Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4818.90.90: Toilettenpapier und ähnliches Papier, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4818.90.90 steht für Toilettenpapier und ähnliches Papier, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4818.90.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
4818.90.90
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4818Toilettenpapier und ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
  3. 4818.90andere
  4. 4818.90.90Toilettenpapier und ähnliches Papier, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4818.90.90

HS-Code4818.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4818.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI47197/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-14

Es handelt sich um etwa 40 cm x 30 cm große Tücher aus einem Vlies aus Zellstoff. Die Tücher sind einseitig musterbildend geprägt und weisen abgerundete Ecken auf. Sie sind y-förmig eingeschnitten und mit einer dreieckigen Aussparung versehen. Die Erzeugnisse werden z. B. in der Physiotherapie, in Massagepraxen oder medizinischen Einrichtungen als hygienische Gesichtsunterlagen für Patienten und zum hygienischen Schutz der Liegeflächen verwendet. Jeweils 100 Stück sind gemeinsam in einer Verpackung und 1000 Stück in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung in die Position 3005 kommt nicht in Betracht, da die Tücher weder eindeutig zu medizinischen Zwecken aufgemacht sind, noch sich als Binden oder ähnliche Waren darstellen. Derartige Erzeugnisse gehören als "Betttücher und ähnliche Waren zu hygienischen Zwecken, aus Vliesen aus Zellstofffasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zur Unterposition 4818 9090 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI1150/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-15

Es handelt sich um durchscheinende, etwa 30 x 8 cm große, rechteckige Zuschnitte aus einem Vlies aus gewichtsmäßig vorherrschenden Zellstofffasern und künstlichen Spinnfasern (Viskose). Die Zuschnitte haben eine glatte und eine raue Seite, sind weder gestrichen oder überzogen noch getränkt, zu etwa 500 Stück in einer bedruckten Papierbanderole aufgemacht und werden zum Reinigen von Brillengläsern verwendet. - Antragstellerangaben - Derartige Waren gehören als "den Taschentüchern, Abschminktüchern und Handtüchern ähnliche Waren zu hygienischen Zwecken" zur Unterposition 4818 9090 der Kombinierten Nomenklatur.

NLBTI2025-0569Erteilt von NLGültig bis 2028-10-15

Een tussenproduct voor vochtig toiletpapier op rol met -volgens opgave- onder andere de volgende samenstelling en uiterlijke kenmerken: - bestemd voor vervaardiging van vochtig toiletpapier; - pulp; - viscose; - lyocell; - een wit vel met een breedte van 18 cm; - aangeboden op rollen met een diameter van 1000 mm tot 1200 mm.

DEBTI31586/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-05

Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachfolgend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einer Pappschachtel verpackt sind: 1. Mehrlagiges Vlies aus gebleichten Zellstofffasern (Tissue) in gerollter Form (Breite: etwa 10 cm). Das Vlies ist perforiert (300 Abschnitte der Größe 5 x 4 cm) und dient als Zellstofftupfer z. B. zum Auftragen von Salben, zur Reinigung und Desinfektion von Haut und Wunden, Aufnahme von Flüssigkeiten und Sekreten, sowie zur Polsterung von kleineren Verletzungen. 2. Vorrats- oder Aufbewahrungsbox aus transparentem Kunststoff. Die Ware dient als Spender für die unter 1. beschriebenen Ware. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren für chirurgische, medizinische oder hygienische Zwecke, aus Vliesen aus Zellstofffasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zur Unterposition 4818 9090 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI31586/25-2Erteilt von DEGültig bis 2028-10-05

Es handelt sich um ein mehrlagiges Vlies aus gebleichten Zellstofffasern (Tissue) in gerollter Form (Breite: etwa 10 cm). Das Vlies ist perforiert (500 Abschnitte der Größe 5 x 4 cm) und dient als Zellstofftupfer z. B. zum Auftragen von Salben, zur Reinigung und Desinfektion von Haut und Wunden, Aufnahme von Flüssigkeiten und Sekreten, sowie zur Polsterung von kleineren Verletzungen. Die Ware ist in einem mit Produktinformationen bedrucktem Folienbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren für chirurgische, medizinische oder hygienische Zwecke, aus Vliesen aus Zellstofffasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zur Unterposition 4818 9090 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI19648/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

Es handelt sich um ein etwa 58 x 58 cm großes, mehrlagiges, weiches Flächenerzeugnis mit folgendem Aufbau: 1. Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern, 2. weiche, watteähnliche Zwischenlage aus losen Zellstofffasern, 3. Außenlage aus bedruckter Kunststofffolie. Die Außenlagen sind im Randbereich miteinander verklebt. Das Erzeugnis ist zum einmaligen Gebrauch bestimmt und wird beim Wickeln von Babys als hygienische Unterlage verwendet. Die Mittellage dient dabei sowohl der Polsterung des Untergrunds als auch als Sauglage. Die sog. Wickelunterlagen sind zu zehn Stück in einem Beutel aus Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren zu hygienischen Zwecken, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zur Unterposition 4818 9090 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI2813/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-15

Es handelt sich um rechteckige, zweilagige Flächenerzeugnisse, bestehend aus einer Lage aus weißem Vlies aus Zellstofffasern (Tissue) und einer Lage aus einer dünnen Kunststofffolie, die durch Pressen und Prägen miteinander verbundenen sind. Die Dicke der Kunststofffolie beträgt weniger als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses. Zusätzlich können in Längsrichtung parallel zueinander 10 bis 48 Fäden aus Filamentgarn zwischen den Lagen eingelegt sein. Die Waren werden im medizinischen Bereich zum Abdecken von Tragen, Liegen oder Betten als Schutz vor Verschmutzung verwendet und sind zu 25 Stück in etikettierter Kunststofffolie verpackt. Die Auflagen sind in folgenden Abmessungen erhältlich: etwa 80 x 140 cm, 80 x 175 cm, 80 x 210 cm (mit und ohne Fäden), 100 x 210 mit 48 Fäden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den Betttüchern ähnliche Waren aus Vliesen aus Zellstofffasern" zur Unterposition 4818 9090 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI3932/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-15

Es handelt sich um ein etwa 1,1 x 1,9 m großes, mehrlagiges Flächenerzeugnis mit folgendem Aufbau: 1. Eine Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern, 2. je nach Ausführung zwei, vier, sechs oder zehn Innenlagen aus Tissue-Papier, 3. eine Außenlage aus Vliesstoff aus Chemiefasern. Die Lagen sind im Randbereich miteinander durch Prägung verfestigt. Das Erzeugnis wird beim Patiententransport und bei der Ersten Hilfe als Einwegdecke zu hygienischen Zwecken verwendet. Die Decke ist in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Krankenhaus oder zu hygienischen Zwecken, aus Papier oder Vliesen aus Zellstofffasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zur Unterposition 4818 9090 der Kombinierten Nomenklatur.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4818

Zu Unterpositionen 4818 90 10 und 4818 90 90: Hierher gehören auch Krankenunterlagen. Nicht hierher gehören Waren, die aus Kombinationen von Papiermaterial wie Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern mit einem superabsorbierenden Polymer (SAP) bestehen, deren Hauptfunktion in der Aufnahme von wässrigen Lösungen durch das SAP besteht (siehe Erläuterung zu Unterposition 3924 90 00 dritter Absatz).

Pos. 4818

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855 /00) geändert durch Verordnung (EG) Nr.705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EG Nr. L 118/18/)/), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Toilettennecessaires, die von Fluggesellschaften an Fluggäste (während des Fluges oder an ihrem Zielort, falls das Gepäck nicht verfügbar ist), verteilt werden, bestehend aus einem rechteckigen Spinnstoffbeutel (etwa 25 × 16 × 12 cm), mit Innenfutter aus Kunststoff, u.a. …

Pos. 4818

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 4. September 2015, Az.:RS 4 K 122/14 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Strittig ist die zolltarifliche Einreihung von Einmaldecken für den Einsatz im Rettungsdienst und in Krankenhäusern, die einzeln in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind, wobei die beiden äußeren Lagen aus fast transparentem synthetischem Vliesstoff und zwei innere Lagen aus gekrepptem Papier aus Zellstoff bestehen. Entscheidungsgründe: … Die Einmaldecken sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 3 b) einzureihen, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang (Dicke) sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papierlagen bestimmt wird (KN-Code 4818 9090). …

Pos. 4818

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Der Ausschuss hat mehrheitlich folgende Entscheidung getroffen: Bettschutzauflagen, die Hygieneartikel sind, mit einer Größe von etwa 60 x 90 cm, die aus drei Lagen bestehen (die obere Lage besteht aus Vliesstoffen (Position 5603), die mittlere Lage besteht aus Zellstoffwatte (Position 4803), die untere Lage besteht aus eine Kunststofffolie aus Polyethylen (Position 3920)), die als Wegwerfartikel konzipiert sind, die ein Auslaufen von Körperflüssigkeiten auf Betten, Operationstischen usw. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4818.90.90?

Die Zolltarifnummer 4818.90.90 umfasst Toilettenpapier und ähnliches Papier, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4818.90.90?

Der Drittlandszollsatz für 4818.90.90 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4818.90.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4818.90.90?

4818.90.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4818.90.90 im Zolltarif eingeordnet?

4818.90.90 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4818 Toilettenpapier und ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern > 481890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4818.90.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4818.90.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI47197/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4818.90.90?

KN-Code 4818.90.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.