Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0: Schachteln, andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 steht für Schachteln, andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4819.40.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 4819.40.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4819Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
- 4819.40andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen
- 4819.40.00.00.0Schachteln, andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus naturfarbenem oder farbigem Papier (Abmessungen flachliegend: 7,5 x 9,5 cm oder 11 x 16 cm). Die Schauseiten sind mit Aufdrucken (Herzen, Just Married) farbig bedruckt. Die Waren dienen der Aufnahme von Teelichtern, sind jedoch nicht zu deren passgenauer Aufnahme hergerichtet (somit keine "nicht elektrischen Beleuchtungskörper). Zwar sollen die Waren zu Dekorationszwecken verwendet werden, sie stellen sich aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale jedoch als Verpackungsmittel dar. Vier Stück sind mit einem bedruckten Pappeinleger in einem Polybeutel mit Eurolochung verpackt. Abbildungen siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier oder Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Codenummer 4819 40 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um einen Papierzuschnitt (Abmessungen etwa 13 cm x 6,5 cm x 10,5 cm), der durch Falten die Form einer kleinen Handtasche mit Überwurfklappe erhält. Die Außenseite ist farbig bedruckt, wobei die Vorderseite der Tasche zusätzlich je nach Ausführung verschiedene Blumenmotive aufweist. Die Geschenk-Handtasche ist mit einem Klettverschluss versehen und verfügt zusätzlich über eine Tragevorrichtung aus Spinnstoffband. Dieses Band wird durch zwei Löcher geführt und ist an den Enden jeweils mit einer Kunststoffkappe versehen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als „andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Codenummer 4819 4000 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um zwei etwa 18 x 10 x 23 cm (L x B x H) große Blockbodenbeutel aus Papier. Das Papier ist auf der Außenseite mit Abbildungen von Blumen und Blüten farbig bedruckt und mit einer klarsichtigen dünnen Kunststofffolie überzogen. Der rechteckige Boden und der etwa 3 cm nach innen umgeschlagene Rand der Beutel sind innen mit Pappzuschnitten verstärkt. Oben befinden sich auf beiden Seiten jeweils zwei Lochpaare, durch die weiße Trageschlaufen in Form von Spinnstoffkordeln gezogen sind. An jeweils einer der Trageschlaufen ist ein ca. 8 x 5 cm großer, mittig gefalzter, zweiseitig gelochter Papieranhänger befestigt. Dieser ist außen mit dem Motiv des jeweiligen Blockbodenbeutels bedruckt und kann innen beschrieben werden (z. B. mit einer persönliche Mitteilung). Die Trageschlaufen der Blockbodenbeutel sind durch ein mit warenbezogenen Angaben bedrucktes, zur Hülse geformtes Etikett aus Pappe mit Eurolochung (Ware mit geringem Wert) miteinander verbunden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Codenummer 4819 40 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um einen etwa 20 x 15 cm (Durchmesser x Höhe) großen, schwarzen Rundbodenbeutel aus zusammengenähten Zuschnitten aus sehr reißfestem Papier. Der obere Rand ist nach außen umgeschlagen. Die Außenseite ist mit einem Schriftzug bedruckt. Auf die Ware ist eine mit Produktinformationen bedruckten Banderole aus Papier geschoben. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Codenummer 4819 40 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um einen Blockbodenbeutel aus mit Latex imprägniertem (=durchtränkt) Papier in den Abmessungen von etwa 30 cm x 36,5 cm im flachliegenden, gefalteten Zustand. Der abwaschbare und reißfeste Blockbodenbeutel besteht aus drei zusammengenähten Papierzuschnitten und verfügt am oberen Rand über Tragegriffe. Die Abmessungen des Bodens betragen etwa 16 cm x 30 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Codenummer 4819 40 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um einen geklebten Blockbodenbeutel mit Seitenfalte aus Kraftpapier. Er ist in zwei Ausführungen, aus durchgefärbtem oder mit dem Logo einer Hotelkette bedrucktem Kraftpapier, und in drei Größen erhältlich (Formate: etwa 24 x 24 x 8 cm, 40 x 25 x 10 cm und 35 x 35 x 10 cm). Der rechteckige Boden ist innen mit einem Papierzuschnitt verstärkt. Der obere Rand ist etwa 5 cm nach innen eingeschlagen, an beiden Längsseiten mit Pappzuschnitten verstärkt und je Seite zweimal geschlitzt. Durch die Schlitze ist jeweils ein als Trageschlaufe dienendes Band aus Spinnstoff gezogen und innen verklebt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Codenummer 4819 40 00 00 0 des Zolltarifs.
Es handelt sich um Blockbodenbeutel mit Seitenfalten aus naturfarbenem oder farbigem Papier (Abmessungen flachliegend: 7,5 x 9,5 cm oder 11 x 16 cm). Die Schauseiten sind mit Aufdrucken (Herzen, Just Married) farbig bedruckt. Die Waren dienen der Aufnahme von Teelichtern, sind jedoch nicht zu deren passgenauer Aufnahme hergerichtet (somit keine "nicht elektrischen Beleuchtungskörper). Zwar sollen die Waren zu Dekorationszwecken verwendet werden, sie stellen sich aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale jedoch als Verpackungsmittel dar. Vier Stück sind mit einem bedruckten Pappeinleger in einem Polybeutel mit Eurolochung verpackt. Abbildungen siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier oder Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Codenummer 4819 40 00 00 0 des Zolltarifs.
Sogenannte Geschenktaschen: Es handelt sich um um zwei geklebte, etwa 18 x 10 x 23 cm (L x B x H) große Blockbodenbeutel aus Papier mit Seitenfalte. Das Papier ist jeweils auf der Außenseite im Wesentlichen mit fotografischen Abbildungen von Blumen und Blüten bunt bedruckt und mit einer klarsichtigen dünnen Kunststofffolie überzogen. Der rechteckige Boden und der etwa 3 cm nach innen umgeschlagene Rand der Beutel sind innen mit Pappzuschnitten verstärkt. Die oberen Ränder der Beutel sind auf beiden Seiten jeweils zweimal gelocht. Durch ein Lochpaar ist jeweils eine als Trageschlaufe dienende, weiße Kordel aus Spinnstoffen gezogen und an der Innenseite fixiert. Ein rechteckiger etwa 8 x 5 cm großer, mittig gefalzter, zweifach gelochter, auf einer Seite mit dem Motiv des jeweiligen Blockbodenbeutels bedruckter Zuschnitt aus Papier ist jeweils in eine der Trageschlaufen aufgefädelt. Auf die nicht bedruckte Innenseite des Zuschnitts kann z. B. eine persönliche Mitteilung geschrieben werden. Die Trageschlaufen der beiden Blockbodenbeutel sind durch ein mit warenbezogenen Angaben bedrucktes, zur Hülse geformtes Etikett aus Pappe mit Eurolochung (Ware mit geringem Wert) miteinander verbunden. Abbildung siehe Anlage. Derartige aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Säcke, Beutel oder Tüten aus Papier und Pappe, ausgenommen Schallplattenhüllen" zur Codenummer 4819 40 00 00 0 des Zolltarifs, da ihr wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch die Blockbodenbeutel bestimmt wird. Bei den aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Beuteln bestimmen die Anteile aus Papier und Pappe nach dem Umfang sowie im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung den Charakter der Waren.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel Zu dieser Gruppe gehören gewöhnlich Behältnisse und Gefäße jeder Größe, für die Verpackung, den Transport, die Lagerung oder den Verkauf von Waren, in einfacher oder feiner Ausführung (verziert usw.). Zu dieser Position gehören Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, zylindrische Behälter, Trommeln aus Pappe (Container), gewickelt oder in anderer Weise hergestellt, auch mit Reifen aus anderem Material; Papphülsen, mit oder ohne Deckel, zum Verpacken von Zeitschriften, Plänen, Dokumenten usw.; Schutzbeutel für Bekleidung; Töpfe und Becher (auch paraffiniert), für Milch, Konfitüren, Säfte usw. Hierher gehören auch Papierbeutel zu speziellem Gebrauch, wie z. B. Beutel für Staubsauger, Beutel zur Verwendung bei Reisekrankheit und Schachteln und Hüllen für Schallplatten. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1228/2013 der Kommission vom 28. November 2013 (ABl. EU Nr. L 322/6) (RV L 1228/13) Die Ware ist eine rechteckige Schachtel aus festem Karton mit einer äußeren Oberfläche aus Kunststofffolie, die nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Schachtel ist wie ein Kasten mit einer einzelnen Schublade aufgebaut, die aus der Schachtel herausgezogen wird und beim Öffnen der Schachtel eine Flasche sichtbar machen soll. Die Schublade ist zur Aufbewahrung einer Flasche Wein mit spezifischen Abmessungen bestimmt. An einer Innenwand der Schublade ist eine Ausbuchtung und an der gegenüberliegenden Innenwand ein ringartiges Gebilde befestigt. Das ringartige Gebilde soll das obere Ende einer Flasche umschließen und die Ausbuchtung soll sich in den Hohlraum am Boden einer Flasche einpassen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025: Warenbeschreibung: Geschenkbox für Kosmetikprodukte, die für vier Kosmetikprodukte ausgelegt ist (eine 40-ml-Körperlotion, eine 50-ml-Körpercreme, ein 20-ml-Eau de Parfum und ein 100-ml-Eau de Parfum). Es handelt sich um eine starre Schachtel aus Pappe (Maße: Länge: 12,5 cm, Diagonale: 32,5 cm, Höhe: 9 cm), die mit einem mit dekorativen Mustern bedruckten Papierbogen überzogen ist. Sie hat eine parallelepipedische Form mit einem achteckigen Boden. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0 umfasst Schachteln, andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4819.40.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 4819.40.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4819.40.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481940. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0?
4819.40.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4819.40.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
4819.40.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art > 481940 andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4819.40.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4819.40.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI41210/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4819.40.00.00.0?
Warennummer 4819.40.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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