Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0: Andere Papiere, anderes

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 steht für Andere Papiere, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

4823.90.85.80.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 48. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
4823.90.85.80.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 48PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  2. 4823Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
  3. 4823.90andere
  4. 4823.90.85andere
  5. 4823.90.85.80anderes
  6. 4823.90.85.80.0Andere Papiere, anderes

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0

HS-Code4823.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code4823.90.858 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code4823.90.85.8010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer4823.90.85.80.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Vereinigte Staaten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI5389/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-23

Es handelt sich um flache Eislöffel aus mehrlagiger Pappe mit einer Länge von etwa 9 , 5 cm. Die Oberflächen der Löffel sind beidseitig mit schwarzer Farbe und einer wasserabweisenden Beschichtung versehen. Darüber hinaus sind die Eislöffel mit verschiedenen Schriftzügen bedruckt (z. B. EISEISBABY“, „kleine Eiszeit“, be n-ice“ und „staycool“). Die Erzeugnisse sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 250 Stück in einer etikettierten Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier oder Pappe" zur Codenummer 4823 9085 80 0 des Zolltarifs.

DEBTI5390/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-01

Es handelt sich um flache Eislöffel aus mehrlagiger Pappe mit einer Länge von etwa 9 , 5 cm. Die Oberflächen der Löffel sind beidseitig mit Farbe (grün, gelb, pink, orange oder türkis) und einer wasserabweisenden Beschichtung versehen. Die Eislöffel sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 250 Stück in einer etikettierten Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier oder Pappe" zur Codenummer 4823 9085 80 0 des Zolltarifs.

DEBTI4511/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-25

Es handelt sich um einen zusammengefalteten, noch aufzuklappenden, raumbildenden Stern mit fünf Zacken aus zusammengeklebter Pappe (max. Durchmesser im aufgefalteten Zustand etwa 30 cm). Die Schauseite ist mit einer dünnen, mit einem holografischen Muster bedruckten Kunststofffolie überzogen. Die nicht durchscheinende Pappe besitzt eine Vielzahl kleiner, kreis-, mond- und sternförmiger Lochungen (Weite etwa 0 , 5 bis 2 cm). Im Bereich der Öffnung weist der Stern zwei Löcher auf, durch die eine Spinnstoffschnur mit Kordelstopper aus Kunststoff und unedlem Metall gezogen ist, mit der der Stern verschlossen werden kann. Das Erzeugnis ist in einer durchsichtigen Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier und Pappe" zur Codenummer 4823 9085 80 0 des Zolltarifs.

DEBTI728/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Es handelt sich um ein Set aus runden, etwa 3 mm dicken Pappscheiben mit verschiedenen Durchmessern (15 cm, 20 cm, 25 cm und 30 cm), die beidseitig mit einer dünnen Aluminiumfolie mit je etwa 0 , 1 mm Dicke überzogen sind. Die Erzeugnisse dienen zum Dekorieren, Transportieren, Servieren und Präsentieren von Torten. Die vier Tortenplatten sind gemeinsam in einem bedruckten Karton verpackt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier oder Pappe, andere als solche der vorgenannten Codenummern" zur Codenummer 4823 9085 80 0 des Zolltarifs.

DEBTI50575/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-19

Es handelt sich um Trinkhalme aus Papier in zwei Varianten. In der einen Variante sind sie etwa 25 cm lang und weisen eine schwarze oder rote Außenseite auf. In der anderen Variante sind sie etwa 13 cm lang und die Außenseite ist rot-weiß gestreift. Die Trinkhalme haben jeweils einen Durchmesser von etwa 0 , 8 cm und sind zu 150 Stück (Variante 1) bzw. zu 250 Stück (Variante 2) in einem Beutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier" zur Codenummer 4823 90 85 80 0 des Zolltarifs.

DEBTI44114/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Es handelt sich um an beiden Enden offene, zylinderförmige Hülsen aus Papier (Länge: 110 mm), die entlang der gesamten Länge einen Knick aufweisen. Die Außenseite ist mit einer wasserabweisenden Beschichtung versehen. Sie sind als Rührstäbe zum Umrühren von Kaffee für den einmaligen Gebrauch bestimmt und zu 50 Stück in einem etikettierten Beutel aus Kunststofffolie verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier oder Pappe" zur Codenummer 4823 90 85 80 0 des Zolltarifs.

DEBTI50950/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-08

Es handelt sich um eine etwa 2 , 0 m lange Girlande, bestehend aus insgesamt elf Zuschnitten aus Pappe, die durch Metallösen beweglich miteinander verbunden sind. An den beiden Enden ist die Girlande mit jeweils einer als Aufhängevorrichtung dienenden Schnur aus Spinnstoffen versehen, die zu einer Schlaufe zusammengeknotet ist. Die Zuschnitte sind einseitig mit comicartigen Abbildungen von Bauernhoftieren (Schweine, Kühe und Schafe) bedruckt. Die Aufdrucke sind im Hinblick auf den eigentlichen Gebrauch der Ware, als Raumschmuck zu dienen, nur untergeordneter Art. Die Girlande ist gemeinsam mit einem bedruckten Pappeinleger in einem Kunststoffbeutel mit Eurolochung verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Waren aus Papier oder Pappe" zur Codenummer 4823 90 85 80 0 des Zolltarifs.

DEBTI50683/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-29

Es handelt sich um zweifarbig gestreifte Trinkhalme (pink-weiß, Länge x Durchmesser: etwa 24 , 0 cm x 0 , 6 cm) aus mit Wachs beschichtetem Papier. Die Trinkhalme sind im oberen Drittel mit einer Verzierung in Form eines noch zusammenzufaltenden Flamingos mit wabenförmigem Körper ausgestattet. Der Flamingo besteht aus (zum Teil) bedrucktem, farbigem Papier und ist mittels Papierstreifen an dem Trinkhalm befestigt. Die Waren sind zu sechs Stück im Beutel oder zu 50 Stück in einem mit Produktinformationen bedruckten Karton mit Deckel aus klarsichtigem Kunststoff verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere als in den vorgenannten Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur genannte Waren aus Papier oder Pappe" zur Codenummer 4823 90 85 80 0 des Zolltarifs.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 4823

Zu Unterposition 4823 90 85: Siehe die Erläuterungen zu Position 4823 des HS, zweiter Absatz Ziffer 3 und Ziffern 6 bis 17. Hierher gehören Waren sowohl erkennbar für Fußbodenbeläge als auch für Wandverkleidungen bestimmt. Hierher gehört auch Kondensatorpapier. Kondensatorpapier ist ein Elektroisolierpapier, das in Kondensatoren als Dielektrikum verwendet wird. Es ist sehr dünn (allgemein 0,006 bis 0,02 mm), von sehr gleichmäßiger Dicke und absolut porenfrei. Es wird im Allgemeinen aus Natron- oder Sulfatzellstoff und manchmal aus Hadernhalbstoffen hergestellt. Kondensatorpapier ist chemisch neutral, selbst von kleinsten metallischen Teilchen frei und hat eine hohe mechanische und dielektrische Festigkeit (keine dielektrischen Verluste).

Pos. 4823

Zu Unterposition 4823 90: (entfallen) 1. Isoliermaterial gegen Hitze mit flockigem Aussehen, das z. B. in Mansarden (Dachböden) oder Mauerhöhlungen von Gebäuden verwendet wird. Dieses Erzeugnis wird aus geschnitzelten Zeitungen gewonnen oder aus Abfällen von Papier oder Pappe, die zu Partikeln durch Mahlen zerkleinert und danach durch chemische Behandlung feuerfest gemacht wurden.

Pos. 4823

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1111/2012 der Kommission vom 23. November 2012 (ABl. EU Nr. L 329/7) (RV L 1111/12) Eine Ware in Form von neun ausgestanzten, bedruckten Aufklebern aus Pappe, die verschiedene Insekten und andere kleine Kreaturen darstellen und mit Kunststeinen und Glitter verziert sind, auf einer Kunststofffolie mit Abmessungen von etwa 30 × 30 cm. Jeder Aufkleber ist mit einem selbstklebenden Klebeband versehen und kann auf einer beliebigen Oberfläche befestigt werden. Es ist möglich, den Aufkleber später wieder zu entfernen und auf einer anderen Oberfläche anzubringen. Die Aufkleber werden zur Dekoration verwendet. Siehe Abbildung. …

Pos. 4823

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 205. Sitzung des Ausschusses für de01.n Zollkodex vom 10. bis 12. Februar 2020: Warenbeschreibung: 1. Hängegirlande zur „dekorativen Raumgestaltung“, bestehend aus schwarzen Zuschnitten aus Kunststoff in Form von Fledermäusen, die vertikal auf einer Spinnstoffschnur befestigt sind 2. Deko-Anhänger mit einer Aufhänge-Vorrichtung in Form von Schlaufen aus Spinnstoffen, an der Darstellungen von Gespenstern aus Papier angebracht sind Einreihung/Begründung: Die unter 1. und 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0?

Die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 umfasst Andere Papiere, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 4823.90.85.80.0?

Der Drittlandszollsatz für 4823.90.85.80.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 4823.90.85.80.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 482390. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0?

4823.90.85.80.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 4823.90.85.80.0 im Zolltarif eingeordnet?

4823.90.85.80.0 steht in dieser Hierarchie: 48 PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE > 4823 Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern > 482390 andere > 48239085 andere > 4823908580 anderes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 4823.90.85.80.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 4823.90.85.80.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI5389/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0?

Warennummer 4823.90.85.80.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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