Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4601.21.90.00: Matten, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4601.21.90.00 steht für Matten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4601.21.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 46. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4601.21.90.00
Drittlandszoll
2,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 46FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN
  2. 4601Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte)
  3. 4601.21Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus
  4. 4601.21.90andere
  5. 4601.21.90.00Matten, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4601.21.90.00

HS-Code4601.216 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4601.21.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4601.21.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI49516/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-04

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Matte (ca. 8,5 x 12 cm), bestehend aus dünnen Bambusstäbchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergelegt und mittels Haltefäden aus Spinnstoffen miteinander in Flächenform verbunden sind (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46). Die mit einer bedruckten Papierbanderole für den Verkauf aufgemachte Ware soll als Hilfsmittel beim Drehen von Zigaretten verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffwaren, parallel aneinander gefügt, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, andere als aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen"

DEBTI10461/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-28

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei den sog. „Tischsets, Art. 78006420 und 78007420“ um rechteckige, aus dünnen Bambusstäbchen (pflanzlicher Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) hergestellte Matten in den Abmessungen 46 x 33 cm. Die schwarzen oder naturfarbenen Bambusstäbchen sind parallel nebeneinander gelegt und durch Haltefäden aus Spinnstoffgarn in Flächenform verbunden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung verleiht der pflanzliche Flechtstoff den Waren den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben, Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen“

DEBTI47970/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-03

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Matte (ca. 8,5 x 12 cm), bestehend aus dünnen Bambusstäbchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergelegt und mittels Haltefäden aus Spinnstoffen miteinander in Flächenform verbunden sind (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46). Die mit einer bedruckten Papierbanderole für den Verkauf aufgemachte Ware soll als Hilfsmittel beim Drehen von Zigaretten verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffwaren, parallel aneinander gefügt, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, andere als aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen"

FRBTIFR-BTI-2020-05997Erteilt von FRGültig bis 2023-10-21

Article confectionné à partir de lamelles de bambou se présentant sous la forme de set de table, de forme rectangulaire, muni d’un liseré sur son pourtour.

FRBTIFR-BTI-2020-06001Erteilt von FRGültig bis 2023-10-21

Article se présentant sous la forme d’un lot de 2 sets de table composés de lamelles de bambou, de forme rectangulaire.

PLPL-WIT-2016-00073Erteilt von PLGültig bis 2022-01-17

Artykuł wykonany z bambusa o średnicy ok. 3 - 8 mm. Poszczególne elementy bambusa ułożone są równolegle i połączone ze sobą za pomocą metalowego drutu tworząc matę/arkusz. Artykuł wykorzystywany m.in. jako osłona przed wiatrem, mata odgradzająca. Wymiary: 100 x 300 cm, 150 x 200 cm.

DE9333/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-08

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ein ca. 45 x 30 cm großes Tischset. Das Erzeugnis besteht unmittelbar aus gefärbten (verschiedene Farben erhältlich), biegsamen, ca. 5 mm breiten Bambusstreifen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel nebeneinander gelegt und mittels Haltefäden aus Spinnstoff in Flächenform miteinander verbunden sind. Die Unterseite der Platzmatte ist mit einem undichten Spinnstoffgewebe verstärkt und die Ränder sind mit einem Gewebeband eingefasst. Der Charakter der Ware wird durch die pflanzlichen Flechtstoffe bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Matte aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, andere als aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen".

DE4374/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-31

Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine rechteckige Matte mit den Abmessungen von ca. 30 x 45 cm, welche aus parallel aneinandergefügten, biegsamen Rundstäbchen aus Bambus (Flechtstoff i.S.d. Anmerkung 1 zu Kapitel 46) hergestellt worden ist. Die bräunlich eingefärbten Bambusstäbchen sind dabei mit beigefarbenen Garnen aus Spinnstoff (lt. Antrag Polyester) durch Weben in Flächenform miteinander verbunden, wobei die Spinnstoffgarne ein dekoratives Muster bilden. Die pflanzlichen Flechtstoffe verleihen der Ware insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie für die Formgebung und Stabilität ihren Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware aus Flechtstoffen, parallel aneinandergefügt, Matte, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, nicht aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen".

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4601

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, zu allen Verwendungszwecken, auch miteinander zu Bändern verbunden. Zu dieser Position gehören: 1) Geflechte. Geflechte sind Erzeugnisse ohne Kette und ohne Schuss, die aus Flechtstoffen bestehen, die mit der Hand oder mit der Maschine in der Längsrichtung miteinander verflochten sind. Durch Ändern der Art, Farbe und Zahl der Flechtelemente und auch der Flechtart können sehr verschiedene Schmuckwirkungen erzielt werden. Diese Geflechte können nebeneinander gelegt und durch Nähen oder in anderer Weise zu Bändern verbunden sein. 2) Ähnliche Waren, d. h. …

Pos. 4601

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 198/2009 der Kommission vom 10. März 2009 (ABL EU Nr. L 70, Seite 6) (RV L198/09): Die Ware misst etwa 4 m × 30 m und besteht aus verwobenen Strängen von pflanzlichen Stoffen (Seegras). Der Schuss besteht aus zwei gedrehten Strängen aus Pflanzenmaterial (Seegras) von der hauptsächlich zum Füllen von Kissen verwendeten Art, die miteinander verzwirnt sind. Die Kette besteht aus einem einzelnen gedrehten Strang von versponnenen natürlichen Spinnstoffen aus Pflanzenmaterial (Seegrasfasern) (der Strang hat einen Titer von mehr als 20 000 dtex). Die Ware hat ein Grundgewebe aus Zellkautschuk. (Fußbodenbelag aus Seegras) (Siehe Fotos Nr. 648A und 648B. …

Pos. 4601

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 243. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2023: Warenbeschreibung: Runde und rechteckige Matten/Teppiche aus geflochtenen ungesponnenen Jutefasern. Die Geflechte bestehen aus drei Zöpfen, die auf herkömmliche Weise geflochten sind und anschließend in der gewünschten (kreisförmigen oder rechteckigen) Form durch Textilgarne zusammengehalten werden. Einreihung: Die Waren sind gemäß der Anmerkungen 1 und 3 zu Kapitel 46 in den KN-Code 4601 29 10 als "Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, aus Flechtstoffen, oder ähnliche Waren" einzureihen. …

Kapitel 46

1. Als „Flechtstoffe" im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderen pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54 (RV E4601000). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4601.21.90.00?

Die Zolltarifnummer 4601.21.90.00 umfasst Matten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4601.21.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 4601.21.90.00 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4601.21.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 460121. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4601.21.90.00?

4601.21.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4601.21.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

4601.21.90.00 steht in dieser Hierarchie: 46 FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN > 4601 Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, auch miteinander zu Bändern verbunden; Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinander gefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte) > 460121 Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus > 46012190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4601.21.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4601.21.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI49516/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4601.21.90.00?

TARIC-Code 4601.21.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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