Zolltarifnummer 4805.91.00: Andere Papiere und Pappen, andere, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4805.91.00 steht für Andere Papiere und Pappen, andere, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4805.91.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4805.91.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4805Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben
- 4805.91mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
- 4805.91.00Andere Papiere und Pappen, andere, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4805.91.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Feuilles de papier constituées de fibres papetières (dont des fibres de résineux) et d'un liant, d'un grammage de 22 g/m². Elles présentent un travail de finissage sur les 2 faces, non couchées ni enduites. Selon les données client, le papier est conditionné en rouleau d'une largeur de 170 cm. Il est destiné à être imprimé et utilisé comme papier d'emballage.
Feuilles de papier constituées de fibres papetières (dont des fibres de résineux) et d'un liant, d'un grammage de 19 g/m². Elles présentent un travail de finissage sur les 2 faces, non couchées ni enduites. Selon les données client, le papier est conditionné en rouleau d'une largeur de 170 cm. Il est destiné à être imprimé et utilisé comme papier d'emballage.
Feuille de papier, non couchée ni enduite, simplement découpée de forme rectangulaire, constituée de fines couches de nappes de fibres cellulosiques enchevêtrées (fibres d'origine papetière) d'un poids de 15 grs/m2. La consolidation des nappes de fibres est chimique et mécanique. L'article est conditionné en rouleau de 195 cm de large. Il est destiné à servir d’enveloppe pour des « Modern Oral Pouches», des sachets de nicotine sans tabac qui se placent dans la bouche entre la lèvre et la gencive.
Feuille simplement découpée de forme rectangulaire, constituée d'une nappe de fibres cellulosiques enchevêtrées, d'un poids de 15 g/m², de type papier non couché destiné à servir d’enveloppe pour des « Modern Oral Pouches» (sachets de nicotine). Ce papier est conditionné sous la forme d’un rouleau d’une largeur de 195 cm.
Feuille de papier, non couchée ni enduite, simplement découpée de forme rectangulaire, d'un poids de 32 grs/m2, destinée à être utilisée comme emballage de contact alimentaire, emballage de produits secs et emballage de produits d'hygiènes. Le produit est présenté en rouleau de 1250 mm x 5000 m (les dimensions peuvent varier en fonction du besoin du client).
Es handelt sich um Papier aus gebleichtem, chemischem Halbstoff (Sulfat- und Natronzellstoff) aus Holz (70 GHT; lt. Antragstellerin) und nicht papiermäßig aufgeschlossenen Pflanzenpartikeln (Gras; 30 GHT; lt. Antragstellerin). Das Papier ist weder gestrichen noch überzogen, hat ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, einen Aschegehalt von weniger als 3 GHT und einen Weißgrad von weniger als 60%. Es wird in rechteckigen Bogen eingeführt, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 36 cm und auf der anderen Seite mehr als 15 cm messen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den Positionen 4801 bis 4804 genannte Papiere, weder gestrichen noch überzogen, in Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, andere als in den Unterpositionen 4805 11 bis 4805 50 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger" zur Unterposition 4805 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Bei dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster handelt es sich nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um ein oberflächengeleimtes Papier aus hauptsächlich gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Jute und synthetischen Spinnststofffasern. Es hat ein Quadratmetergewicht von 12 g, einen Aschegehalt von weniger als 3 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60 % und einen Berstdruckindex von mehr als 2,5 kPa * m2/g. Die Ware ist in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm aufgemacht. Sie soll als Schablonenpapier bei Schablonenvervielfältigungsdruckern verwendet werden. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben" zur Unterposition 4805 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um gegautschte Papiere aus einer Mischung aus Sulfatzellstoff (gewichtsmäßig vorherrschend) und Polyesterfasern mit einem Quadratmetergewicht von 150, 130, 110, 85 oder 65 g. Die Fasermischungen enthalten keinen Halbstoff, der in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen wurde. Die Papiere sind weder gestrichen noch überzogen, haben einen Aschegehalt von weniger als 3 GHT, einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% und einen Berstdruckindex von mehr als 2,5 kPa x qm/g (somit keine Papiere der Position 4802). Der Anteil an Sulfatzellstoff beträgt jeweils weniger als 80 GHT (somit keine Kraftpapiere der Position 4804). Die Papiere liegen im maßgebenden Zeitpunkt in Rollen mit einer Breite von mehr als 36 cm vor. Derartige Waren gehören als "andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, andere als in den Unterpositionen 4805 11 bis 4805 50 genannte, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger" zur Unterposition 4805 91 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Unterteilungen dieser Nummer
- 4805.91.00.10Dekorpapier mit den folgenden Eigenschaften: - einem Quadratmetergewicht von 30-150 g, einem Aschegehalt zwischen 5 % und 50 %, - einer Saughöhe nach Klemm von mindestens 12 mm pro 10 Minuten oder einer Harzaufnahme von 20 % bis 200 %, - einer Nassfestigkeit von 6 bis 12 Newton (N) je 15 mm, - einer Luftdurchlässigkeit nach Gurley von 3 bis 80 Sekunden je 100 ml, - einer Glätte nach Bekk von 20 bis 300, - in Rollen mit einer Breite von bis zur 300 cm, - auch vorimprägniert mit einer Kombination aus Latex oder natürlichen Bindemitteln (z. B. Stärke), - ausgenommen Papiertapeten und ähnliche Wandverkleidungen, - ausgenommen mit Lösungen aus Melaminharz, Harnstoffharz, Phenolharz oder aus anderen duroplastischen oder thermoplastischen Harzen gesättigtes Papier.
- 4805.91.00.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4805.91.00?
Die Zolltarifnummer 4805.91.00 umfasst Andere Papiere und Pappen, andere, mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4805.91.00?
Der Drittlandszollsatz für 4805.91.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4805.91.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 480591. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4805.91.00?
4805.91.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4805.91.00 im Zolltarif eingeordnet?
4805.91.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4805 Andere Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder Bogen, nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben > 480591 mit einem Quadratmetergewicht von 150 g oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4805.91.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4805.91.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2024-04647. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4805.91.00?
KN-Code 4805.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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