Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4802.54: Papiere und Pappen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4802.54 steht für Papiere und Pappen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4802.54 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4802.54
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4802Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)
  3. 4802.54Papiere und Pappen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4802.54

HS-Code4802.546 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE16085/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-08

Bei dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um ein Papier, das hauptsächlich aus gebleichtem Sulfatzellstoff (Nadelholzzellstoff) hergestellt wurde. Es enthält keine Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das Papier hat ein Quadratmetergewicht von 25 g, einen Aschegehalt von 0,15 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 85 % und einen Berstdruckindex von 2,02 kPa * m2/g. Die Ware wird in Rollen verschiedener Breite, als auch in rechteckigen Bogen verschiedener Größen aufgemacht und zur Herstellung von abriebfesten Oberflächen (z. B. Arbeitsplatten oder Laminatfußböden) verwendet. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zur Unterposition 4802 54 des Harmonisierten Systems.

DE16083/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-11-26

Bei dem vorliegenden Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein Papier, das hauptsächlich aus gebleichtem Sulfatzellstoff (Nadelholzzellstoff) hergestellt wurde. Es enthält keine Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das Papier hat ein Quadratmetergewicht von 21 g, einen Aschegehalt von 6 GHT und einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 85 %. Die Ware wird in Rollen verschiedener Breite, als auch in rechteckigen Bogen verschiedener Größen aufgemacht und zur Herstellung von abriebfesten Oberflächen (z. B. Arbeitsplatten oder Laminatfußböden) verwendet. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zur Unterposition 4802 54 des Harmonisierten Systems.

DE488/10-3Erteilt von DEGültig bis 2016-05-06

Bei dem als "Overlaypapier" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach der vorliegenden Warenprobe, dem Untersuchungsergebnis und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um - ein Papier aus gebleichtem Sulfatzellstoff (Nadelholzzellstoff mehr als 80 GHT der Gesamtfasermenge), - weder gestrichen noch überzogen, - mit einem Quadratmetergewicht von etwa 18 g, - mit einem Aschegehalt von etwa 5 GHT, - mit einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 85% und - mit einem Gehalt an Korund von 5 GHT. Es ist in Rollen aufgemacht und wird zur Herstellung von abriebfesten Oberflächen z. B. von Arbeitsplatten oder Laminatfußböden verwendet. Derartige Waren gehören als "Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, mit einem Quadratmetergewicht von 18 g, in Rollen" zur Unterposition 4802 54 des Harmonisierten Systems.

DE488/10-5Erteilt von DEGültig bis 2016-05-06

Bei dem als "Overlaypapier" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach der vorliegenden Warenprobe, dem Untersuchungsergebnis und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um - ein Papier aus gebleichtem Sulfatzellstoff (Nadelholzzellstoff mehr als 80 GHT der Gesamtfasermenge), - weder gestrichen noch überzogen, - mit einem Quadratmetergewicht von etwa 28 g, - mit einem Aschegehalt von etwa 1,7 GHT, - mit einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 85%, - mit einem Berstdruckindex von 1,96 kPa · m2/g und - mit einem Gehalt an Korund von 1,7 GHT. Es ist in Rollen aufgemacht und wird zur Herstellung von abriebfesten Oberflächen z. B. von Arbeitsplatten oder Laminatfußböden verwendet. Derartige Waren gehören als "Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, mit einem Quadratmetergewicht von 28 g" zur Unterposition 4802 54 des Harmonisierten Systems.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Kapitel 48

Zu Position 4802 gehören jedoch nicht Filterpapiere und -pappen (einschließlich Papiere für Teebeutel), Filzpapiere und -pappen (RV E4805300). 6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe" im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr (RV E4806000). 7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position (RV E4807000). 8. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4802.54?

Die Zolltarifnummer 4802.54 umfasst Papiere und Pappen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4802.54?

Der Drittlandszollsatz für 4802.54 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4802.54?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 480254. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4802.54?

4802.54 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4802.54 im Zolltarif eingeordnet?

4802.54 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4802 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4802.54?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4802.54 erfasst, zum Beispiel DE16085/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4802.54?

HS-Unterposition 4802.54 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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