Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4802.54.00: Papiere und Pappen, andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4802.54.00 steht für Papiere und Pappen, andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4802.54.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4802.54.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4802Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)
  3. 4802.54mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g
  4. 4802.54.00Papiere und Pappen, andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4802.54.00

HS-Code4802.546 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4802.54.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI17714/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-16

Es handelt sich um ein Papier (nach den Angaben des Antragstellers) aus überwiegend gebleichtem Sulfatzellstoff (Nadelholzzellstoff) und weniger als 10 GHT an Fasern aus Halbstoff, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen werden. Das Papier ist weder gestrichen noch überzogen, hat ein Quadratmetergewicht von 12,5 g, einen Aschegehalt von weniger als 1 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 82 % und einen Berstdruckindex von 2,3 kPa*m²/g. Die Ware wird in Rollen verschiedener Breite gehandelt und bei der Herstellung von Säure-Akkumulatoren als Pastierpapier verwendet. Abbildung eines Probenabschnitts: siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen von weniger als 10 GHT bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zur Unterposition 4802 54 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI4950/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-19

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um ein Papier, das hauptsächlich aus gebleichtem Sulfatzellstoff (Nadelholzzellstoff) hergestellt wurde. Es enthält keine Fasern, die in einem machanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das Papier hat ein Quadratmetergewicht von 25 g, einen Aschegehalt von 0,15 GHT, einem Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 85 % und einen Berstdruckindex von 2,02 kPA * m2/g. Die Ware wird in Rollen verschiedener Breite als auch in rechteckigen Bogen verschiedener Größen aufgemacht und zur Herstellung von abriebfesten Oberflächen (z.B. Arbeitsplatten oder Laminatfußböden) verwendet. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere , Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen, oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufberatungsverfahren gewonnen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zur Unterposition 4802 5400 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI26686/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-10-30

Es handelt sich um ein Papier aus mehr als 50 GHT (jedoch weniger als 80 GHT) gebleichtem Sulfatzellstoff (Nadelholzzellstoff) und weniger als 50 GHT synthetischen Chemiefasern, ohne Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das Papier ist weder gestrichen noch überzogen, hat ein Quadratmetergewicht von 28 g, einen Aschegehalt von weniger als 1 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 84,8 % und einen Berstdruckindex von weniger als 2,5 kPa * qm/g. Die Ware wird in Rollen und rechteckigen Bogen mit unterschiedlichen Abmessungen eingeführt und bei der Herstellung von z. B. Autobatterien als sogenanntes Pastierpapier verwendet. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zur Unterposition 4802 54 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DE13941/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-27

Bei der als "Non Woven Papier" bezeichneten Ware handelt es sich nach den zur Veranschaulichung vorgelegten Warenproben und den Angaben der Antragstellerin um ein Papier aus mehr als 50 GHT (jedoch weniger als 80 GHT) gebleichtem Sulfatzellstoff (Nadelholzzellstoff) und weniger als 50 GHT synthetischen Chemiefasern, ohne Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das Papier ist weder gestrichen noch überzogen, hat ein Quadratmetergewicht von 31 g, einen Aschegehalt von 0,15 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von 85 % und einen Berstdruckindex von weniger als 2 kPa * qm/g. Die Ware wird in Rollen und rechteckigen Bogen mit unterschiedlichen Abmessungen eingeführt und bei der Herstellung von z. B. Autobatterien als sog. Pastierpapier verwendet. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zur Unterposition 4802 54 00 der Kombinierten Nomenklatur.

DE19222/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-07

Bei der als "unbedrucktes Verpackungspapier" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis um ein ungestrichenes Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz, ohne Gehalt an Fasern, die in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurden. Das Papier hat ein Quadratmetergewicht von 30 g, einen Aschegehalt von weniger als 3 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% und einen Berstdruckindex von weniger als 2,5 kPa * qm/g. Das Papier wird in Rollen mit einer Breite von 1020 mm eingeführt. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g" zur Unterposition 4802 54 00 der Kombinierten Nomenklatur.

FR-E4-2006-005349Erteilt von FRGültig bis 2013-01-15

PAPIER BLANC EN FEUILLE DE FORMAT A4, NON COUCHE NI ENDUIT, OBTENU PAR UN PROCEDE CHIMIQUE (DONC SANS FIBRES OBTENUES PAR UN PROCEDE MECANIQUE OU CHIMICO-MECANIQUE), DONT LE GRAMMAGE EST DE 26 GRAMMES PAR M² ET LE TAUX DE CENDRES DE 27 %. CE PAPIER EST DU TYPE UTILISE POUR L'ECRITURE, L'IMPRESSION OU D'AUTRES FINS GRAPHIQUES.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Kapitel 48

Zu Position 4802 gehören jedoch nicht Filterpapiere und -pappen (einschließlich Papiere für Teebeutel), Filzpapiere und -pappen (RV E4805300). 6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe" im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr (RV E4806000). 7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position (RV E4807000). 8. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4802.54.00?

Die Zolltarifnummer 4802.54.00 umfasst Papiere und Pappen, andere Papiere und Pappen ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von 10 GHT oder weniger solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4802.54.00?

Der Drittlandszollsatz für 4802.54.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4802.54.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 480254. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4802.54.00?

4802.54.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4802.54.00 im Zolltarif eingeordnet?

4802.54.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4802 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) > 480254 mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 40 g. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4802.54.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4802.54.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI17714/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4802.54.00?

KN-Code 4802.54.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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