Zolltarifnummer 4802.62.00: Papiere und Pappen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4802.62.00 steht für Papiere und Pappen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4802.62.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4802.62.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4802Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft)
- 4802.62in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen
- 4802.62.00Papiere und Pappen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4802.62.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um rechteckige Bögen aus Papier aus hauptsächlich mechanischem oder chemisch-mechanischem Halbstoff aus Holz und gebleichtem Halbstoff aus Holz, mit einem Quadratmetergewicht von 80 g oder weniger (Abmessungen: etwa 11,5 x 20 cm bzw. 2 x 30 cm). Das Papier der Bögen ist mehrheitlich in der Masse gefärbt. Die Papierbögen dienen z. B. zu Bastelzwecken. Insgesamt 138 Papierzuschnitte sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebenden Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Holzklammern, Regenbogenpapier, gewelltem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Watte, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, bunten Federn, Musterbeutelklammern und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-13, DEBTI-1299/24-15 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Sie können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: gefärbtes Papier) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Papiere, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803, andere als in den Unterpositionen 4802 10 bis 4802 54 genannte Papiere, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, von mehr als 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen" eingereiht.
Nepremazan strojno izdelan papir za potne liste, ki vsebuje več kot 10 % celuloznih vlaken, pridobljenih z mehaničnim ali kemično-mehaničnim postopkom, v listih, pri katerih ena stranica ne presega 435 mm in druga ne presega 297 mm, ne potiskan, zaščiten z vodnim znakom in drugimi zaščitnimi dodatki v papirju. Dimenzije: 186 x 270 mm. Gramatura: 90 g/m2.
Nepremazan strojno izdelan papir za potne liste, ki vsebuje več kot 10 % celuloznih vlaken, pridobljenih z mehaničnim ali kemično-mehaničnim postopkom, v listih pri katerih ena stranica ne presega 435 mm in druga ne presega 297 mm, ne potiskan, zaščiten z vodnim znakom in drugimi zaščitnimi dodatki v papirju. Dimenzije: 186 x 270 mm. Gramatura: 120 g/m2.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 4802 gehören jedoch nicht Filterpapiere und -pappen (einschließlich Papiere für Teebeutel), Filzpapiere und -pappen (RV E4805300). 6. Als „Kraftpapier und Kraftpappe" im Sinne dieses Kapitels gelten Papiere und Pappen mit einem auf die Gesamtfasermenge bezogenen Gehalt an Sulfat- oder Natronzellstoff von 80 GHT oder mehr (RV E4806000). 7. Soweit der Wortlaut der Positionen nichts anderes bestimmt, gehören Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Positionen 4801 bis 4811 aufweisen, zu der zuletzt genannten in Betracht kommenden Position (RV E4807000). 8. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4802.62.00?
Die Zolltarifnummer 4802.62.00 umfasst Papiere und Pappen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4802.62.00?
Der Drittlandszollsatz für 4802.62.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4802.62.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 480262. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4802.62.00?
4802.62.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4802.62.00 im Zolltarif eingeordnet?
4802.62.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4802 Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere und Pappen zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nicht perforiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Papiere der Position 4801 oder 4803; Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) > 480262 in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 435 mm und auf der anderen Seite nicht mehr als 297 mm messen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4802.62.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4802.62.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI1299/24-14. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4802.62.00?
KN-Code 4802.62.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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