Zolltarifnummer 4811.90.00: Papiere, andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4811.90.00 steht für Papiere, andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4811.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4811.90.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4811Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art
- 4811.90andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern
- 4811.90.00Papiere, andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4811.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus Papier (Format: etwa 17 , 5 x 7 , 5 cm), die einseitig im Wesentlichen mit einer schwarzen Musterung (etwa 4 , 2 cm breit) sowie fünf Feldern zum Beschriften wie z. B. Datum, Sealing Machine bedruckt sind. Der eigentliche Zweck der Ware ist die Überprüfung von Siegelgeräten, die Musterung zeigt dabei eventuelle Unregelmäßigkeiten und Beschädigungen in der Siegelnaht an. Die Aufdrucke wie Datum usw. sind ergänzend bzw. untergeordneter Art. 250 Stück sind in einer Pappschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere, auf der Oberfläche bedruckt, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Unterposition 4811 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
Papier bazowy o gramaturze ok. 65 g/m2, w zwojach, nawinięty na tekturową gilzę. Skład surowcowy to bielone włókna celulozowe, nasycone wypełniaczami mineralnymi (kaolin) oraz pigmentami (tlenkiem tytanu). Towar jest impregnowany na wskroś, za pomocą prasy do klejenia, wodną suspensją skrobi akrylowej o charakterze biopolimerowym, w której skrobia jest składnikiem dominującym, a komponent akrylowy pełni jedynie funkcję modyfikującą. Impregnacja częściowo zamyka strukturę porowatą papieru, poprawiając jego wytrzymałość na rozerwanie i rozwarstwienie oraz stabilność wymiarową, nie tworząc przy tym odrębnej, ciągłej warstwy polimerowej (filmu) na powierzchni, zachowując teksturę charakterystyczna dla papieru. Produkt jest matowy, nieprześwitujący, nie nasiąka wodą i zachowuje włóknistą strukturę przedarcia. Przeznaczony jako półprodukt do zadruku i lakierowania w produkcji folii finish do oklejania min. mebli. Wysokość zwoju mieści się w przedziale od 1400 do 2730 mm, masa od 788 do 1125 kg. Pakowany w role owinięte papierem pakowym i denkami tekturowymi na czołach.
Es handelt sich nach den Angaben der Antragstellerin um ein luftgelegtes Vlies (sog. Airlaid) aus mit Bindemitteln (z. B. Polymerdispersion) getränkten und verfestigten Zellulosefasern aus Nadelholz. Das Erzeugnis wird in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen gehandelt und soll durch Zuschneiden und Aufrollen zu Zigarettenfiltern weiterverarbeitet werden. Derartige Waren gehören als "andere Vliese aus Zellstofffasern, getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als die der in den Unterpositionen 4811 10 bis 4811 60 genannten Art" zur Unterposition 4811 90 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um weder gestrichenes noch überzogenes Kartonpapier in rechteckigen Bogen in den Abmessungen von etwa 17 , 4 cm x 24 , 5 cm. Das Papier ist auf der Oberfläche (Schauseite) mit einer Schicht aus Glitter aus Kunststoff in vier verschiedenen Farben verziert. Die vier Bogen sind gemeinsam mit weiteren Waren (Wackelaugen, Glitterbandrollen, Glitter Moosgummi, Eva-Formen, Eva-Glitter-Aufkleber, Glitter-Moosgummi MOSAIK, Pfeifenreiniger, Glitter Flakes, Glitter Pulver und Pompons) in einer Schachtel verpackt. Sie können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten oder zu Dekorationszwecken verwendet werden. -Antragstellerangaben- Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als „andere Papiere und Pappen, auf der Oberfläche verziert, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, keine Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Unterposition 4811 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um ein Vlies aus einem Fasergemisch, bestehend aus Zellulosefasern aus Nadelholz (gewichtsmäßig überwiegend), Glasfasern, Nitrilkautschuk und Farbstoffen. Das Vlies ist einseitig mit einem Endlosmotiv (Produktbezeichnung und Firmenlogo) bedruckt und liegt in Bogen oder Rollen unterschiedlicher Dicken vor. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den Unterpositionen (KN) 4811 1000 bis 4811 6000 genannte Vliese aus Zellstofffasern, auf der Oberfläche bedruckt, in Rollen oder in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art" zur Unterposition 4811 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um einen etwa 7,0 m langen und 5,7 cm breiten, aufgerollten Streifen aus Papier, der auf einer Seite mit einer organischen, thermoaktiven Verbindung gestrichen ist, die sich unter der Einwirkung von Hitze schwarz verfärbt. Das Erzeugnis dient als Nachfüllpapier, u. a. in digitalen Sofortbildkameras (nicht Gegenstand dieser vZTA). Abbildung siehe Anlage. Jeweils fünf Papierrollen sind in einem klarsichtigen Kunststoffbeutel mit Druckverschluss und einem mit Produktinformationen bedruckten Etikett verpackt. Derartige Waren gehören als „Papiere, gestrichen, in Rollen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als die der in Unterpositionen (KN) 4811 10 00 bis 4811 60 00 genannten Art“ zur Unterposition 4811 90 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um mit einer organischen Verbindung (Antragstellerangaben) beidseitig gestrichenes Recyclingpapier in rechteckigen Bogen (Abmessung: etwa 75 x 115 cm, Quadratmetergewicht: etwa 110 - 290 g/m²). Die Bogen werden zu Verpackungszwecken verwendet. Das Papier wird in vollen Paletten (3.000-5.000 Blatt pro Palette) gehandelt und ist mit Folie als Transportverpackung verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Papiere, gestrichen, in rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art, andere als die der in den Unterpositionen 4811 10 bis 4811 60 genannten Art" zur Unterposition 4811 9000 der Kombinierten Nomenklatur.
Feuille de papier, constituée de cellulose (résineux et viscose) à hauteur de 90% de sa masse totale, "couchée et imprégnée", par une sauce d’imprégnation composée majoritairement de Latex, associé à du PVA (Polyacétate de vinyle), à hauteur de 10% de sa masse totale, d'un poids pouvant varier entre 30 grs/m2 et 60 grs/m2 en fonction du besoin client, destinée à être utilisée comme emballage de contact alimentaire, emballage de produits secs et emballage de produits d'hygiènes. Le produit est présenté en rouleau de 1250 mm x 5000 m (les dimensions peuvent varier en fonction du besoin du client).
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 4811: Hierher gehören bestimmte Fußbodenbeläge auf Papier- oder Pappunterlage, nicht als Wandverkleidungen geeignet. Nicht hierher gehören jedoch Waren die für die gleichen Zwecke sowohl als Fußbodenbeläge als auch als Wandverkleidungen verwendet werden können (Position 4823). Zu Unterposition 4811 90 00: Hierher gehören z.B. Endlosformulare. Endlosformulare bestehen aus Papierbogen, im Allgemeinen gefaltet, oder aus Rollen, in regelmäßigen Abständen querperforiert, und bilden so aufeinander folgende, an der Perforierung abtrennbare Formulare. Sie enthalten Aufdrucke, die einer Vervollständigung bedürfen. Diese Erzeugnisse können außerdem an den Rändern Führungslochungen aufweisen, die ihre Verwendung insbesondere in Schnelldruckern oder Buchungsautomaten erlaubt. Nicht hierher gehören Endlosformularsätze (Unterposition 4820 40 00). (entfallen) bis
Zu Unterposition 4811 90: 1. Japanseidenpapier in Bogen zum Herstellen von Lampenschirmen, mit natürlichen getrockneten Pflanzenteilen und mit Motiven aus Metallstaub verziert und durch ein aufgepresstes sehr leichtes Gewebe aus natürlicher Seide verstärkt. 2. Pappe in rechteckigen Bogen mit einer Länge von mehr als 36 cm, auf einer Seite vollständig mit Aufdruck oder Bildern versehen, aus denen durch einfaches Zerschneiden Bucheinbände geschnitten werden können (in diesem Einzelfall besteht jeder Bogen aus acht vollständigen biegsamen Einbänden zum Einbinden von Büchern). Die aufgedruckten Texte und Illustrationen auf Waren dieser Art sind immer nebensächlicher Art, die die eigentliche Zweckbestimmung der Waren nicht ändern und ihnen nicht die Merkmale der Waren des Kapitels 49 verleihen. 3. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) Gerichtliche Entscheidungen (GE) – EuG/EuGH Urteil des Gerichts der Europäischen Union (2. Kammer) vom 10. Juni 2026 in der Rechtssache T-304/25: Eine zusammengesetzte Ware, die aus einer mit duroplastischen Harzen imprägnierten Lage Dekorpapier und zwei Decklagen aus reinem Harz besteht, wobei die Harze nicht vollständig ausgehärtet sind, und zur Beschichtung von Platten in Mehretagen-Heizpressen mit Kurztakt-Verfahren verwendet wird, fällt unter die KN-Position 3921, sofern der Kunststoff dieser Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Für die Bestimmung des Charakters relevante Merkmale können für eine solche Ware u.a. ihre Härte, ihre Brüchigkeit sowie ihre Wasserundurchlässigkeit, Hitzebeständigkeit und Kratzfestigkeit darstellen (vgl. Rz. 71 des Urteils).
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (48. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. November 2010): Waren in Form von Bestandteilen eines Aktenordners des KN Codes 4820 30 00, die in einer Warensendung in gleicher Anzahl und zur selben Zeit zur Zollabfertigung gestellt werden. Die Bestandteile sind: - eine sog. …
Unterteilungen dieser Nummer
- 4811.90.00.10Leichtgewichtiges Thermopapier mit einem Gewicht von 65 g/m² oder weniger; in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser (einschließlich Papier) von 40 cm oder mehr („Jumbo-Rollen“); mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten; mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung auf einer oder beiden Seiten; und mit oder ohne Deckschicht
- 4811.90.00.20Schwergewichtiges Thermopapier mit einem Gewicht von mehr als 65 g/m²; in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder mehr, einem Rollengewicht (einschließlich Papier) von 50 kg oder mehr und einem Rollendurchmesser (einschließlich Papier) von 40 cm oder mehr („Jumbo-Rollen“); mit oder ohne Grundbeschichtung auf einer oder beiden Seiten; mit einer wärmeempfindlichen Beschichtung auf einer oder beiden Seiten; und mit oder ohne Deckschicht
- 4811.90.00.90anderes
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4811.90.00?
Die Zolltarifnummer 4811.90.00 umfasst Papiere, andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4811.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 4811.90.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4811.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4811.90.00?
4811.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4811.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
4811.90.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4811 Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen Art > 481190 andere Papiere und Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4811.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4811.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI49272/25-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4811.90.00?
KN-Code 4811.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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