Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4819.30.00.00.0: Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4819.30.00.00.0 steht für Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4819.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4819.30.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4819Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
  3. 4819.30Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr
  4. 4819.30.00.00.0Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4819.30.00.00.0

HS-Code4819.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4819.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4819.30.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4819.30.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI16564/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-06-28

Bei der Ware handelt es sich um einen geklebten Beutel mit Seitenfalte aus doppelt gelegtem Papier. Der Beutel weist in der Mitte der Bodenbreite eine kreisrunde mit einem gummielastischen Dichtungsring versehene Öffnung (Durchmesser ca. 4,5 cm) auf. Rund um die Öffnung ist ein Konturierter Zuschnitt aus perforierter Zuschnitte aus Pappe zum Einschub in die Halterung eines Nass-Trockensaugers aufgeklebt. Der Beutel dient dem Aufffangen von Staub und Schmutz und ist zur einmaligen Verwendung bestimmt. Die Erzeugnisse sind zu 5 Stück in einem mit Produkthinweisen bedruckten Karton verpackt. Abmessungen (flachliegend gemessen): 47 cm x 24 cm (Höhe x Bodenbreite) Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Säcke und Beutel mit einer Bodentiefe von 40 cm oder mehr, aus Papier und Pappe" zur Codenummer 4819 30 00 00 0 des Zolltarifs.

DEBTI57171/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-11-24

Es handelt sich um einen geklebten, etwa 60 x 48 x 15 cm (Breite x Höhe x Tiefe) großen Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus weißem Papier. Die Außenseiten sind mit einem Markenlogo und -namen eines Schuhherstellers bedruckt. Der rechteckige Boden mit einer Breite von mehr als 40 cm ist innen mit einem Pappzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist etwa 5 cm nach innen eingeschlagen, an beiden Längsseiten mit Pappzuschnitten verstärkt und je Seite zweimal gelocht. Durch jedes Lochpaar ist eine als Trageschlaufe dienende, Spinnstoffkordel gezogen und an den Enden verknotet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr, aus Papier" zur Codenummer 4819 30 00 00 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach Umfang sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Papier- und Pappanteile bestimmt wird.

DEBTI18677/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-17

Bei dem vorliegenden Warenmuster und nach den vorgelegten Unterlagen handelt sich um einen etwa 40 x 16 x 45 cm (B x T x H) großen Blockbodenbeutel aus Papier, der am oberen Rand mit zwei Tragegriffen ausgestattet ist. Auf einer Seite ist er mit einem Beschriftungsfeld bedruckt, in das die Daten (z. B. Abteilung und Name) eines Patienten eingetragen werden sollen. Der Beutel dient zur Aufbewahrung der persönlichen Gegenstände eines Patienten, z. B. im Krankenhaus. 200 Beutel sind in einem Karton verpackt. Die Beutel werden mit beiliegenden Etiketten verschlossen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr, aus Papier" zur Codenummer 4819 30 00 00 0 des Zolltarifs.

DE16402/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-12-02

Bei der als "Geschenktüte Big" bezeichneten Ware handelt es sich nach dem vorliegenden Warenmuster um einen Blockbodenbeutel mit Seitenfalten und einem rechteckigen, mit Kartonpapier verstärkten Boden (Größe etwa 50,7 x 17,8 cm) aus mit Kunststofffolie überzogenem Kartonpapier (Größe des zusammengefaltetem Beutels etwa 50,7 x 73,0 cm). Die Lage der Kunststofffolie beträgt weniger als die Hälfte der Gesamtdicke. Die Tüte ist mit Abbildungen von Weihnachtsschmuck und Sternen sowie der Aufschrift "Herzliche Weihnachtsgrüße" bedruckt. Der obere Rand ist etwa 4,3 cm nach innen umgeschlagen, an den Längsseiten mit Kartonpapier verstärkt und jeweils zweimal gelocht. Durch diese Löcher ist jeweils eine als Trageschlaufe dienende Kordel aus Spinnstoff gezogen. An einer Kordel befindet sich ein rundes Etikett (Durchmesser etwa 6,0 cm), das beschriftet werden kann. Abbildung siehe Anlage. Derartige aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Codenummer 4819 3000 00 0 des Elektronischen Zolltarifs, weil das Papier nach Umfang und Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Ware bestimmt.

DEK/415/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-03-13

Es handelt sich um einen geklebten, außen roten und innen braunen Tragebeutel aus Papier aus chemischem Halbstoff aus Holz (Größe des zusammengefalteten Beutels etwa 40,5 x 35 cm), mit Seitenfalten und rechteckigem Boden (Größe etwa 40,5 x 11,5 cm). Die beiden Schauseiten sind jeweils mit einem Firmenlogo und dem Schriftzug "mehr als Geschenke ...", die beiden Seitenfalten sind jeweils mit Name und Anschrift der Herausgeberin versehen. Im Öffnungsbereich des Beutels sind zwei Henkel aus braunem Papiergarn eingeklebt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr, aus Papier" zur Codenummer 4819 3000 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.

DEK/701/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-05-30

Bei dem als "große Weihnachts-Papiertasche mit Weihnachtsmann-Motiv" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um einen geklebten, außen mit einem Weihnachtsmannmotiv farbig bedruckten, innen weißen Blockbodenbeutel aus Papier aus Halbstoff aus Holz (Größe des zusammengefalteten Beutels etwa 62 x 45,5 cm), mit je einer Seitenfalte und einem rechteckigen Boden (Größe etwa 17,8 x 45,5 cm). Auf den Außenseiten ist das Papier mit einer Lage Kunststoff überzogen, wobei die Dicke der Kunststofflage nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke des Erzeugnisses ausmacht. Der Beutel ist am Boden und am oberen Rand mit Verstärkungen aus Pappe sowie mit zwei Tragehenkeln aus roter Spinnstoffkordel versehen. Derartige Erzeugnisse gehören als "Beutel, mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr, aus Papier und Pappe" zur Codenummer 4819 3000 00 0 des Elektronischen Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4819

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel Zu dieser Gruppe gehören gewöhnlich Behältnisse und Gefäße jeder Größe, für die Verpackung, den Transport, die Lagerung oder den Verkauf von Waren, in einfacher oder feiner Ausführung (verziert usw.). Zu dieser Position gehören Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, zylindrische Behälter, Trommeln aus Pappe (Container), gewickelt oder in anderer Weise hergestellt, auch mit Reifen aus anderem Material; Papphülsen, mit oder ohne Deckel, zum Verpacken von Zeitschriften, Plänen, Dokumenten usw.; Schutzbeutel für Bekleidung; Töpfe und Becher (auch paraffiniert), für Milch, Konfitüren, Säfte usw. Hierher gehören auch Papierbeutel zu speziellem Gebrauch, wie z. B. Beutel für Staubsauger, Beutel zur Verwendung bei Reisekrankheit und Schachteln und Hüllen für Schallplatten. …

Pos. 4819

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1228/2013 der Kommission vom 28. November 2013 (ABl. EU Nr. L 322/6) (RV L 1228/13) Die Ware ist eine rechteckige Schachtel aus festem Karton mit einer äußeren Oberfläche aus Kunststofffolie, die nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Schachtel ist wie ein Kasten mit einer einzelnen Schublade aufgebaut, die aus der Schachtel herausgezogen wird und beim Öffnen der Schachtel eine Flasche sichtbar machen soll. Die Schublade ist zur Aufbewahrung einer Flasche Wein mit spezifischen Abmessungen bestimmt. An einer Innenwand der Schublade ist eine Ausbuchtung und an der gegen­über­liegenden Innenwand ein ringartiges Gebilde befestigt. Das ringartige Gebilde soll das obere Ende einer Flasche umschließen und die Ausbuchtung soll sich in den Hohlraum am Boden einer Flasche einpassen. …

Pos. 4819

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025: Warenbeschreibung: Geschenkbox für Kosmetikprodukte, die für vier Kosmetikprodukte ausgelegt ist (eine 40-ml-Körperlotion, eine 50-ml-Körpercreme, ein 20-ml-Eau de Parfum und ein 100-ml-Eau de Parfum). Es handelt sich um eine starre Schachtel aus Pappe (Maße: Länge: 12,5 cm, Diagonale: 32,5 cm, Höhe: 9 cm), die mit einem mit dekorativen Mustern bedruckten Papierbogen überzogen ist. Sie hat eine parallelepipedische Form mit einem achteckigen Boden. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4819.30.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 4819.30.00.00.0 umfasst Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4819.30.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 4819.30.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4819.30.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481930. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4819.30.00.00.0?

4819.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4819.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

4819.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art > 481930 Säcke und Beutel mit einer Bodenbreite von 40 cm oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4819.30.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4819.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI16564/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4819.30.00.00.0?

Warennummer 4819.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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