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-03

Magazinbox (Abbildung siehe Anlage) - Zeitschriftensammler mit einem Boden, einer Rück- bzw. Vorderwand sowie zwei rechteckigen, nach vorne abgeschrägten Seitenwänden, aus Birken-Sperrholz (lt. Antragsteller), Abmessungen 23 x 9 x 31 cm, - dient der Aufbewahrung von Zeitschriften, Unterlagen und Ähnlichem. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück - Magazinbox"

DEBTI3938/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Schmuckkästchen (Abbildungen siehe Anlage) - quaderförmiges Kästchen (Abmessungen: ca. 29 x 18 x 6 cm) aus Bambuslamellen (lt. Antrag), mit aufklappbarem Deckel mit Sichtfenster aus Glas (lt. Antrag) und Metall- scharnieren sowie einer Bodenplatte aus mit Bambusdekor beklebter Faserplatte (MDF lt. Antrag), innen mit einer herausnehmbaren dünnen Bodeneinlage und Trennstegen aus Spinnstoff sowie einer wellenförmigen, mit samtartigen Spinnstoffen überzogenen Einlage aus Zellkunststoff ausgestattet (sorgfältige Ausführung), - dient der Aufbewahrung von Schmuck und verschiedenen kleinen Gegenständen, - mit einer bedruckten Banderole für den Verkauf aufgemacht. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich des Wertes und der Bedeutung für die Verwendung durch das Holz bestimmt. "Schmuckkassetten und ähnliche Waren aus Holz, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück (zusammen- gesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend-, Glas, unedlem Metall, Spinnstoff und Kunststoff)"

DEBTI909/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-29

Halterung für Keramikfliese (Abbildung siehe Anlage), - aus einem rechteckigen Block aus Treibholz (Kiefernholz, lt. Antragsteller), mit abgerundeten/gefasten Kanten, mit glatter Oberfläche, mit einem Ausschnitt/ Schlitz zur Aufnahme von z.B. einer Keramikfliese/Dekofliese versehen, Abmessungen ca.: 75 x 75 x 24 mm, - zur Verwendung als Halter für z.B. Keramikfliese/Dekofliese. "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"

DEBTI45799/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Aufbewahrungskiste aus Bambus (Abbildungen siehe Anlage), - quaderförmiges, oben offenes Behältnis ohne Inneneinteilung, bestehend aus einer Bodenplatte aus nebeneinander verleimten Bambuslamellen und Seitenwänden aus zwei aufeinander verleimten Lagen aus neben- einander verleimten Bambuslamellen, auf Gehrung geschnitten, geklebt und mit Bambus-Federn zusammengefügt, an den Aussenseiten glatt, deckend-weiß lackiert, an den Kanten gerundet (insgesamt sorgfältig ausgeführt), - an den Schmalseiten mit Grifföffnungen, - Abmessungen: ca. 30 x 27 x 6 cm, - zur Aufbewahrung von verschiedenen Gegenständen, den Briefordnern und Federschalen ähnlicher Ablagekorb z.B. zum Aufstellen auf den Schreibtisch, nicht dazu bestimmt auf den Boden gestellt zu werden (kein Möbel des Kapitels 94). "Innenausstattungsgegenstand aus Holz, keine Ware des Kapitels 94, nicht aus tropischem Holz im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 44, kein Stammstück"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4420

Zu Unterposition 4420 90: 1. Kunst-Staffelei für den Tisch, die eine Schublade zur Aufnahme von Künstlerbedarf enthält. Abmessungen von 10 cm in der Höhe (zusammengeklappt) x 40 cm in der Breite x 38 cm in der Tiefe; die Ware hält Leinwände oder Tafeln bis zu einer Höhe von 86 cm. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6

Pos. 4420

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 810/83 in der Fassung der VO (EWG) Nr. 2080/91 der Kommission vom 16. Juli 1991 1) (RV L 2080/91): 5. Spardose aus bemaltem Holz in Form einer stilisierten Kinderfigur von etwa 16 cm Höhe, bestehend aus einem zylinderförmigen Behälter aus Holz, mit Schlitz zum Einwerfen von Münzen und im oberen Teil mit einem Holzstab versehen, der zur Entnahme der Münzen herausgezogen werden kann und der drei Kugeln trägt, die die Arme und den Kopf, der nicken kann, darstellen. Unterposition 4420 10 2) 1) ABl. EG Nr. L 193/6 2) Anmerkung: ab 1.1.2022 zutreffende KN-Codes 4420 11 10 bis 4420 19 00 Gerichtliche Entscheidung (GE) Gerichtliche Entscheidung (GE) - national Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 23. November 2012 - 4 K 281/11 - und Beschluss des BFH vom 12. September 2013 - VII B 5/13 - Einreihung von sog. …

Pos. 4420

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 227. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 6. bis 8. Dezember 2021: Warenbeschreibung: Bei der Ware handelt es sich um einen Halter für ein Tablet oder Buch. Der Halter ist innen aus Birkenfurnier und außen aus Bambusfurnier gefertigt. Die beiden Furnierschichten sind miteinander verpresst und verleimt. Der Halter hat folgende Abmessungen: Breite 26 cm, Höhe 17 cm. Der Halter kann auf eine ebene Fläche gestellt oder an einer Wandschiene aufgehängt werden. Auf dem Halter wird das Tablet oder Buch platziert, sodass man in einer besseren Position lesen kann. …

Kapitel 44

1. Zu Kapitel 44 gehören nicht: a) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, zerkleinert, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art (Position 1211) (RV E4401A00); b) Bambus oder andere holzige Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, roh, auch gespalten, in der Längsrichtung gesägt oder auf Längen zugeschnitten (Position 1401) (RV E4401B00); c) Holz in Form von Spänen, Plättchen oder Schnitzeln, gemahlen oder pulverisiert, von der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Position 1404) (RV E4401C00); d) Aktivkohle (Position 3802) (RV E4401D00); e) Waren der Position 4202 (RV E4401E00); f) Waren des Kapitels 46 (RV E4401F00); g) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64 (RV E4401G00); h) …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4420.90.99.90.0?

Die Zolltarifnummer 4420.90.99.90.0 umfasst Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4420.90.99.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 4420.90.99.90.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4420.90.99.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 442090. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4420.90.99.90.0?

4420.90.99.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4420.90.99.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

4420.90.99.90.0 steht in dieser Hierarchie: 44 HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE > 4420 Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie); Schmuckkassetten, Besteckkästchen und ähnliche Waren, aus Holz; Statuetten und andere Ziergegenstände, aus Holz; Innenausstattungsgegenstände aus Holz, ausgenommen Waren des Kapitels 94 > 442090 andere > 44209099 andere, andere > 4420909990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4420.90.99.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4420.90.99.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI9654/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 4420.90.99.90.0 von der EUDR betroffen?

Ja. 4420.90.99.90.0 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4420.90.99.90.0?

Warennummer 4420.90.99.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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