Zolltarifnummer 4805.50.00: Filzpapier und Filzpappe
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4805.50.00 steht für Filzpapier und Filzpappe. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4805.50.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4805.50.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4805.50.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um Papier aus einem Fasergemisch aus nicht gebleichtem Halbstoff, bestehend deutlich überwiegend aus Baumwollfasern aus Abfällen der Textilindustrie und weniger als 80 GHT aus Kraftzellstoff (Angaben des Antragstellers) und somit nicht aus überwiegend mechanisch bzw. chemisch-mechanisch aufbereitetem Zellstoff. Das matte graublaue Papier ist weder gestrichen noch überzogen und hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g. Es wird in Rollen mit einer Rollenbreite von mehr als 36 cm gehandelt. Abbildung einer Probe siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den Positionen 4801 bis 4804 genannte Papiere, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, andere als in den Unterpositionen 4805 11 bis 4805 40 genannte Papiere, Filzpapier" zur Unterposition 4805 50 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um Papier aus einem Fasergemisch aus nicht gebleichtem Halbstoff, bestehend aus mehr als 95 GHT Bauwollfasern aus Abfällen der Textilindustrie, kein Zellstoff enthaltend (nach den Angaben des Antragstellers). Das graublaue Papier ist weder gestrichen noch überzogen und hat ein Quadratmetergewicht von 200 bis 350 g. Es wird in quadratischen oder rechteckigen Bogen mit Breiten und Längen von 60 bis 450 cm gehandelt. Abbildung einer Probe siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den Positionen 4801 bis 4804 genannte Papiere, weder gestrichen noch überzogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, andere als in den Unterpositionen 4805 11 bis 4805 40 genannte Papiere, Filzpapier" zur Unterposition 4805 50 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um Papier aus einem Fasergemisch aus nicht gebleichtem Halbstoff, bestehend deutlich überwiegend aus Bauwollfasern aus Abfällen der Textilindustrie und keinem Kraftzellstoff (Angaben des Antragstellers) und somit nicht aus überwiegend mechanisch bzw. chemisch-mechanisch aufbereitetem Zellstoff. Das graublaue Papier ist weder gestrichen noch überzogen und hat ein Quadratmetergewicht von 200 bis 350 g. Es wird in Rollen mit einer Rollenbreite von mehr als 36 cm gehandelt. Abbildung einer Probe siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den Positionen 4801 bis 4804 genannte Papiere, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, andere als in den Unterpositionen 4805 11 bis 4805 40 genannte Papiere, Filzpapier" zur Unterposition 4805 50 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um Papier aus einem Fasergemisch aus nicht gebleichtem Halbstoff, bestehend deutlich überwiegend aus Bauwollfasern aus Abfällen der Textilindustrie und weniger als 80 GHT aus Kraftzellstoff (Angaben des Antragstellers) und somit nicht aus überwiegend mechanisch bzw. chemisch-mechanisch aufbereitetem Zellstoff. Das matte graublaue Papier ist weder gestrichen noch überzogen und hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g. Es wird in Rollen mit einer Rollenbreite von mehr als 36 cm gehandelt. Abbildung einer Probe siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den Positionen 4801 bis 4804 genannte Papiere, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, andere als in den Unterpositionen 4805 11 bis 4805 40 genannte Papiere, Filzpapier" zur Unterposition 4805 50 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4805 50 00: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 4805 50 des HS. (entfallen) bis
Zu Unterposition 4805 50: Filzpapiere und -pappen sind Erzeugnisse, die aus einer faserigen Masse mit einem unterschiedlichen Grad an Saugfähigkeit hergestellt worden sind. Abfälle und Ausschuss von Papier oder Pappe, Halbstoffe aus Holz oder textile Abfälle in Form von Fasern wurden zu ihrer Herstellung verwendet. Filzpapiere und -pappen haben im Allgemeinen eine matt blaugraue Farbe und eine raue, faserige Oberseite, die Unreinheiten enthält. Sie werden u. a. für die Herstellung von Dachpappe und als Zwischenlagen für Lederartikel verwendet.
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4805.50.00?
Die Zolltarifnummer 4805.50.00 umfasst Filzpapier und Filzpappe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4805.50.00?
Der Drittlandszollsatz für 4805.50.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4805.50.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 480550. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4805.50.00?
4805.50.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4805.50.00 im Zolltarif eingeordnet?
4805.50.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4805 Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben > 480550 Filzpapier und Filzpappe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4805.50.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4805.50.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI24100/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4805.50.00?
KN-Code 4805.50.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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