Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4602.19.90: Korbmacherwaren und andere Waren, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4602.19.90 steht für Korbmacherwaren und andere Waren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4602.19.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 46. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4602.19.90
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 46FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN
  2. 4602Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa
  3. 4602.19aus pflanzlichen Stoffen, andere
  4. 4602.19.90Korbmacherwaren und andere Waren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4602.19.90

HS-Code4602.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4602.19.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-00960Erteilt von FRGültig bis 2029-07-08

Ouvrage de vannerie de type couffin pour bébés, pouvant supporter jusqu'à 6 kg, composé : - d’une panière en vannerie de matières végétales tressées (feuilles de palmier doum), doté de deux anses, non fait main; - d’un matelas rempli de mousse de polyuréthane (100%) avec un habillage en jersey de coton (100%); - d'un drap housse pour le matelas, confectionné en tissu de coton jersey (100%), sans mention de tissage à la main ou selon le procédé ‘batik’; - d'un habillage amovible (pour la panière) en jersey matelassé de coton et un remplissage polyester (100%). Ces éléments sont conditionnés ensemble dans un polybag. L'article se décline en 4 modèles différents. Dimensions : 82 x 26 x 42cm.

PLBTIWIT-2026-000438Erteilt von PLGültig bis 2029-05-07

Otwarte koszyki wyposażone w uchwyt (tzw. łubianki), wykonane z łuszczonego drewna topoli, osiki lub brzozy. Podstawowym materiałem składowym są pasy drewniane o grubości około 1 mm i lamele o grubości do 3 mm. Proces produkcji polega na ręcznym pleceniu i formowaniu poszczególnych elementów oraz łączeniu ich poprzez zszycie drutem bądź nićmi. Koszyki posiadają kształt prostokąta. Służą do pakowania i prezentowania owoców, warzyw, grzybów. Wymiary: 365 x 140 x 105 mm. Pakowanie w bloki po 4 sztuki i następnie kolumny po sufit naczepy, bez użycia palet.

FRBTIFR-BTI-2025-04675Erteilt von FRGültig bis 2028-11-12

Ouvrage de vannerie, de type couffin pour bébés composé : - d’une panière en vannerie de matières végétales tressées (feuilles de palmier doum), doté de deux anses, non fait main, - d’un matelas rempli de mousse de polyuréthane (100%) avec un habillage en jersey de coton (100%), - d'un drap housse pour le matelas confectionné en tissu de coton jersey (100%), sans mention de tissage à la main ou selon le procédé ‘batik’ - d'un habillage amovible (pour la panière) en jersey matelassé de coton et un remplissage polyester (100%). Ces éléments sont conditionnés ensemble dans un polybag. Dimensions du couffin 82 x 26 x 42cm. Poids supporté 6kg. L' article se décline en 2 modèles. La présente décision concerne l'article fini.

DEBTI36466/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf in Form eines Picknickkorbes für vier Personen. Der etwa 33 cm x 49 cm x 25 cm große Korb besteht aus unmittelbar miteinander verflochtenen Weidenzweigen (Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Er ist mit einem Tragegriff, zwei von innen nach außen zu öffnenden Klappdeckeln und vier Verschlüssen ausgestattet. im Inneren ist der Korb in zwei größere, längliche und drei kleinere, quadratische Fächer (augenscheinlich für Getränkeflaschen) eingeteilt. In den beiden großen Fächern sowie an den Unterseiten der beiden Deckel befinden sich eine Vielzahl von verschiedenen Haltevorrichtungen. In diesen Haltevorrichtungen sind vier Messer, vier Gabeln und vier Löffel aus Edelstahl mit Griffen aus Kunststoff, vier Porzellanteller, vier Weingläser aus Kunststoff, ein Salz- und ein Pfefferstreuer aus Kunststoff sowie ein Flaschenöffner aus Metall und Kunststoff eingesteckt. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf den Umfang, das Erscheinungsbild, die Form und die Stabilität sowie die Bedeutung in Bezug für die Verwendung durch den Korb aus Flechtstoffen bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Ware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh".

DEBTI27881/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-24

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich bei dem Erzeugnis um eine zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem Katzenkratzbaum und drei wattierten Kissen (Gesamthöhe ca. 141 cm). Auf einer runden, mit Plüschgewirken überzogenen Holzspanplatte als Grundfläche (Durchmesser 60 cm) ist eine nahezu konisch geformte Höhle mit runder Einstiegsöffnung befestigt (Höhe ca. 30 cm x maximaler Durchmesser ca. 46 cm). Das Häuschen besteht aus einer Deck- und Bodenfläche aus Holz und Seitenwänden aus getrockneten, geflochtenen Blättern der Wasserhyazinthe (Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Zusätzlich ist das Häuschen mit unedlen Metalldrähten verstärkt. Des Weiteren befinden sich auf der Grundfläche drei vertikal befestigte Kratzsäulen (Höhe ca. 50 cm), die durch eine sichelförmige Mittelebene aus mit Spinnstoff überzogenem Holz an der Oberseite abschließen. Darauf befinden sich wiederum eine etwa 30 cm lange und zwei etwa 50 cm lange, vertikal montierte Kratzsäulen. Die beiden längeren Säulen schließen mit einer ovalen Zwischenebene aus mit Spinnstoff überzogenem Holz ab. Auf der kürzeren, sowie auf einer weiteren, an der Spitze angebrachten Säule (ebenfalls 30 cm lang) ist jeweils eine runde Liegefläche aufgeschraubt (mit Gewebe überzogene Holzspanplatte, mit erhöhter Randeinfassung aus Metalldraht, vollständig mit Flechtstoffen umflochten; Durchmesser ca. 45 cm). Alle Kratzsäulen bestehen aus einem Kern aus Pappe und sind vollständig mit Flechtstoffen der Position 4601 umwickelt (seilförmiger Strang aus nicht zerfaserten, zweifach zusammengedrehten Blättern der Wasserhyazinthe). Zur Förderung des Spieltriebs der Katzen ist an der Unterseite der Liegeplattform und an einer Halterung auf der ovalen Platte jeweils ein Federbüschel am Gummiband befestigt. Die drei Liegemöglichkeiten sind jeweils mit einem eingelegten Kissen aus wattiertem Spinnstoff ausgestattet. Der Artikel wird zerlegt importiert und dient der Beschäftigung (z. B. Klettern, Krallen schärfen) bzw. als Ruhestätte und Schlafplatz für Katzen. Der Kratzbaum ist als charakterverleihender Bestandteil anzusehen. Insbesondere im Hinblick auf die Verwendung bestimmen sowohl die Flechtstoffe als auch die Spinnstoffgewirke gegenüber dem Holz oder der Pappe den Charakter des Kratzbaumes. Im Hinblick auf den Umfang sind die Flechtstoffe jedoch charakterverleihend. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus und Rattan hergestellte Ware, andere als Flaschenhülsen aus Stroh".

DEBTI22588/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-21

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen "Luffa-Schwamm". Das ovale Erzeugnis (Länge ca. 16 cm / Breite 11 cm) besteht aus einer Vorderseite aus dem Zellgewebe des Schwammkürbis (Luffa) und einer Rückseite aus einem Frottiergewirke, welches innen mit einer Lage aus Zellkunststoff verstärkt ist. Die Lagen sind am Rand durch ein Spinnstoffgewebeband eingefasst und zusammengenäht. Die mit einer Schlaufe zum Aufhängen des Schwamms ausgestattete Ware ist zudem auf der Rückseite mit einem elastischen Griffband versehen. Die Ware dient als Massage- und Peelingschwamm der Hautpflege und ist mit einer Papierbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht.. Der Charakter des in einem bedruckten Kunststoffbeutel verpackten Erzeugnisses wird insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die Vorderseite aus Luffa bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Waren aus Luffa, andere als von den Unterpositionen (KN) 4602 1100 bis 4602 1910 erfasst" eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2025-03068Erteilt von FRGültig bis 2028-08-13

Produit assemblé de type couffin pour bébé de dimensions 82 x 26 x 42 cm pouvant supporter jusqu'à 6kg. Cet article est composé : - d'un panière en vannerie de matières végétales tressées (feuilles de palmier doum), dotée de deux anses. - un matelas rempli de mousse de polyuréthane recouvert de tissu en double gaze de coton, - un drap housse pour le matelas confectionné en tissu double gaze de coton, - un habillage pour la panière, confectionné en tissu double gaze de coton, et en bonneterie de polyester (bouclette) pour la doublure intérieure, ainsi que d'un rembourrage en polyester. L'article est conditionné dans un carton. La présente décision concerne l'article fini.

DEBTI28685/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-07

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis um ein tunnelartiges Gebilde (Länge ca. 19 cm, Durchmesser ca. 9 cm) mit mehreren Aussparungen als Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten für Kleintiere. Das Grasnest besteht aus getrocknetem Weidegras (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), welches zunächst zu einem Strang gedreht und anschließend spiralartig aneinander gelegt und fixiert wurde. Derartige Waren dienen Nagetieren als Beschäftigungsmöglichkeit. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Flechtstoffware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus und Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh".

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4602

Zu Unterposition 4602 19 90: Hierher gehören: 1. die in den Erläuterungen zu Position 4602 des HS, erster Absatz Ziffer 2) genannten Erzeugnisse aus pflanzlichen Stoffen, z. B. Teppiche, die aus kleinen Matten der Unterposition 4601 20 bestehen, die durch Bindematerial miteinander verbunden sind. 2. Waren aus Luffa. Luffa oder Zouffa oder Loofah, auch pflanzlicher Schwamm genannt, gehört zu Unterposition 1404 90 00 und besteht aus dem Zellgewebe eines exotischen Zierkürbis (Cucurbita): Luffa cylindrica.

Pos. 4602

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 (ABl. EG Nr. L 71/11) (RV L 650/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Kranzförmiger Artikel mit verschiedenen Durchmessern (7–35 cm), bestehend aus ganzen Weidenzweigen, geschält, lediglich zusammengedreht und ineinander gesteckt (siehe Foto 1). Unterposition 4602 19 90 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 zu Kapitel 6 sowie dem Wortlaut der KN-Code 4602, 4602 19 und 4602 19 90 . …

Pos. 4602

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 178. Sitzung entschieden, dass „Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen“ in die Position 4602 einzureihen ist: Warenbeschaffenheit: Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen in verschiedenen Größen, z. B. - ca. 52 x 52 x 28 cm großer Weidenkorb für Katzen mit einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet, - Weidenkorb (in verschiedenen Größen) für Hunde, mit einem Spinnstofffutter ausgekleidet und einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet. Die Waren dienen dazu Hunden oder Katzen als Ruheplatz zu dienen. …

Kapitel 46

1. Als „Flechtstoffe" im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderen pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54 (RV E4601000). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4602.19.90?

Die Zolltarifnummer 4602.19.90 umfasst Korbmacherwaren und andere Waren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4602.19.90?

Der Drittlandszollsatz für 4602.19.90 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4602.19.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 460219. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4602.19.90?

4602.19.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4602.19.90 im Zolltarif eingeordnet?

4602.19.90 steht in dieser Hierarchie: 46 FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN > 4602 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa > 460219 aus pflanzlichen Stoffen, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4602.19.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4602.19.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-00960. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4602.19.90?

KN-Code 4602.19.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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