Zolltarifnummer 4819.30.00: Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4819.30.00 steht für Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4819.30.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4819.30.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4819Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
- 4819.30Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr
- 4819.30.00Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4819.30.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um etwa 40 x 16 x 45 cm (B x T x H) große Blockbodenbeutel (Stericlin Tragetaschen, Artikel-Nr. 3FSZB710110) aus Papier, die am oberen Rand mit zwei Tragegriffen ausgestattet sind. Eine Seite ist jeweils mit einem Beschriftungsfeld bedruckt, in das die Daten (z. B. Abteilung und Name) eines Patienten eingetragen werden sollen. Die Beutel dienen zur Aufbewahrung der persönlichen Gegenstände eines Patienten, z. B. im Krankenhaus. 200 Beutel sind mit beiliegenden, zum Verschließen der Beutel dienenden Etiketten in einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr, aus Papier" zur Unterposition 4819 3000 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine Warenzusammenstellung handelt, der die Blockbodenbeutel aufgrund des Umfangs und im Hinblick auf die Verwendung ihren wesentlichen Charakter verleihen.
Es handelt sich um einen zweilagigen Staubsaugerbeutel mit einer Außenlage aus Papier aus Halbstoff aus Holz (gewichtsmäßig vorherrschend) und Chemiefasern sowie einer Innenlage aus Papiervlies aus Halbstoff aus Holz (gewichtsmäßig vorherrschend) und Chemiefasern. Der Beutel mit einer Bodenbreite von etwa 48 cm ist auf der Außenseite mit Produktinformationen bedruckt und an den Schmalseiten mehrfach umgeschlagen und verklebt (Größe etwa 48 x 27 cm). An einer Seite ist eine mit Pappe verstärkte Öffnung angebracht, die mit einer ringförmigen Rosette aus Kautschuk oder Kunststoff abgedeckt ist. Der Beutel ist zur Verwendung in bestimmten Typen von Nass-/Trockensaugern bestimmt und zu 12 Stück in einem bedruckten Karton verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr, aus Papier oder Vliesen aus Zellstofffasern" zur Unterposition 4819 30 00 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang durch das Papier aus überwiegend Zellstofffasern bestimmt wird.
Bei dem vorgelegten Warenmuster und nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen etwa 52,0 cm hohen, auf der Außenseite mit schlagwortartigem Text (z. B. "Deluxe Laundry Service") bedruckten Rundbodensack (Bodendurchmesser etwa 40,5 cm), bestehend aus zusammengenähten Zuschnitten aus mit Kunststoff getränktem Papier. Der obere Rand ist etwa 2,7 cm nach innen umgeschlagen und mit einem Draht aus unedlem Metall verstärkt. Das Erzeugnis ist mit zwei Tragegriffen ausgestattet und soll als Wäschesack zur Aufnahme von Schmutzwäsche dienen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr" zur Unterposition 4819 30 00 der Kombinierten Nomenklatur.
Een tas van papier met een deklaag van kunststof in vellen met onder meer de volgende kenmerken: - een bodembreedte van 40 cm of meer; - aan de bovenzijde voorzien van 2 handvaten van textiel; - de dikte van de kunststof deklaag is minder dan de helft van het totaal; - de buitenzijde is voorzien van een logo en een merknaam; - met afmetingen van ongeveer 42 x 34 x 12 cm. De tas kan niet worden aangemerkt als een bergingsmiddel zoals bedoeld bij GS-post 4202.
Bei der als "Beutel aus Papier" bezeichneten Ware handelt es sich um einen schwarzen, geklebten, auf der Außenseite mit einem Firmenlogo bedruckten Tragebeutel aus Papier aus Halbstoff aus Holz (Größe im flachliegenden Zustand etwa 59,5 x 49,5 cm), mit Seitenfalten und rechteckigem Boden (Größe etwa 59,5 x 15 cm). Das Papier ist einseitig (Außenseite) mit einer Kunststofffolie überzogen, wobei die Dicke der Kunststofffolie nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses ausmacht. Der Boden und der im Öffnungsbereich nach innen eingeschlagene Rand sind mit Kartonzuschnitten verstärkt. Der Beutel ist mit zwei Trageschlaufen aus schwarzen Spinnstoffkordeln versehen. Derartige Waren gehören als "Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr, aus Papier" zur Unterposition 4819 3000 der Kombinierten Nomenklatur.
SAC D’EMBALLAGE EN PAPIER DE FORME RECTANGULAIRE (ENVIRON 54x46x12 CM), D’UNE LARGEUR A LA BASE EXCEDANT 40 CM (54 CM ENVIRON), AVEC DES POIGNEES EN MATIERE TEXTILE (FICELLE). CE SAC D’EMBALLAGE EST TEINT ET COMPORTE DES MENTIONS IMPRIMEES (NOM DE LA MARQUE)
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel Zu dieser Gruppe gehören gewöhnlich Behältnisse und Gefäße jeder Größe, für die Verpackung, den Transport, die Lagerung oder den Verkauf von Waren, in einfacher oder feiner Ausführung (verziert usw.). Zu dieser Position gehören Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, zylindrische Behälter, Trommeln aus Pappe (Container), gewickelt oder in anderer Weise hergestellt, auch mit Reifen aus anderem Material; Papphülsen, mit oder ohne Deckel, zum Verpacken von Zeitschriften, Plänen, Dokumenten usw.; Schutzbeutel für Bekleidung; Töpfe und Becher (auch paraffiniert), für Milch, Konfitüren, Säfte usw. Hierher gehören auch Papierbeutel zu speziellem Gebrauch, wie z. B. Beutel für Staubsauger, Beutel zur Verwendung bei Reisekrankheit und Schachteln und Hüllen für Schallplatten. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1228/2013 der Kommission vom 28. November 2013 (ABl. EU Nr. L 322/6) (RV L 1228/13) Die Ware ist eine rechteckige Schachtel aus festem Karton mit einer äußeren Oberfläche aus Kunststofffolie, die nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Schachtel ist wie ein Kasten mit einer einzelnen Schublade aufgebaut, die aus der Schachtel herausgezogen wird und beim Öffnen der Schachtel eine Flasche sichtbar machen soll. Die Schublade ist zur Aufbewahrung einer Flasche Wein mit spezifischen Abmessungen bestimmt. An einer Innenwand der Schublade ist eine Ausbuchtung und an der gegenüberliegenden Innenwand ein ringartiges Gebilde befestigt. Das ringartige Gebilde soll das obere Ende einer Flasche umschließen und die Ausbuchtung soll sich in den Hohlraum am Boden einer Flasche einpassen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025: Warenbeschreibung: Geschenkbox für Kosmetikprodukte, die für vier Kosmetikprodukte ausgelegt ist (eine 40-ml-Körperlotion, eine 50-ml-Körpercreme, ein 20-ml-Eau de Parfum und ein 100-ml-Eau de Parfum). Es handelt sich um eine starre Schachtel aus Pappe (Maße: Länge: 12,5 cm, Diagonale: 32,5 cm, Höhe: 9 cm), die mit einem mit dekorativen Mustern bedruckten Papierbogen überzogen ist. Sie hat eine parallelepipedische Form mit einem achteckigen Boden. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4819.30.00?
Die Zolltarifnummer 4819.30.00 umfasst Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4819.30.00?
Der Drittlandszollsatz für 4819.30.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4819.30.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481930. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4819.30.00?
4819.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4819.30.00 im Zolltarif eingeordnet?
4819.30.00 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art > 481930 Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4819.30.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4819.30.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI13581/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4819.30.00?
KN-Code 4819.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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