Zolltarifnummer 4811.90: Papiere, andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4811.90 steht für Papiere, andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4811.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4811.90
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4811Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
- 4811.90Papiere, andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4811.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Papper Packningsmaterial i form av ett ark med måtten 250 x 300 (B x L) mm och med en tjocklek av 1,5 mm. Enligt uppgift är packningsmaterialet asbestfritt och lätt att klippa eller skära till önskad storlek och form samt lämpligt att använda som packning till ventilkåpor, oljetråg, förgasare och växellådor etc.
Papper Packningsmaterial i form av ett ark med måtten 500 x 1000 (B x L) mm och med en tjocklek av 0,4 mm. Enligt uppgift är packningsmaterialet asbestfritt och lätt att klippa eller skära till önskad storlek och form samt lämpligt att använda som packning till ventilkåpor, oljetråg, förgasare och växellådor etc.
Papper Papper i rulle med måtten 500 X 1000 mm (B X L) och en tjocklek av 0,8 mm, försett med tryck av underordnad betydelse. Pappret är enligt uppgift impregnerat på båda sidor med en blandning av gelatin (animal glue) och mjukningsmedel. Varan är avsedd för utstansning av packningar till förgasare, växellådor, vattenpumpar m.m. och föreligger i detaljhandelsförpackning om en rulle/förpackning.
Papper Papper i form av ett rektangulärt ark med måtten 240 X 580 mm och en tjocklek av 0,4 mm, försett med tryck av underordnad betydelse. Pappret är enligt uppgift impregnerat på båda sidor med en blandning av gelatin (animal glue) och mjukningsmedel. Varan är avsedd för utstansning av packningar till förgasare, växellådor, vattenpumpar m.m. och föreligger i detaljhandelsförpackning om ett ark/förpackning.
Bei dem als "Faltungen aus Papier als Verpackung" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem vorgelgten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um ein etwa 20,9 x 29,4 cm großes, mehrfach gerilltes Blatt Papier. Im oberen Bereich ist es einseitig mit einem Firmenzeichen bedruckt. Es soll entlang der Rillungen geknickt und zu einem Verpackungsmittel, ähnlich einem Umschlag, für Glassteine gefaltet werden. Derartige Papiere gehören als "andere als in den Unterpositionen 4811 10 bis 4811 60 genannte Papiere, bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Unterposition 4811 90 des Harmonisierten Systems.
Bei dem als "Walkisoft 5115P" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich nach dem Untersuchungsergebnis und den Angaben der Antragstellerin um ein geprägtes Vlies aus Zellstofffasern und einem Bindemittel (Quadratmetergewicht etwa 74 g), das einseitig mit PE-Kunststoff beschichtet ist, wobei die Kunststoffschicht weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses ausmacht, in Rollen mit einer Breite von 1390 bis 1600 mm. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, mit Kunststoff überzogen, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" in die Unterposition 4811 90 des Harmonisierten Systems.
Bei der vorliegenden Probe handelt es sich nach dem Ergebnis der Untersuchung und den ergänzenden Angaben des Antragstellers um ein zweilagiges Verbunderzeugnis, in Rollen mit einer Breite zwischen 59,5 und 160 cm und einer Länge von etwa 1.400 m, bestehend aus: - einer Lage Filterpapier aus chemischem Halbstoff aus Holz, mit Phenolharz imprägniert, auf der Rückseite mit parallel verlaufenden Linien bedruckt, mit einem Quadratmetergewicht von etwa 210 g, - einer Lage Vliesstoff aus synthetischen Textilfasern, mit einem Quadratmetergewicht von etwa 52 g. Das Erzeugnis wird als Dieselfilter verwendet. Dabei wird nach den Angaben des Antragstellers die eigentliche Filterfunktion durch die Papierlage gewährleistet, während der Vliesstofflage eine unterstützende Funktion (Vorfiltrierung, Erhöhung der Lebensdauer) zukommt. Derartige, aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren gehören als "Papiere, mit Kunstharz getränkt, auf der Oberfläche bedruckt, in Rollen jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809, 4810 oder 4818 beschriebenen Art" zur Unterposition 4811 90 des Harmonisierten Systems, da ihr wesentlicher Charakter hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund des Gewichtes durch die Papierlage bestimmt wird.
Bei der als "Seidenpapier" bezeichneten Ware handelt es sich um einen etwa 75,5 x 50 cm großen Bogen aus einseitig geglättetem Papier aus chemischem Halbstoff aus Holz, weder gestrichen noch überzogen oder getränkt. Das Erzeugnis ist auf der Oberfläche mit dem wiederkehrendem Schriftzug "Marc Jacobs" bedruckt. Derartige Waren gehören als "Papiere, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Unterposition 4811 90 des Harmonisierten Systems.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 4811: Hierher gehören bestimmte Fußbodenbeläge auf Papier- oder Pappunterlage, nicht als Wandverkleidungen geeignet. Nicht hierher gehören jedoch Waren die für die gleichen Zwecke sowohl als Fußbodenbeläge als auch als Wandverkleidungen verwendet werden können (Position 4823). Zu Unterposition 4811 90 00: Hierher gehören z.B. Endlosformulare. Endlosformulare bestehen aus Papierbogen, im Allgemeinen gefaltet, oder aus Rollen, in regelmäßigen Abständen querperforiert, und bilden so aufeinander folgende, an der Perforierung abtrennbare Formulare. Sie enthalten Aufdrucke, die einer Vervollständigung bedürfen. Diese Erzeugnisse können außerdem an den Rändern Führungslochungen aufweisen, die ihre Verwendung insbesondere in Schnelldruckern oder Buchungsautomaten erlaubt. Nicht hierher gehören Endlosformularsätze (Unterposition 4820 40 00). (entfallen) bis
Zu Unterposition 4811 90: 1. Japanseidenpapier in Bogen zum Herstellen von Lampenschirmen, mit natürlichen getrockneten Pflanzenteilen und mit Motiven aus Metallstaub verziert und durch ein aufgepresstes sehr leichtes Gewebe aus natürlicher Seide verstärkt. 2. Pappe in rechteckigen Bogen mit einer Länge von mehr als 36 cm, auf einer Seite vollständig mit Aufdruck oder Bildern versehen, aus denen durch einfaches Zerschneiden Bucheinbände geschnitten werden können (in diesem Einzelfall besteht jeder Bogen aus acht vollständigen biegsamen Einbänden zum Einbinden von Büchern). Die aufgedruckten Texte und Illustrationen auf Waren dieser Art sind immer nebensächlicher Art, die die eigentliche Zweckbestimmung der Waren nicht ändern und ihnen nicht die Merkmale der Waren des Kapitels 49 verleihen. 3. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils).
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (48. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. November 2010): Waren in Form von Bestandteilen eines Aktenordners des KN Codes 4820 30 00, die in einer Warensendung in gleicher Anzahl und zur selben Zeit zur Zollabfertigung gestellt werden. Die Bestandteile sind: - eine sog. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4811.90?
Die Zolltarifnummer 4811.90 umfasst Papiere, andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4811.90?
Der Drittlandszollsatz für 4811.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4811.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4811.90?
4811.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4811.90 im Zolltarif eingeordnet?
4811.90 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4811.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4811.90 erfasst, zum Beispiel SETIL 2015-4455. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4811.90?
HS-Unterposition 4811.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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