Zolltarifnummer 4811.49.00.00.0: Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4811.49.00.00.0 steht für Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4811.49.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4811.49.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4811Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
- 4811.49andere
- 4811.49.00.00.0Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4811.49.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um einen auf einer Papphülse aufgerollten Streifen aus Papier (Länge: etwa 6000 m, Breite: etwa 5,0 bzw. 5,2 cm). Auf einer Seite ist das Papier gestrichen. Die andere Seite ist mit einem wasserlöslichen Kleber (Gummierung) ausgerüstet. Das Erzeugnis ist mit einer Papierbanderole, die mit einem Endlosmotiv bedruckt ist, verpackt. Das Papier dient zur Herstellung von Postwertzeichen (Briefmarken). Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen oder überzogen, auf der Oberfläche bedruckt, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, andere als selbstklebend" zur Codenummer 4811 49 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um einen auf einer Papphülse aufgerollten Streifen aus Papier (Länge: etwa 6000 m, Breite: etwa 5,0 bzw. 5,2 cm). Auf einer Seite ist das Papier gestrichen. Die andere Seite ist mit einem wasserlöslichen Kleber (Gummierung) ausgerüstet. Das Erzeugnis ist mit einer Papierbanderole, die mit einem Endlosmotiv bedruckt ist, verpackt. Das Papier dient zur Herstellung von Postwertzeichen (Briefmarken). Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen oder überzogen, auf der Oberfläche bedruckt, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, andere als selbstklebend" zur Codenummer 4811 49 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um einen auf einer Papphülse aufgerollten Streifen aus Papier (Länge: etwa 6000 m, Breite: etwa 5,0 bzw. 5,2 cm). Auf einer Seite ist das Papier gestrichen. Die andere Seite ist mit einem wasserlöslichen Kleber (Gummierung) ausgerüstet. Das Erzeugnis ist mit einer Papierbanderole, die mit einem Endlosmotiv bedruckt ist, verpackt. Das Papier dient zur Herstellung von Postwertzeichen (Briefmarken). Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen oder überzogen, auf der Oberfläche bedruckt, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, andere als selbstklebend" zur Codenummer 4811 49 00 00 0 des Zolltarifs.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 4811: Hierher gehören bestimmte Fußbodenbeläge auf Papier- oder Pappunterlage, nicht als Wandverkleidungen geeignet. Nicht hierher gehören jedoch Waren die für die gleichen Zwecke sowohl als Fußbodenbeläge als auch als Wandverkleidungen verwendet werden können (Position 4823).
Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils).
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (48. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. November 2010): Waren in Form von Bestandteilen eines Aktenordners des KN Codes 4820 30 00, die in einer Warensendung in gleicher Anzahl und zur selben Zeit zur Zollabfertigung gestellt werden. Die Bestandteile sind: - eine sog. …
2. Position 4811 GE-EuG/EuGH 10.06.2026
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4811.49.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 4811.49.00.00.0 umfasst Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4811.49.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4811.49.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4811.49.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481149. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4811.49.00.00.0?
4811.49.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4811.49.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4811.49.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art > 481149 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4811.49.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4811.49.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI9168/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4811.49.00.00.0?
Warennummer 4811.49.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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