Zolltarifnummer 4823.90.40: Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 4823.90.40 steht für Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
4823.90.40 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 4823.90.40
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- 4823Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
- 4823.90andere
- 4823.90.40Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4823.90.40
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigte Staaten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Es handelt sich um lose Blätter aus Papier, die beidseitig mit Aufdrucken in englischer Sprache bedruckt und am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm). Die Ware ist speziell für die Verwendung in einem sog. Ringbuch-Planer (nicht Gegenstand dieser vZTA, s. DEBTI-37802/24-1) hergerichtet (Abmessung und Lochung) und soll zum handschriftlichen Eintragen von Notizen verwendet werden. Die Aufdrucke geben den Rahmen für handschriftliche Eintragungen vor. Sämtliche Aufdrucke sind im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware jedoch nur nebensächlicher Art. Die Blätter sind in unterschiedlichen Ausführungen und Anzahl in einem Folienbeutel verpackt und mit einem mit Produktinformationen bedruckten Etikett versehen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken" zur Unterposition 4823 9040 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einem mit Produktinformationen etikettierten Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. Zehn beidseitig bedruckte lose Blätter aus Papier, die am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm). Die Aufdrucke in englischer Sprache beinhalten Fragen zu den persönlichen Werten und geben den Rahmen für handschriftliche Eintragungen vor. Sämtliche Aufdrucke sind im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware jedoch nur nebensächlicher Art. 2. Ein beidseitig mit Text zum Lesen bedrucktes Blatt aus Papier, das am linken Rand 6-fach gelocht ist (Abmessung: etwa 14,5 x 21 cm). Es handelt sich um eine Anleitung zur Ermittlung der eigenen Werte. Die Ware ist speziell für die Verwendung in einem sog. Ringbuch-Planer (nicht Gegenstand dieser vZTA, s. DEBTI-37802/24-1) hergerichtet (Abmessung und Lochung) und soll zum handschriftlichen Eintragen von Notizen verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken" zur Unterposition 4823 9040 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Papiere bestimmt wird.
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einem mit Produktinformationen etikettierten Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. 12 beidseitig bedruckte lose Blätter aus Papier, die am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm). Die Aufdrucke in englischer Sprache beinhalten Fragen zu Gewohnheiten und Grafiken zum Ankreuzen, die Aufdrucke geben den Rahmen für handschriftliche Eintragungen vor. Sämtliche Aufdrucke sind im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware jedoch nur nebensächlicher Art. 2. Zwei beidseitig mit einem Kalendarium bedruckte Blätter aus Papier, die am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessung: etwa 14,5 x 21 cm). Das Kalendarium dient dem Festhalten bestimmter Gewohnheiten. Die Ware ist speziell für die Verwendung in einem sog. Ringbuch-Planer (nicht Gegenstand dieser vZTA, s. DEBTI-37802/24-1) hergerichtet (Abmessung und Lochung) und soll zum handschriftlichen Eintragen von Notizen verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken" zur Unterposition 4823 9040 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Papiere bestimmt wird.
Es handelt sich um lose Blätter aus Papier, die beidseitig mit einer Lineatur (liniert, kariert, gepunktet) und teilweise mit einem Aufdruck in englischer Sprache bedruckt und am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm). Die Blätter sind zu 30 bzw. 15 Stück in einem Folienbeutel verpackt und mit einem mit Produktinformationen bedruckten Etikett versehen. Die Ware ist speziell für die Verwendung in einem sog. Ringbuch-Planer (nicht Gegenstand dieser vZTA, s. DEBTI-37802/24-1) hergerichtet (Abmessung und Lochung) und soll zum handschriftlichen Eintragen von Notizen verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken" zur Unterposition 4823 9040 der Kombinierten Nomenklatur.
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam in einem mit Produktinformationen etikettierten Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht sind: 1. Vier beidseitig bedruckte lose Blätter aus Papier, die am linken Rand 6-fach gelocht sind (Abmessungen: etwa 14,5 x 21 cm). Die Aufdrucke in englischer Sprache beinhalten Tabellen und geben den Rahmen für handschriftliche Eintragungen vor. Sämtliche Aufdrucke sind im Hinblick auf die eigentliche Zweckbestimmung der Ware als Schreibware jedoch nur nebensächlicher Art. 2. Ein beidseitig mit einem Kalendarium 2025 und 2026 bedrucktes Blatt aus Papier, das am linken Rand 6-fach gelocht ist (Abmessung: etwa 14,5 x 21 cm). Die Ware ist speziell für die Verwendung in einem sog. Ringbuch-Planer (nicht Gegenstand dieser vZTA, s. DEBTI-37802/24-1) hergerichtet (Abmessung und Lochung) und soll zum handschriftlichen Eintragen von Notizen verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Papiere zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken" zur Unterposition 4823 9040 der Kombinierten Nomenklatur, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch die unter 1. beschriebenen Papiere bestimmt wird.
Assortiment de marchandises conditionnées pour la vente au détail, dans un emballage en plastique comprenant : - un classeur avec couvertures cartonnées (18x13.5x3.5 cm) muni de deux anneaux de reliure argentés ; - 45 pages de papier perforées, format A6, aux coins arrondis, imprimées recto verso avec un design différent pour chacune, destinées à y écrire les premières fois de bébé (première tétée par exemple). Le produit final est emballé individuellement dans un carton et un sachet.
A4 SHEET OF 190gsm WHITE INDEX BOARD WHICH IS PERFORATED AT THE FOOT OF THE PORTRAIT SHEET. THERE ARE TWO HORIZONTAL PERFORATIONS LINES ACROSS THE WIDTH OF THE SHEET 5.5 CM APART AND BETWEEN THESE ARE TWO VERTICAL PERFORATIONS LINES 8.6 CM APART WHICH CREATES A PAPER CARD. THIS CAN BE PEELED OUT FROM THE SHEET. THE FORM IS SUPPLIED IN A PLAIN FORMAT TO BE PRINTED ON BY A LASER OR INK-JET PRINTER.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 4823 90: (entfallen) 1. Isoliermaterial gegen Hitze mit flockigem Aussehen, das z. B. in Mansarden (Dachböden) oder Mauerhöhlungen von Gebäuden verwendet wird. Dieses Erzeugnis wird aus geschnitzelten Zeitungen gewonnen oder aus Abfällen von Papier oder Pappe, die zu Partikeln durch Mahlen zerkleinert und danach durch chemische Behandlung feuerfest gemacht wurden.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1111/2012 der Kommission vom 23. November 2012 (ABl. EU Nr. L 329/7) (RV L 1111/12) Eine Ware in Form von neun ausgestanzten, bedruckten Aufklebern aus Pappe, die verschiedene Insekten und andere kleine Kreaturen darstellen und mit Kunststeinen und Glitter verziert sind, auf einer Kunststofffolie mit Abmessungen von etwa 30 × 30 cm. Jeder Aufkleber ist mit einem selbstklebenden Klebeband versehen und kann auf einer beliebigen Oberfläche befestigt werden. Es ist möglich, den Aufkleber später wieder zu entfernen und auf einer anderen Oberfläche anzubringen. Die Aufkleber werden zur Dekoration verwendet. Siehe Abbildung. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 205. Sitzung des Ausschusses für de01.n Zollkodex vom 10. bis 12. Februar 2020: Warenbeschreibung: 1. Hängegirlande zur „dekorativen Raumgestaltung“, bestehend aus schwarzen Zuschnitten aus Kunststoff in Form von Fledermäusen, die vertikal auf einer Spinnstoffschnur befestigt sind 2. Deko-Anhänger mit einer Aufhänge-Vorrichtung in Form von Schlaufen aus Spinnstoffen, an der Darstellungen von Gespenstern aus Papier angebracht sind Einreihung/Begründung: Die unter 1. und 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 4823.90.40?
Die Zolltarifnummer 4823.90.40 umfasst Papiere und Pappen zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 4823.90.40?
Der Drittlandszollsatz für 4823.90.40 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 4823.90.40?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 482390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4823.90.40?
4823.90.40 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 4823.90.40 im Zolltarif eingeordnet?
4823.90.40 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4823 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern > 482390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4823.90.40?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4823.90.40 erfasst, zum Beispiel DEBTI37803/24-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 4823.90.40?
KN-Code 4823.90.40 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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