Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4811.41.90: Papier und Pappe, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4811.41.90 steht für Papier und Pappe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4811.41.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4811.41.90
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4811Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
  3. 4811.41Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, selbstklebend
  4. 4811.41.90Papier und Pappe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4811.41.90

HS-Code4811.416 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4811.41.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26684/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-20

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren: 1. fünf Streifen aus Papier (Breite: etwa 12 mm, Länge: etwa 4 x 6 , 5 m bzw. 1 x 2 m), die schauseitig mit einer irisierenden oder metallischen Kunststofffolie bzw. mit farbigem Glitter verziert und auf der Rückseite mit einer schwach selbstklebenden Beschichtung auf Kunststoffbasis ausgestattet sind, wobei die Kunststoffschicht nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Streifen sind jeweils auf einer Papphülse zu einer Rolle aufgewickelt. 2. eine zusammengesetzte Ware in Form einer quaderförmigen Schachtel aus Pappe mit rechteckiger Aussparung auf der Vorderseite und Eurolochung an der Oberseite sowie einer eingesetzten gezahnten Abreißkante aus unedlem Metall zum Abtrennen der Streifen auf die jeweils erforderliche Länge. Die fünf Rollen sind gemeinsam in die unter 2. beschriebene Pappschachtel eingelegt und mit dieser in einem Schuber aus durchsichtiger Kunststofffolie für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Streifen sollen zu Dekorationszwecken (z. B. beim Verpacken von Geschenken oder Dekorieren von Karten) verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung, bei der die Rollen insbesondere im Hinblick auf die Anzahl/Menge den Charakter bestimmen. Derartige Waren gehören als "Papiere, überzogen, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809, 4810 oder 4818 beschriebenen Art, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, andere als mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen" zur Unterposition 4811 41 90 der Kombinierten Nomenklatur.

BEBTIDT.50.022.224Erteilt von BEGültig bis 2029-03-29

Dubbelzijdige zelfklevende tape bestaande uit een non-woven papieren drager aan beide zijden gecoat met een herpulpeerbare drukgevoelige lijm op basis van acrylpolymeer. Er is ook een release liner van siliconengecoat papier. De tape is wateroplosbaar en is ontworpen om te desintegreren tijdens het papierrecyclingproces. Het product wordt aangeboden op rollen van verschillende lengte en breedte. Het is geschikt voor werkzaamheden op hoge snelheid met automatische rolwisseling in de papier- en drukkerij-industrie.

FRBTIFR-BTI-2026-00382Erteilt von FRGültig bis 2029-03-22

Rouleau de papier adhésif de laize >10cm, fabriqué à partir de fibres cellulosiques, coloré dans la masse (coloris bleu), et comportant un adhésif de type acrylique sur une seule de ses faces. Ce produit est destiné à être imprimé puis découpé et déposé sur des contenants par dépose automatique. Le produit est conditionné filmé sur palette.

FRBTIFR-BTI-2026-00386Erteilt von FRGültig bis 2029-03-12

Rouleau de papier adhésif de laize >10cm, de coloris blanc, fabriqué à partir de fibres cellulosiques, et comportant un adhésif de type acrylique sur une seule de ses faces. Ce produit est destiné à être imprimé puis découpé et déposé sur des contenants par dépose automatique. Le produit est conditionné filmé sur palette.

FRBTIFR-BTI-2026-00380Erteilt von FRGültig bis 2029-03-12

Rouleau de papier adhésif de laize >10cm , fabriqué à partir de la superposition de couches distinctes, disposées ainsi (de la face extérieure vers la face auto-adhésive) : - couche de tontisses de fibres artificielles de viscose (rayonne) conférant une surface extérieure veloutée ; - une feuille de papier, faisant office de support, et constituée de fibres cellulosiques mélangées à un agglomérant de type PVC ; - un film de matière plastique transparent également en PVC, lui même recouvert d'un adhésif de type acrylique. Ce produit est destiné à être imprimé puis découpé et déposé sur des contenants par dépose automatique. Le produit est conditionné filmé sur des palettes.

FRBTIFR-BTI-2026-00381Erteilt von FRGültig bis 2029-03-12

Rouleau de papier adhésif de laize >10cm, fabriqué à partir de la superposition de couches distinctes, disposées ainsi (de la face extérieure vers la face auto-adhésive) : - couche de paillettes en matière plastique de type PMMA (polyméthacrylate de méthyle) conférant une surface légèrement irisée dans les tons cuivre ; - une feuille de papier, faisant office de support, et constituée de fibres cellulosiques ; - un film de matière plastique transparent en PVC, lui même recouvert d'un adhésif de type acrylique. Ce produit est destiné à être imprimé puis découpé et déposé sur des contenants par dépose automatique et peut avoir selon sa référence, plusieurs teintes et plusieurs aspects et textures allant de lisse à martelé ou strié. Le produit est conditionné filmé sur palette.

DEBTI46875/25-3Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die in einer bedruckten Pappschachtel mit Eurolochung verpackt sind: 1. Zwei auf einer Papphülse aufgerollte, einseitig schwach selbstklebende, 5 m lange Papierstreifen (Breite jeweils 15 mm, Länge etwa 5 m), die auf der Schauseite einfarbig gefärbt sind. 2. Ein auf einer Papphülse aufgerollter, einseitig schwach selbstklebender, 5 m langer Papierstreifen (Breite: etwa 15 mm, Länge etwa 5 m), der auf der Schauseite mit verschiedenen Mustern (Punkte bzw. Streifen) bedruckt sind. Sie sollen zu Dekorationszwecken (z. B. beim Verpacken von Geschenken oder Dekorieren von Karten) verwendet werden. 15 Pappschachteln (unterschiedliche Verkaufseinheiten) sind in einem Einmal-Verkaufsdisplay aufgemacht (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, überzogen, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809, 4810 oder 4818 beschriebenen Art, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, andere als mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen" zur Unterposition 4811 41 90 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI46875/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-01

Es handelt sich um Streifen aus Papier (Breite etwa 15 mm, Länge etwa 5 m), die auf der Schauseite jeweils einfarbig gefärbt und auf der Rückseite mit einer schwach selbstklebenden Beschichtung auf Kunststoffbasis ausgestattet sind. Die Streifen sind auf einer Papphülse aufgewickelt. Drei Rollen sind gemeinsam in einer bedruckten Pappschachtel mit Eurolochung verpackt. Sie sollen zu Dekorationszwecken (z. B. beim Verpacken von Geschenken oder Dekorieren von Karten) verwendet werden. 15 Pappschachteln (unterschiedliche Verkaufseinheiten) sind in einem Einmal-Verkaufsdisplay aufgemacht (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, überzogen, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809, 4810 oder 4818 beschriebenen Art, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, selbstklebend, andere als mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen" zur Unterposition 4811 41 90 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4811

Zu Position 4811: Hierher gehören bestimmte Fußbodenbeläge auf Papier- oder Pappunterlage, nicht als Wandverkleidungen geeignet. Nicht hierher gehören jedoch Waren die für die gleichen Zwecke sowohl als Fußbodenbeläge als auch als Wandverkleidungen verwendet werden können (Position 4823).

Pos. 4811

Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils).

Pos. 4811

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (48. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. November 2010): Waren in Form von Bestandteilen eines Aktenordners des KN Codes 4820 30 00, die in einer Warensendung in gleicher Anzahl und zur selben Zeit zur Zollabfertigung gestellt werden. Die Bestandteile sind: - eine sog. …

2. Position 4811 GE-EuG/EuGH 10.06.2026

2. Position 4811 GE-EuG/EuGH 10.06.2026

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4811.41.90?

Die Zolltarifnummer 4811.41.90 umfasst Papier und Pappe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4811.41.90?

Der Drittlandszollsatz für 4811.41.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4811.41.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481141. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4811.41.90?

4811.41.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4811.41.90 im Zolltarif eingeordnet?

4811.41.90 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art > 481141 Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, selbstklebend. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4811.41.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4811.41.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI26684/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4811.41.90?

KN-Code 4811.41.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.