Zolltarifnummer 4818.90.90.00.0: Toilettenpapier und ähnliches Papier, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4818.90.90.00.0 steht für Toilettenpapier und ähnliches Papier, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4818.90.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4818.90.90.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4818Toilettenpapier und ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
- 4818.90andere
- 4818.90.90andere
- 4818.90.90.00.0Toilettenpapier und ähnliches Papier, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4818.90.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus einem festen Vlies aus nicht versponnenen Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Baumwolle (Abmessungen: etwa 3,5 x 2,2 x 0,2 cm). Die Zuschnitte dienen als Ersatzvliese für Autobedufter und sollen mit Raumduft beträufelt und in eine Halterung eingebracht werden. Zehn Vliese sind in einen Kunststoffbeutel eingesteckt und in einer mit Produktangaben bunt bedruckten Faltschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, auf Größe oder auf Form zugeschnitten, andere als in den Unterpositionen 4818 10 10 bis 4818 90 10 genannte" zur Codenummer 4818 9090 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus einem festen Vlies aus nicht versponnenen Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Baumwolle (Abmessungen etwa 3,5 x 2,2 x 0,2 cm). Die Zuschnitte dienen als Vliese für ein Beduftungsgerät und sollen mit ätherischen Öl beträufelt in eine Halterung eingebracht werden. Fünf Vliese sind gemeinsam in einen Kunststoffbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, auf Größe oder auf Form zugeschnitten, andere als in den Unterpositionen 4818 10 10 bis 4818 90 10 genannte" zur Codenummer 4818 9090 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um rechteckige Zuschnitte aus einem festen Vlies aus nicht versponnenen Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Baumwolle (Abmessungen: etwa 3,5 x 2,2 x 0,2 cm). Die Zuschnitte dienen als Ersatzvliese für Autobedufter und sollen mit Raumduft beträufelt in eine Halterung eingebracht werden. Zehn Vliese sind in einen Kunststoffbeutel eingesteckt und in einer mit Produktangaben bedruckten Faltschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, auf Größe oder auf Form zugeschnitten, andere als in den Unterpositionen 4818 1010 bis 4818 9010 genannte" zur Codenummer 4818 9090 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um kreisrunde Zuschnitte aus einem festen Vlies aus nicht versponnenen Zellstofffasern (gewichtsmäßig vorherrschend) und Baumwolle (Durchmesser etwa 2,5 cm). Die Zuschnitte dienen als Ersatzvliese für einen Raumbedufter und sollen mit ätherischem Öl beträufelt in ein dafür vorgesehenes Gerät eingelegt werden. Zehn Vliese sind in einen Kunststoffbeutel eingesteckt und in einer mit Produktangaben bedruckten Faltschachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, auf Größe oder auf Form zugeschnitten, andere als in den Unterpositionen 4818 10 10 bis 4818 90 10 genannte" zur Codenummer 4818 90 90 00 0 des Zolltarifs, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Gewicht durch den Papierhalbstoff bestimmt wird.
Es handelt sich um einlagige Reinigungstücher zu hygienischen Zwecken aus einem Vlies aus 55 GHT Zellstofffasern (charakterbestimmend) und 45 GHT synthetischen Chemiefasern (PES). Die Ware liegt als quadratische Zuschnitte vor (Abmessungen: etwa 22,9 x 22,9 cm bzw. 30,5 x 30,5 cm). 300 Stück (unsteril) sind in einem Kunststofffolienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, zehn Beutel sind in einem Karton aus Pappe verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den Tischtüchern ähnliche Waren zu hygienischen Zwecken, aus Vliesen aus Zellstofffasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zur Codenummer 4818 9090 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um eine oben offene, geklebte Tüte aus Papier mit Bodenfalte (Breite etwa 37 cm, Höhe etwa 25 cm), die auf der Außenseite mit einer dünnen Wachsschicht überzogen ist. Auseinandergefaltet wird die Tüte in den Aschebehälter einer mit Propangas betriebenen sogenannten Verbrennungstoilette (nicht Gegenstand dieser Auskunft) eingelegt. Die in die Tüte fallenden Exkremente werden zusammen mit dieser im Aschebehälter der Toilette verbrannt. 500 Stück dieser zum einmaligen Gebrauch bestimmten Tüten sind in einer mit Produktinformationen bedruckten Faltschachtel verpackt. Abbildungen siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren zu hygienischen Zwecken, aus Papier, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zur Codenummer 4818 90 90 00 0 des Zolltarif.
Es handelt sich um einlagige Reinigungstücher zu hygienischen Zwecken aus einem Vlies aus 55 GHT Zellstofffasern und 45 GHT synthetischen Chemiefasern (PES). Die Ware liegt als quadratische Zuschnitte vor (Abmessungen: etwa 22,9 x 22,9 bzw. 30,5 x 30,5 cm) und ist zu 20 Stück (steril) bzw. 300 Stück (unsteril) in einem Kunststofffolienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zehn solcher Beutel sind in einem weiteren Kunststofffolienbeutel verpackt, von denen sich zehn Stück in einem Karton aus Pappe befinden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren zu hygienischen Zwecken, aus Vliesen aus Zellstofffasern, in Aufmachung für den Einzelverkauf" zur Codenummer 4818 90 90 00 0 des Zolltarifs, da es sich um aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch die Zellstofffasern bestimmt wird.
Es handelt sich um weiße, durchscheinende Zuschnitte aus Papier (Format etwa 17 x 11,5 cm, einmal auf etwa 17 x 5,9 cm gefalzt), die entlang der beiden Längsseiten einen gezackten Rand aufweisen. Das Papier ist weder gestrichen oder überzogen noch getränkt und zu etwa 700 Blatt gebündelt und mit einer Banderole aus Papier verpackt. Sie sollen als Reinigungspapier für Brillen und Sichtscheiben verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "den Taschentüchern, Abschminktüchern und Handtüchern ähnliche Waren zu hygienischen Zwecken" zur Codenummer 4818 9090 00 0.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 4818 90 10 und 4818 90 90: Hierher gehören auch Krankenunterlagen. Nicht hierher gehören Waren, die aus Kombinationen von Papiermaterial wie Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern mit einem superabsorbierenden Polymer (SAP) bestehen, deren Hauptfunktion in der Aufnahme von wässrigen Lösungen durch das SAP besteht (siehe Erläuterung zu Unterposition 3924 90 00 dritter Absatz).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. L 332/41) (RV L 2855 /00) geändert durch Verordnung (EG) Nr.705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (ABl. EG Nr. L 118/18/)/), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Toilettennecessaires, die von Fluggesellschaften an Fluggäste (während des Fluges oder an ihrem Zielort, falls das Gepäck nicht verfügbar ist), verteilt werden, bestehend aus einem rechteckigen Spinnstoffbeutel (etwa 25 × 16 × 12 cm), mit Innenfutter aus Kunststoff, u.a. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 4. September 2015, Az.:RS 4 K 122/14 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Strittig ist die zolltarifliche Einreihung von Einmaldecken für den Einsatz im Rettungsdienst und in Krankenhäusern, die einzeln in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind, wobei die beiden äußeren Lagen aus fast transparentem synthetischem Vliesstoff und zwei innere Lagen aus gekrepptem Papier aus Zellstoff bestehen. Entscheidungsgründe: … Die Einmaldecken sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift (AV) 3 b) einzureihen, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang (Dicke) sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papierlagen bestimmt wird (KN-Code 4818 9090). …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 187. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 5. bis 8. März 2018: Der Ausschuss hat mehrheitlich folgende Entscheidung getroffen: Bettschutzauflagen, die Hygieneartikel sind, mit einer Größe von etwa 60 x 90 cm, die aus drei Lagen bestehen (die obere Lage besteht aus Vliesstoffen (Position 5603), die mittlere Lage besteht aus Zellstoffwatte (Position 4803), die untere Lage besteht aus eine Kunststofffolie aus Polyethylen (Position 3920)), die als Wegwerfartikel konzipiert sind, die ein Auslaufen von Körperflüssigkeiten auf Betten, Operationstischen usw. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4818.90.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 4818.90.90.00.0 umfasst Toilettenpapier und ähnliches Papier, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4818.90.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4818.90.90.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4818.90.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4818.90.90.00.0?
4818.90.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4818.90.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4818.90.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4818 Toilettenpapier und ähnliches Papier, Zellstoffwatte oder Vliese aus Zellstofffasern, von der im Haushalt oder zu sanitären Zwecken verwendeten Art, in Rollen mit einer Breite von 36 cm oder weniger, oder auf Größe oder auf Form zugeschnitten; Taschentücher, Abschminktücher, Handtücher, Tischtücher, Servietten, Betttücher und ähnliche Waren zum Gebrauch im Haushalt, im Krankenhaus, bei der Körperpflege oder zu hygienischen Zwecken, Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern > 481890 andere > 48189090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4818.90.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4818.90.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI25614/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4818.90.90.00.0?
Warennummer 4818.90.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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