Zolltarifnummer 4811.51.00: Papiere, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4811.51.00 steht für Papiere, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4811.51.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4811.51.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4811Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
- 4811.51gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
- 4811.51.00Papiere, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4811.51.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um einen Bogen aus weißem, gebleichtem Papier mit einem Quadratmetergewicht von 200 g. Die Oberfläche der Schauseite des Papierbogens ist matt und am Rand umlaufend neben der Bezeichnung des Herstellers, der Artikelnummer und Piktogrammen in mehreren Sprachen mit einem Text zur Handhabung des Papierbogens bedruckt. Der Papierbogen ist vorgestanzt, sodass zehn rechteckige Zuschnitte mit glatten Schnittkanten aus dem Papierbogen herausgelöst werden können. Die Rückseite des Papierbogens ist vollflächig mit einer dünnen Kunststofffolie überzogen, die weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Papierbogens ausmacht. Die Kunststofffolie gewährleistet den mechanischen Zusammenhalt des Bogens vor dessen Vereinzelung in die vorgestanzten Zuschnitte. Die Schauseite der Zuschnitte, welche mit den Abmessungen von etwa 85 x 54 mm das typische Visitenkartenformat aufweisen, sollen vor deren Vereinzelung mit einem handelsüblichen computergesteuerten Drucker mit dem Layout einer selbst gestalteten Visitenkarte bedruckt werden. Zehn dieser Papierbogen im DIN A4-Format sind in einer mit Produktinformationen farbig bedruckten Faltschachtel mit Euro-Lochung zur unmittelbaren Abgabe an den Endverbraucher verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, mit Kunststoff überzogen, bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809, 4810 oder 4818 beschriebenen Art, nicht mit einer Klebeschicht versehen, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g" zur Unterposition 4811 51 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Rektangulärt pappersark, enligt uppgift bestående av två lager kartong med beläggning av plast på ena sidan, hopfogade genom limning. Plastbeläggningen av polyeten (PE) bildar arkets utsidor. Plastskiktens tjocklek är mindre än hälften av varans totala tjocklek. Används t.ex. i storformatstryckerier. Arket är enligt uppgift tillverkat av helblekt kartong och har en vikt om 730 g/m2. Förekommer i olika storlekar med en längd av 1300–3200 mm, en bredd av 1040–2030 mm och en tjocklek av 1 mm.
Es handelt sich um ein dreilagiges Verbunderzeugnis mit einem Quadratmetergewicht von etwa 235 g, das zur Beschichtung von Werkstoffen für den Möbel- und Innenausbau verwendet werden soll . Es besteht aus einer Mittellage aus Kunststofffolie (Dicke etwa 0,013 mm) und zwei aufgeklebten Außenlagen aus gebleichtem, mit organischen Stoffen getränktem, weißem, nicht bedrucktem Papier (Dicken etwa 0,14 und 0,06 mm). Die Papierlagen lassen sich falten ohne dabei zu brechen, sodass das Material die wesentlichen Eigenschaften von Papier beibehält. Das Verbunderzeugnis wird in mit Papier verpackten Rollen gehandelt. Die Rollenbreite beträgt maximal 140 cm. Abbildung eines Probenabschnitts siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere mit Kunststoff getränkte und mit Kunststoff überzogene Papiere, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Unterposition 4811 51 00 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich zolltarifrechtlich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Dicke und die Bedeutung für die Verwendung durch die Papierlagen bestimmt wird.
Es handelt sich um zehn weiße, rechteckige Bogen aus gebleichtem Papier mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g zum Selbstdrucken von Visitenkarten (Format: DIN A4). Sie sind auf der Vorderseite mit Kunststoff gestrichen, der Rand ist mit Produktinformationen bedruckt. Nach dem Bedrucken können acht rechteckige vorgestanzte Visitenkarten herausgetrennt werden (Abmessungen: etwa 8,5 x 5,4 cm). Zehn dieser Bogen sind in einem mit Produktinformationen bedrucktem Umschlag aus Pappe mit Eurolochung verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g" zur Unterposition 4811 51 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um einen Bogen aus weißem, gebleichtem Papier mit einem Quadratmetergewicht von 200 g. Die Oberfläche der Schauseite des Papierbogens ist matt und am Rand umlaufend neben der Bezeichnung des Herstellers, der Artikelnummer und Piktogrammen in mehreren Sprachen mit einem Text zur Handhabung des Papierbogens bedruckt. Der Papierbogen ist vorgestanzt, sodass zehn rechteckige Zuschnitte mit glatten Schnittkanten aus dem Papierbogen herausgelöst werden können. Die Rückseite des Papierbogens ist vollflächig mit einer dünnen Kunststofffolie überzogen, die weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Papierbogens ausmacht. Die Kunststofffolie gewährleistet den mechanischen Zusammenhalt des Bogens vor dessen Vereinzelung in die vorgestanzten Zuschnitte. Die Schauseite der Zuschnitte, welche mit den Abmessungen von etwa 85 x 54 mm das typische Visitenkartenformat aufweisen, sollen vor deren Vereinzelung mit einem handelsüblichen computergesteuerten Drucker mit dem Layout einer selbst gestalteten Visitenkarte bedruckt werden. Zehn dieser Papierbogen im DIN A4-Format sind in einer mit Produktinformationen farbig bedruckten Faltschachtel mit Euro-Lochung zur unmittelbaren Abgabe an den Endverbraucher verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, mit Kunststoff überzogen, bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809, 4810 oder 4818 beschriebenen Art, nicht mit einer Klebeschicht versehen, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g" zur Unterposition 4811 51 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Kartonki, jota käytetään esimerkiksi ruokapakkauksissa ja kertakäyttöastioina. Tuote koostuu kolmesta valkaistusta kuitukerroksesta ja niiden lisäksi taustan puolella on PE-päällystyskerros. Pinta- ja taustakerros ovat valkaistua kemiallista massaa ja keskikerros on valkaistua mekaanista massaa. PE-päällystys on polyetyleeni-muovia. Kartongin neliömetripaino on 175-320 g/m2 ja sitä myydään sekä rullina että arkkeina.
Kartonki, jota käytetään esimerkiksi ruokapakkauksissa ja kertakäyttöastioina. Tuote koostuu kolmesta valkaistusta kuitukerroksesta ja niiden lisäksi taustan ja pinnan puolella on PE-päällystyskerros. Pinta- ja taustakerros ovat valkaistua kemiallista massaa ja keskikerros on valkaistua mekaanista massaa. PE-päällystys on polyetyleeni-muovia. Kartongin neliömetripaino on 175-320 g/m2 ja sitä myydään sekä rullina että arkkeina.
KRAFT PAPER, 160 GRAMMES PER SQUARE METRE (GSM). THE PAPER IS BLEACHED WHITE AND COATED WITH MEDIUM DENSITY POLYETHYLENE (MDPE) BETWEEN 10 AND 20 GSM ON BOTH SIDES. IT IS THEN COATED WITH SILICONE ON ONE SIDE. THE LAYERS OF PLASTIC DO NOT CONSTITUTE MORE THAN HALF OF THE TOTAL THICKNESS. THE PAPER MAY BE PRINTED WITH A LOGO OR INSTRUCTIONS REGARDING THE USE OF THE PAPER. THE PAPER IS PRESENTED ON ROLLS 210 X 380 MM. AN EXAMPLE OF USE IS AS A CARRIER FOR SUGAR PASTE FOR CAKE DECORATION.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 4811: Hierher gehören bestimmte Fußbodenbeläge auf Papier- oder Pappunterlage, nicht als Wandverkleidungen geeignet. Nicht hierher gehören jedoch Waren die für die gleichen Zwecke sowohl als Fußbodenbeläge als auch als Wandverkleidungen verwendet werden können (Position 4823). Zu Unterpositionen 4811 51 00 und 4811 59 00: Papiere und Pappen, mit Kunststoff gestrichen oder überzogen, gehören nur dann hierher, wenn die Dicke des Kunststoffs nicht die Hälfte der Gesamtdicke überschreitet (siehe die Anmerkung 2 g) zu Kapitel 48).
Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils).
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (48. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. November 2010): Waren in Form von Bestandteilen eines Aktenordners des KN Codes 4820 30 00, die in einer Warensendung in gleicher Anzahl und zur selben Zeit zur Zollabfertigung gestellt werden. Die Bestandteile sind: - eine sog. …
2. Position 4811 GE-EuG/EuGH 10.06.2026
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4811.51.00?
Die Zolltarifnummer 4811.51.00 umfasst Papiere, gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4811.51.00?
Der Drittlandszollsatz für 4811.51.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4811.51.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481151. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4811.51.00?
4811.51.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4811.51.00 im Zolltarif eingeordnet?
4811.51.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art > 481151 gebleicht, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 150 g. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4811.51.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4811.51.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI40286/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4811.51.00?
KN-Code 4811.51.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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