Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4602.90: Korbmacherwaren und andere Waren, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4602.90 steht für Korbmacherwaren und andere Waren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4602.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 46. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4602.90
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 46FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN
  2. 4602Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa
  3. 4602.90Korbmacherwaren und andere Waren, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4602.90

HS-Code4602.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

SETIL 2015-1010Erteilt von SEGültig bis 2021-04-13

Flätad bricka Korgmakeriarbete i form av en cirkelformad bricka enligt uppgift tillverkad av flätad konstrotting av plast (enfibertråd med ett tvärmått av 5,3 mm). Brickan har en diameter av 65 cm och en tjocklek av 6 cm, ovansidan är försedd med en löstagbar glasskiva och undersidan har en roterbar aluminiumskiva. Flätningsmaterialet av plast ger brickan dess huvudsakliga karaktär.

DE1121/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-10

Nach den Antragsangaben und den vorgelegten Warenmustern handelt es sich um runde Körbe in zwei verschiedenen Ausführungen aus unmittelbar miteinander verflochtenen, ca. 2 mm dicken Kunststoffmonofilen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Ein Korb ist aus braunen Monofilen gefertigt, weist einen Durchmesser von ca. 8,8 cm und eine Randhöhe von 4,4 cm auf, der andere Korb (Durchmesser ca. 26,5 cm) besteht aus schwarzen Monofilen und verfügt über einen ca. 3,6 cm hohen Rand. Die Körbe sollen gemeinsam mit entspreched passenden Porzellanschalen (nicht Gegenstand dieser vZTA) als Zusammenstellung an den Endverbraucher abgegeben werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Korbmacherwaren, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt, nicht aus pflanzlichen Stoffen".

DE11974/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-06-11

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um eine etwa 51 x 36 cm große (flachliegend), so genannte Strandtasche. Die Tasche besteht aus einer Außenseite aus mehrfach gefalteten, bräunlichen Papierstreifen (=Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die in Flächenform miteinander verwebt und innenseitig mit einem Vliesstoff unterlegt sind. Im Innern ist die mit zwei Tragegriffen ausgestattete Tasche mit einem Spinnstoffgewebe ausgeschlagen und im Boden mit einer Verstärkungseinlage aus Pappe versehen. Die an der Oberseite gesäumte und mit einem Reißverschluss verschließbare Tasche ist zusätzlich auf der Außenseite mit einem schwarzen Streifendesign bedruckt. Der Charakter der Ware wird im Hinblick auf die Verwendung und die Zierwirkung durch die Flechtstoffe bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine unmittelbar aus anderen als pflanzlichen Flechtstoffen hergestellte Ware.

SETV1-2008-10997Erteilt von SEGültig bis 2014-11-13

Blomlådor Set bestående av tre fyrkantiga, koniska blomlådor/krukor, enligt uppgift avsedda att ställas på golvet eller marken och användas för plantering av krukväxter. Blomlådorna har enligt uppgift ett ytterhölje flätat av 7 mm breda plastremsor (flätningsmaterial) på en stomme av metall och är försedda med en insats av metall för plantering. Blomlådorna är 53 cm, 63 cm respektive 72 cm höga och levereras tillsammans som ett set för försäljning i detaljhandeln. Blomlådorna har huvudsaklig karaktär av korgmakeriarbete enligt HS-nummer 4602.

DE1501/11-1Erteilt von DEGültig bis 2013-06-26

Nähkorb - ca. 29 x 17 x 17 cm groß (L x B x H) - mit einer Außenseite aus miteinander verwobenen Kunststoffstreifen (Längsrichtung aus ca. 8 mm breiten Streifen, Querrichtung aus ca. 3 cm breiten Folienstreifen aus - lt. ergänzenden Angaben des Antragstellers - Polypropylen, die gefaltet und leicht gedreht sind) - verziert mit einem ca. 5 cm breiten Streifen aus bunt gemusterten Spinnstoffgeweben - mit einem Boden aus Pappe - mit einem mit bunt gemusterten Spinnstoffgeweben bezogenen Klappdeckel mit Druckknopfverschluss - und einem schwenkbaren Tragebügel, vollständig mit gedrehten Kunststoffstreifen bezogen - innen vollständig mit Spinnstoffgeweben ausgeschlagen, mit einem integrierten Steckfach und einer halbrund ausgeformten, gepolsterten Aufnahmevorrichtung z. B. für Stecknadeln - ausgestattet mit einem herausnehmbaren Einsatz aus klarsichtigen Kunststoffen (ca. 28 x 14 x 4 cm groß, L x B x H), der durch Stegwände in mehrere Fächer unterschiedlicher Größe unterteilt ist - im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck sind die Flechtstoffe als charakterverleihender Stoff anzusehen - in Warenzusammenstellung mit 2 Stecknadeln aus Eisen oder Stahl, eingesteckt in die o.a. Aufnahmevorrichtung. Zolltarifrechtlich sind Waren dieser Art als "Korbmacherwaren, unmittelbar aus anderen als pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt" anzusprechen.

SETV1-2006-03511-FErteilt von SEGültig bis 2012-12-21

Korg Korg ingående i en sats tillsammans med skorpor, kakor, marshmallows, chokladdryckpulver och muggar. Fyrkantig, tvåfärgad, flätad korg med tillhörande flätat lock. Korgen har måtten 35 cm x 28 cm x 9 cm, är tillverkad av 1,5 cm breda plastremsor och avsedd att användas som förpackning i form av detaljhandelsemballage. Skorpor, se SE TV1 2006-03511-A, 1905 40 10 Kakor, se SE TV1 2006-03511-B, 1905 31 30 Marshmallows, se SE TV1-2006-03511-C, 1704 90 99 10 Chokladdryck i pulverform, se SE TV1-2006-03511-D, 1806 90 70 10 Mugg, se SE TV1-2006-03511-E, 6912 00 50

FR-E4-2005-004054Erteilt von FRGültig bis 2011-10-20

OUVRAGE DE VANNERIE, EN FORME DE NID, REALISE EN FIBRES DE LIN, DESTINE A LA DECORATION DE LA FETE DE PAQUES.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4602

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vorbehaltlich der im Teil „Allgemeines“ der Erläuterungen zu diesem Kapitel aufgeführten Ausnahmen gehören zu dieser Position: 1) Waren unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt. 2) Fertigwaren aus bereits miteinander verbundenen Waren der Pos. 4601, z. B. aus Geflechten und ähnlichen Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Fertigwaren der Pos. 4601, wie Flechtstoffe, Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, auch wenn sie dadurch den Charakter von Fertigwaren erhalten haben (z. B. Matten, Strohmatten, Gittergeflechte), siehe Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Pos. 4601, Abschnitt B) zweiter Absatz und 3) Waren aus Luffa (z. B. Frottierhandschuhe, Tampons) auch gefüttert. …

Pos. 4602

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 650/90 der Kommission vom 16. März 1990 (ABl. EG Nr. L 71/11) (RV L 650/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Kranzförmiger Artikel mit verschiedenen Durchmessern (7–35 cm), bestehend aus ganzen Weidenzweigen, geschält, lediglich zusammengedreht und ineinander gesteckt (siehe Foto 1). Unterposition 4602 19 90 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 zu Kapitel 6 sowie dem Wortlaut der KN-Code 4602, 4602 19 und 4602 19 90 . …

Pos. 4602

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex – Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur – hat auf der 178. Sitzung entschieden, dass „Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen“ in die Position 4602 einzureihen ist: Warenbeschaffenheit: Katzenkörbchen / Hundekörbchen aus Flechtstoffen in verschiedenen Größen, z. B. - ca. 52 x 52 x 28 cm großer Weidenkorb für Katzen mit einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet, - Weidenkorb (in verschiedenen Größen) für Hunde, mit einem Spinnstofffutter ausgekleidet und einem eingelegten (abnehmbaren) Kissen aus Spinnstoff ausgestattet. Die Waren dienen dazu Hunden oder Katzen als Ruheplatz zu dienen. …

Kapitel 46

1. Als „Flechtstoffe" im Sinne dieses Kapitels gelten Stoffe, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Form zum Flechten, Weben oder für ähnliche Verarbeitungsverfahren geeignet sind; dazu gehören insbesondere Stroh, Korbweiden/Flechtweiden, Bambus und Rattan, Binsen, Schilf, Holzspan, Streifen aus anderen pflanzlichen Material (z. B. Streifen aus Rinde, schmale Blätter und Raffiabast oder andere Streifen, die aus breiten Blättern gewonnen wurden), nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Monofile und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch nicht Streifen aus Leder, rekonstituiertem Leder, Filz oder Vliesstoffen, Menschenhaar, Rosshaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen sowie Monofilamente und Streifen oder dergleichen des Kapitels 54 (RV E4601000). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4602.90?

Die Zolltarifnummer 4602.90 umfasst Korbmacherwaren und andere Waren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4602.90?

Der Drittlandszollsatz für 4602.90 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4602.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 460290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4602.90?

4602.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4602.90 im Zolltarif eingeordnet?

4602.90 steht in dieser Hierarchie: 46 FLECHTWAREN UND KORBMACHERWAREN > 4602 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt; Waren aus Luffa. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4602.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4602.90 erfasst, zum Beispiel SETIL 2015-1010. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4602.90?

HS-Unterposition 4602.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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