Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4602.19.90.10: Korbmacherwaren und andere Waren, handgearbeitet

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4602.19.90.10 steht für Korbmacherwaren und andere Waren, handgearbeitet. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4602.19.90.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 46. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4602.19.90.10
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 46FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN
  2. 4602Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa
  3. 4602.19aus pflanzlichen Stoffen, andere
  4. 4602.19.90andere
  5. 4602.19.90.10Korbmacherwaren und andere Waren, handgearbeitet

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4602.19.90.10

HS-Code4602.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4602.19.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4602.19.90.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-08768Erteilt von FRGültig bis 2029-08-02

Article de vannerie fait main, fabriqué à partir de matière végétale (raphia), se présentant sous la forme d'un porte-parfum tubulaire, fermé en bas et ouvert en haut, utilisé pour le transport et la protection du flacon, équipé d'un mousqueton en métal commun (zamac). L'article peut être rangé dans un sac. Hauteur du porte parfum : 11cm. Dimensions du mousqueton : 2 x 3 cm. Le flacon n'est pas inclus.

DEBTI23958/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-20

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Produktabbildung handelt es sich um einen Ziergegenstand in Form eines Kegels (H 49 x D 13 cm). Das Gebilde besteht aus einem formgebenden Grundgerüst aus Holzleisten, das vollständig mit dünnen, biegsamen Zweigen (lt. Antrag von der Weide, Flechtstoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten ist. Der Artikel wird in der Variante naturbraun und weiß angeboten, wobei die Ware in der zweiten Ausführung mit einem weißen Farbauftrag versehen ist. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Zierwirkung bestimmen die Flechtstoffe den Charakter der in Handarbeit gefertigten Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine „Andere Ware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet“.

DEBTI24004/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-16

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorgelegten Lichtbildern handelt es sich um ein Sichtschutz-Modul. Das Erzeugnis besteht aus einem formgebenden Rahmen aus Holz, der vollflächig mit Weidenzweigen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46) umflochten ist. Die in unterschiedlichen Abmessungen (Höhen 150-180; Breiten 90-180 cm) erhältliche Ware ist zur Verwendung als Wind- und Sichtschutz für den Balkon, Garten oder die Terrasse bestimmt. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmen die Flechtstoffe den Charakter des in Handarbeit gefertigten Sichtschutzes. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Andere Ware, unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt, andere als Flaschenhülsen aus Stroh, handgearbeitet".

DEBTI24481/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-16

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um eine ovale Platzmatte mit den Abmessungen von ca. 45 x 30 cm. Das in Handarbeit gefertigte Erzeugnis besteht aus einem Strang aus miteinander verflochtenen, getrockneten Blättern der Wasserhyazinthe (Ware der Position 4601 aus einem pflanzlichen Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), der spiralartig nebeneinander gelegt und mit einem Haltefaden verbunden ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Andere Ware aus Flechtstoffen, aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan, keine Flaschenhülse aus Stroh".

LTBTI2026-DEC-0274/20Erteilt von LTGültig bis 2029-07-08

Stačiakampio/kvadrato formos, įvairių dydžių krepšeliai/dėžutės pagamintos iš perpintų natūraliai šviesios spalvos medinių juostelių. Krepšeliai/dėžutės skirtos maisto produktams pakuoti. Krepšeliai/dėžutės pagamintos iš plonų lapuočių medienos juostelių, kurių matmenys gali skirtis priklausomai nuo modelio. Krepšeliai pagaminti perpynus medienos juosteles (2 ir daugiau juostelių). Gaminiai papildomai sutvirtinami metalinėmis kabėmis arba siūlais ir gali turėti kampų sutvirtinimus. Gaminiai gali būti su medinėmis arba tekstilinėmis rankenėlėmis arba be jų. Krepšeliai/dėžutės gaminami rankiniu būdu.

FRBTIFR-BTI-2025-06883Erteilt von FRGültig bis 2029-06-14

Ouvrage de vannerie obtenu directement en forme à partir de matière végétale tressée (jacinthe d'eau), avec structure en métal, de type jupe de sapin. L’article est destiné à cacher le bas de l'arbre et des fils électriques.

SKBTI163032/26/110Erteilt von SKGültig bis 2029-04-27

Tovar predstavuje obdĺžnikový alebo štvorcový košík prírodnej svetlej farby dreva vyrobený z prepletaných drevených pásikov. Košíky sú určené na balenie ovocia, zeleniny, bobúľ a húb. Steny a dno košíkov sú prepletené štyrmi alebo viacerými pásikmi z tvrdého dreva. Horná časť košíkov je obalená úzkym pásom a spevnená niťami alebo kovovými sponkami. Tovarom sú ručne robené košíky z osiky bielej. Rozmery košíkov: dĺžka 8 cm až 25 cm, šírka 8 cm až 20 cm, výška 5 cm až 10 cm. Košíky sa ručne tvarujú a ukladajú do vopred pripravených foriem, aby si výrobok zachoval požadovaný tvar. Rozmery a hmotnosti výrobkov: 110 × 365 × 140 mm – 0,200 kg, 95 × 360 × 140 mm – 0,160 kg, 90 × 315 × 115 mm – 0,120 kg, 65 × 305 × 115 mm – 0,100 kg, 190 × 130 × 65 mm.

SEBTITV-2025-28950Erteilt von SEGültig bis 2029-04-07

Set bestående av tre bollar med ett uppmätt mått av 8 cm i diameter. Bollarna är avsedda att användas för att aktivera och stimulera sällskapsdjurs lek och tuggbehov. Varan är enligt uppgift tillverkad av flätningsmaterial. Den ena bollen består av rotting, den andra av rotting och sjögräs, den tredje av rotting och vattenhyacint (Eichhornia crassipes). Bollarna är enligt uppgift handgjorda. Bollarna är förpackade för försäljning i detaljhandeln.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4602

Zu Unterposition 4602 19 90: Hierher gehören: 1. die in den Erläuterungen zu Position 4602 des HS, erster Absatz Ziffer 2) genannten Erzeugnisse aus pflanzlichen Stoffen, z. B. Teppiche, die aus kleinen Matten der Unterposition 4601 20 bestehen, die durch Bindematerial miteinander verbunden sind. 2. Waren aus Luffa. Luffa oder Zouffa oder Loofah, auch pflanzlicher Schwamm genannt, gehört zu Unterposition 1404 90 00 und besteht aus dem Zellgewebe eines exotischen Zierkürbis (Cucurbita): Luffa cylindrica.

Pos. 4602

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 (ABl. EG Nr. L 71/11) (RV L 650/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Kranzförmiger Artikel mit verschiedenen Durchmessern (7–35 cm), bestehend aus ganzen Weidenzweigen, geschält, lediglich zusammengedreht und ineinander gesteckt (siehe Foto 1). Unterposition 4602 19 90 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 zu Kapitel 6 sowie dem Wortlaut der KN-Code 4602, 4602 19 und 4602 19 90 . …

Pos. 4602

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 178. Sitzung entschieden, dass „Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen“ in die Position 4602 einzureihen ist: Warenbeschaffenheit: Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen in verschiedenen Größen, z. B. - ca. 52 x 52 x 28 cm großer Weidenkorb für Katzen mit einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet, - Weidenkorb (in verschiedenen Größen) für Hunde, mit einem Spinnstofffutter ausgekleidet und einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet. Die Waren dienen dazu Hunden oder Katzen als Ruheplatz zu dienen. …

Kapitel 46

1. Als „Flechtstoffe" im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderen pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54 (RV E4601000). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4602.19.90.10?

Die Zolltarifnummer 4602.19.90.10 umfasst Korbmacherwaren und andere Waren, handgearbeitet. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4602.19.90.10?

Der Drittlandszollsatz für 4602.19.90.10 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4602.19.90.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 460219. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4602.19.90.10?

4602.19.90.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4602.19.90.10 im Zolltarif eingeordnet?

4602.19.90.10 steht in dieser Hierarchie: 46 FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN > 4602 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa > 460219 aus pflanzlichen Stoffen, andere > 46021990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4602.19.90.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4602.19.90.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-08768. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4602.19.90.10?

TARIC-Code 4602.19.90.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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