Zolltarifnummer 4819.50: Schachteln, andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4819.50 steht für Schachteln, andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4819.50 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4819.50
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4819Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
- 4819.50Schachteln, andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4819.50
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei den als "Regal- bzw. Ablagekörbe aus Papierschnur geflochten" bezeichneten Waren handelt es sich nach dem zur Veranschaulichung vorgelegten Warenmuster um oben offene, rechteckige Aufbewahrungskörbe mit den Abmessungen von etwa 31,0 x 22,0 x 15,5 (L x B x H) cm. Der vorgelegte Korb ist aus zusammengerollten, mit asiatischen Schriftzeichen bedruckten Zeitungsseiten (keine Flechtstoffe i. S. d. Anmerkung 1 zu Kapitel 46) geflochten (Durchmesser der Papierschläuche etwa 0,7 cm) und besitzt an den beiden kurzen Seiten jeweils einen Eingriff in Gestalt von etwa 6,0 x 2,5 cm großen Aussparungen. Die Ware ist in einem Beutel aus Kunststofffolie verpackt. Derartige Waren gehören als "andere Verpackungsmittel, aus Papier und Pappe" zur Unterposition 4819 50 des Harmonisierten Systems.
Påskägg Äggformad artikel med en storlek av ca 9 cm, enligt uppgift tillverkat av papp. Ägget är format av två halvor som tillsammans bildar en behållare avsedd för transport eller förvaring av t.ex. godis eller mindre gåvoartiklar. Äggets utsida är dekorerad med påskmotiv i olika färger.
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um eine Schachtel mit Stülpdeckel (Abmessungen in aufgebautem Zustand etwa 20 x 20 x 4,5 cm; L x B x H) aus beidseitig mit einer dünnen Kunststofffolie überzogenem Kartonpapier. Das Erzeugnis dient dem Verpacken und Aufbewahren von Waren. Der Deckel ist mit einem Schriftzug bedruckt. Aus Transportgründen werden Schachteln (Unterteile) und Deckel in abgestimmter Anzahl als flachliegende und gerillte Zuschnitte in einer Sendung eingeführt. Sie müssen lediglich durch einfaches Falten, Knicken und Zusammenstecken aufgebaut und zusammengefügt werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Verpackungsmittel aus Papier und Pappe, zerlegt" zur Unterposition 4819 50 des Harmonisierten Systems.
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um eine Schachtel mit Stülpdeckel (Abmessungen in aufgebautem Zustand etwa 22 x 22 x 8 cm; L x B x H) aus einseitig mit einer dünnen Kunststofffolie überzogenem Kartonpapier. Das Erzeugnis dient dem Verpacken und Aufbewahren von Waren. Der Deckel ist mit einem Schriftzug und einer Adresse bedruckt. Aus Transportgründen werden Schachteln (Unterteile) und Deckel in abgestimmter Anzahl als flachliegende, teilweise eingeschnittene, jeweils an vier Stellen zusammengeklebte und mehrfach gerillte Zuschnitte in einer Sendung eingeführt. Sie müssen lediglich durch Drücken, einfaches Falten, Knicken und Zusammenstecken aufgebaut und zusammengefügt werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Verpackungsmittel aus Papier und Pappe, zerlegt" zur Unterposition 4819 50 des Harmonisierten Systems.
Bei der als "Stülpdeckelschachtel aus Karton" bezeichneten Ware handelt es sich bei dem vorgelegten Warenmuster und den Angaben der Antragstellerin um eine etwa 7,5 x 5,5 x 4,3 (L x B x H) cm große, formstabile Stülpdeckelschachtel aus Pappe. Sie ist auf den Außenseiten mit Papier beklebt. Die Oberseite des Stülpdeckels ist mit einem Firmenlogo bedruckt. In die Schachtel ist eine herausnehmbare Lage aus Watte, augenscheinlich aus Spinnstoffen, eingelegt. Die Ware dient als Verpackung für Schmuckwaren. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Verpackungsmittel aus Papier und Pappe" zur Unterposition 4819 50 des Harmonisierten Systems, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die Stülpdeckelschachtel bestimmt wird.
Bei der vorgelegten, als "Versandverpackung" bezeichneten Ware handelt es sich um ein quaderförmiges Behältnis mit Überwurfdeckel mit Magnetverschluss, aus mit bedruckter Kunststofffolie überzogener Pappe. Im Inneren des Behältnisses sind drei Einlagen aus Schaumkunststoff befestigt, von denen eine mit einer Aussparung zur passgenauen Aufnahme einer darin zu verpackenden Ware versehen ist. Die Außenseiten des geschlossenen Behältnisses sind im Wesentlichen mit der Abbildung sowie der Produktbezeichnung eines Spektivs (nicht Gegenstand dieser vZTA) bedruckt, das in dem Behältnis verpackt werden soll, im maßgebenden Zeitpunkt jedoch noch nicht in dem Behältnis verpackt ist. Im Inneren des Behältnisses befindet sich Zubehör für das Spektiv in Form eines Reinigungstuchs (siehe vZTA DE 8946/16-2), eines Objektivschutzdeckels (siehe vZTA DE 8946/16-3) und einer Gebrauchsanleitung (siehe vZTA DE 8946/16-4). Da das eigentliche Verkaufsobjekt (Spektiv) fehlt, handelt es sich nicht um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. vertrauliche Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Verpackungsmittel, aus Papier oder Pappe" zur Unterposition 4819 50 des Harmonisierten Systems, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter nach dem Umfang und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch das Papier und die Pappe bestimmt wird.
Bei den vorliegenden Warenmustern handelt es sich um unregelmäßig zugeschnittene, mehrfach gerillte und mit mehreren Ausstanzungen versehene Zuschnitte aus einseitig mit Papier beklebter Pappe (Abmessungen flachliegend von etwa 42,1 x 17,0 cm bis 59,0 x 24,9 cm). Das Papier ist mit warenbezogenen Hinweisen (u. a. Firmenlogo eines Energy-Drink-Herstellers) farbig bedruckt. Durch Auffalten, Zusammenstecken und je nach Art des Zuschnitts auch durch Kleben entstehen dreidimensionale Umverpackungen für Getränkedosen [u. a. sog. Cluster-Packs, Clusterside-closed und Clusterside-open, Abmessungen von etwa 10,5 x 5,1 x 13,5 cm bis 16,5 x 11,2 x 15,6 cm (L x B x H)]. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Verpackungsmittel aus Papier und Pappe" zur Unterposition 4819 50 des Harmonsierten Systems.
Bei den als "Boxen" bezeichneten Waren handelt es sich nach dem vorgelegten Warenmuster und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um quaderförmige Verpackungsmittel aus Pappe (Abmessungen etwa 12,8 x 7,5 x 2,5 cm, L x B x H) mit herausschiebbarem Innenteil. Aus Transportgründen werden sie zerlegt in die drei nachfolgend beschieben Teile, in abgestimmter Anzahl, getrennt voneinander, in einer Sendung eingeführt: - ein flachliegender, an einer Längsseite zusammengeklebter, mehrfach gerillter Papierzuschnitt (Außenhülle), - ein rechteckiger, mehrfach gerillter Papierzuschnitt (Innenteil) und - ein rechteckiger, einseitig mit einer dünnen Kunststofffolie überzogener Papierzuschnitt (Einlage). Durch einfaches Falten, Knicken, Einlegen und Einschieben entstehen daraus die oben beschriebenen "Boxen", die als Verpackungsmittel von Glassteinen dienen. Derartige Waren gehören als "andere Verpackungsmittel aus Papier und Pappe, zerlegt" zur Unterposition 4819 50 des Harmonisierten Systems.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel Zu dieser Gruppe gehören gewöhnlich Behältnisse und Gefäße jeder Größe, für die Verpackung, den Transport, die Lagerung oder den Verkauf von Waren, in einfacher oder feiner Ausführung (verziert usw.). Zu dieser Position gehören Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, zylindrische Behälter, Trommeln aus Pappe (Container), gewickelt oder in anderer Weise hergestellt, auch mit Reifen aus anderem Material; Papphülsen, mit oder ohne Deckel, zum Verpacken von Zeitschriften, Plänen, Dokumenten usw.; Schutzbeutel für Bekleidung; Töpfe und Becher (auch paraffiniert), für Milch, Konfitüren, Säfte usw. Hierher gehören auch Papierbeutel zu speziellem Gebrauch, wie z. B. Beutel für Staubsauger, Beutel zur Verwendung bei Reisekrankheit und Schachteln und Hüllen für Schallplatten. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1228/2013 der Kommission vom 28. November 2013 (ABl. EU Nr. L 322/6) (RV L 1228/13) Die Ware ist eine rechteckige Schachtel aus festem Karton mit einer äußeren Oberfläche aus Kunststofffolie, die nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht. Die Schachtel ist wie ein Kasten mit einer einzelnen Schublade aufgebaut, die aus der Schachtel herausgezogen wird und beim Öffnen der Schachtel eine Flasche sichtbar machen soll. Die Schublade ist zur Aufbewahrung einer Flasche Wein mit spezifischen Abmessungen bestimmt. An einer Innenwand der Schublade ist eine Ausbuchtung und an der gegenüberliegenden Innenwand ein ringartiges Gebilde befestigt. Das ringartige Gebilde soll das obere Ende einer Flasche umschließen und die Ausbuchtung soll sich in den Hohlraum am Boden einer Flasche einpassen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 272. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 15. bis 17. September 2025: Warenbeschreibung: Geschenkbox für Kosmetikprodukte, die für vier Kosmetikprodukte ausgelegt ist (eine 40-ml-Körperlotion, eine 50-ml-Körpercreme, ein 20-ml-Eau de Parfum und ein 100-ml-Eau de Parfum). Es handelt sich um eine starre Schachtel aus Pappe (Maße: Länge: 12,5 cm, Diagonale: 32,5 cm, Höhe: 9 cm), die mit einem mit dekorativen Mustern bedruckten Papierbogen überzogen ist. Sie hat eine parallelepipedische Form mit einem achteckigen Boden. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4819.50?
Die Zolltarifnummer 4819.50 umfasst Schachteln, andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4819.50?
Der Drittlandszollsatz für 4819.50 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4819.50?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 481950. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4819.50?
4819.50 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4819.50 im Zolltarif eingeordnet?
4819.50 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4819 Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4819.50?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4819.50 erfasst, zum Beispiel DE1521/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4819.50?
HS-Unterposition 4819.50 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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